Inzeigeblatt
für die Stadt und -en Kreis Gießen.
S7.
Samstag de
tt 18. Juli
1GA6
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießeu vom 18. blö 25. Juli 1846.
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . ■
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Lebcrwurst .....
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst . .
t „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken...... ■
l „ Dörrfleisch .....
t „ Rindsfett ....
1 „ HammclSfett.....
i „ Schweineschmalz, ausgelas-
senes.......
1 „ desgleichen, unauSgelaffen
fr. 12
10
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11
9
12
16
16
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8 20
17 16
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«nm. Die Zu. gaben Dürfen in roeitet nichts, als tn$leifd) »endet, selben Gattung bestehen, ».zwar auftoPfd.Fleisch nicht mehral6an> derthalbPfd.u.s. w. nach Proper, tion.welchesaufi Pfd. nichleöllig i Sott, ausmacht. Köpfe, Fuße, Ge- raub,wie auckdie ganzdlutigenund nichtgenießbaren SturkeeemHalS, sind »ander Zu. gäbe gänzlich au»> gefchlessen-
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod. au6 , @trflen, unb
* " " "14 Kornmehl bestehend
0 // 9! n J
2 Pf. gemischtes Brod i ou3 , Waizen. und
; " " " « Kornmehl bestehend
4| Lth. Wafferweck.....
4 ii Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch..........
1 Pfund Butter..........
auch ........
8 Handkäse............
9 Eyer ............
i Pfund Waizenmehl ........
1 u grob geschälte Gerste.....
1 ii klein geschälte Gerste......
14»
7 14 21
7
15
23
1 1
6
17
18
4
8
4
8
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Fruchtpreise.
Städte
GemäS
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen......
Grnnberg.....
Marburg.....
Wetzlar.....
das Malter das Malter das Malter das Mött der Scheffel
Pf. 200 200
90
fl-
12
13
12
10
5
fr.
30
30
21
19
Pf. ! fl- 180 9 200 10 — 9 ~\ 7 84! 5
fr.
30
30
40
39
3
Pf-
170
72
8i —
81 — 51 36 8> 30
Pf.
50
fl.
5
4
5
3
2
fr. 15 40
30 20
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fr.
fe1 1 1 1 1
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zugesichert.
Gießen am 16. Juli 1846.
Der Großh. Hess. Kreisrath bei Kreises Gießen Prinz.
Bekanntmachung,
Die Zerstörung von Bäumen an dem Schoorwege zwischen dem Neuweger- und dem SelterS- thore zu Gießen betreffend.
be, verstossenen Nackt sind wieder neun Stück junge Lindenbäume an dem Schoorwege dahier zwischen dem Neuweqer und Selterstbor, offenbar vorsätzlich, abgebrochen worden.
-^ndem man diesen empörenden Frevel hierdurch zur öffentlichen Kenntmßbnngt, Mrdzugle.ch auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 Demremgen, welcher den bis Jetzt unbekannten Tha, ter so zur Anzeige bringt, daß er des Verbrechens überführt werden kann, eine Belohnung von 50 fl.


