Änzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen, jp Samstag den 20. Juni
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. Juni 1846.
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Pf. gemischtes Brod
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F rucdtpreise
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aus | Waizen« und | Kornmehl bestehend
Fleischtaxe.
Pfund gutes Ochsensteisch . .
„ Kuhfleisch
„ Rindfleisch
„ Kalbfleisch ....
„ Schweinefleisch ....
„ Hammelfleisch gemästet .
„ Leberwurst
„ Bratwurst ....
„ Schwartemagen . . .
„ Blutwurst......
„ gemischte Wurst . .
„ geräucherter Speck . . .
„ Schinken......
„ Dörrfleisch
„ Rindsfett
„ Hammelsfett
„ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
„ desgleichen, unausgelassen
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«nm. Die Zu. gaden dürfen in weiter nichts, al« inFIeisch von der» seiden Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht me»ral«an- derthalbPfdus. w. nach Proportion, welche« auf > Pfd. nichtoöllig 5 Lot» ausmacht. Köpfe, Sude, Ge< raub, wie auch die ganjblutigenund nichtgenießdaren StülkeoomHali, sind »onder Zu- gabcgänitichau«. geschlossen.
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20
4} Lth. Wafferweck . .
>< Milchbrod . .
Marktpreise
Maas Milch
Pfund Butter auch ....
Handkäse
Eher........
Pfund Waizenmehl . . .
» grob geschälte Gerste .
» klein geschälte Gerste .
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod, aud , Gersten- und j Kornmehl bestehend
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1 1
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf- fl.! kr.
Pf fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl- kr
Friedberg.....
das Malter
200 16 -
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— 4 40
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Gienen .”.....
das Malter
200 14 45
200 12 45
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— 4 40
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Grünberg .....
das Malter
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Marburg.....
daS Mött
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Metzlar.....
der Scheffel
90l 51 50
841 5 36
72 3 45
50 2 4
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Bekanntmachung.
Das Baden in der Lahn betreffend.
Die bestellende polizeiliche Vorschrift, wonach:
„von dem letzten, unterhalb der sog. Pulvermühle dahier gelegenen Badhause an, stromauf, wärts bis zum sog. Schäserbrunncn, das Baden in der offenen Lahn taußerhach der Bad« häufer), sowie das Entkleiden an beioeu Ufern, bei 5 fl. Strafe für jeden Einzelnen vcr- boten ist"
wird andurch eingeschärst.
Zugleich wird das Baden von dem vorgedachten Badhanse an bis zu der Stelle der Lahn, welche auf fbrioen Usern durch Pflöcke bezeichnet ist, ohne den Gebrauch von Badehosen bei 1 fl. 30 kr. Strafe untersagt.
Gießen am 17. Juni 1846.
Der Großb. Hess. Kreisrath des Kreises Gieße»
Prinz.


