Änzeigeblatt für die Stadt und den Kreis Gießen, jp Samstag den 20. Juni

Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. Juni 1846.

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2

Pf. gemischtes Brod

3

F rucdtpreise

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kr. Pf.

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16

12

8 20 17 16

16 16

aus | Waizen« und | Kornmehl bestehend

Fleischtaxe.

Pfund gutes Ochsensteisch . .

Kuhfleisch

Rindfleisch

Kalbfleisch ....

Schweinefleisch ....

Hammelfleisch gemästet .

Leberwurst

Bratwurst ....

Schwartemagen . . .

Blutwurst......

gemischte Wurst . .

geräucherter Speck . . .

Schinken......

Dörrfleisch

Rindsfett

Hammelsfett

Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

desgleichen, unausgelassen

4

6

2

4

6

«nm. Die Zu. gaden dürfen in weiter nichts, al« inFIeisch von der» seiden Gattung bestehen, u. zwar aufioPfd.Fleisch nicht me»ral«an- derthalbPfdus. w. nach Propor­tion, welche« auf > Pfd. nichtoöllig 5 Lot» ausmacht. Köpfe, Sude, Ge< raub, wie auch die ganjblutigenund nichtgenießdaren StülkeoomHali, sind »onder Zu- gabcgänitichau«. geschlossen.

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20

4} Lth. Wafferweck . .

>< Milchbrod . .

Marktpreise

Maas Milch

Pfund Butter auch ....

Handkäse

Eher........

Pfund Waizenmehl . . .

» grob geschälte Gerste .

» klein geschälte Gerste .

Brodtaxe.

2 Pf. ordinäres Brod, aud , Gersten- und j Kornmehl bestehend

8 1 16 I 24 i 9 ! 18 | 27

1 1

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf- fl.! kr.

Pf fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl- kr

Friedberg.....

das Malter

200 16 -

180 13

- 9!

4 40

--

Gienen ......

das Malter

200 14 45

200 12 45

i70 8> 40

4 40

Grünberg .....

das Malter

-I 15 -

li 45

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Marburg.....

daS Mött

| 10 21

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Metzlar.....

der Scheffel

90l 51 50

841 5 36

72 3 45

50 2 4

-I - -

Bekanntmachung.

Das Baden in der Lahn betreffend.

Die bestellende polizeiliche Vorschrift, wonach:

von dem letzten, unterhalb der sog. Pulvermühle dahier gelegenen Badhause an, stromauf, wärts bis zum sog. Schäserbrunncn, das Baden in der offenen Lahn taußerhach der Bad« häufer), sowie das Entkleiden an beioeu Ufern, bei 5 fl. Strafe für jeden Einzelnen vcr- boten ist"

wird andurch eingeschärst.

Zugleich wird das Baden von dem vorgedachten Badhanse an bis zu der Stelle der Lahn, welche auf fbrioen Usern durch Pflöcke bezeichnet ist, ohne den Gebrauch von Badehosen bei 1 fl. 30 kr. Strafe untersagt.

Gießen am 17. Juni 1846.

Der Großb. Hess. Kreisrath des Kreises Gieße»

Prinz.