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dazu gehörigen
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19) 20) 21) 22) 23)
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17) aus
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den 19. Mai Hausen, Hermannstein, Heuchelheim, Kleinlinden, Königsberg, Langgöns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Naunheim,
Rodheim, mit dem dazu gehörigen Thcil der Bieber,
Nödchen,
Ruttershausen,
Staufenberg, Steinbach, Steinberg u Watzenborn, Waldgirmes und Wieseck
27) u Oppenrod, den 20. Mai
28) aus Reiskirchen,
Den 16. Mai werden die Conscriptionspflichtigen aus folgenden Ortschaften, nämlich:
4.ic Looszieyung erfolgt den 22. Mm, zu welcher sich fämmtliche Bürgermeister mit den Con- scn'ptionspfltcbiigen Morgens um dieselbe Zeit einzufinden haben.
Hierbei bemerke ich Ihnen, daß
a. die Entscheidung über die Depotansprüche an jedem Musterungstag, gleich nach beendigter Musterung statifindcn und daß daher die Miliiärpflichtigen, für welche das Depot angcsprochen wird, mit den betreffenden Gr. Bürgermeistern alsdann zur Hand sein müssen. Ebenso soll
fc. gleich nach beendigter Musterung das Erkenntniß der Aerzte über die von den Militärpflichtigen angegebenen Fehler diesen Militärpflichtigen bekannt gemacht werden, wobei ebenfalls die Gegenwart der betreffenden Bürgermeister noihwendig ist, damit sie die nöthigen Einträge in ihre Listen zu machen im Stande sind.
c. Hinsichtlich der Zeugnisse, welche die an sinnlich nicht sogleich wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen leidenden Conscriptionspflichtigen beizubringen haben, verweise ich Sie auf die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auf §. 124 der Verordnung vom 30. April 1831 und fordere Sie auf, darnach pünktlichst zu verfahren und die etwa nöthigen Verständiqungen eintreten zu lassen.
4. Die Prüfung der Einsteher wird jedesmal an dem Tag, an welchem die Conscriptionspflichtigen ihres Orts gemustert werden, sogleich nach beendigtem Musterungsgeschäft vorgenommen werden. Hiernach sind dieselben genau zu instruircn, damit sie nicht ans unrichtige Tage hierher kommen und abgewiesen werden müssen. Dieselben müssen ihre Anmeldunqsscheine vorzeiqen, ohne welche ihre Untersuchung nicht stattfinden kann.
*'• Sämmtliche" Conscriptionspflichtige, insofern sie nicht schon durch das Gesetz von dem persönlichen Erscheinen bei der Musterung entbunden sind, oder von der Recrutirungscömmission im Laufe der Musterung definitiv entlassen oder bis zur nächsten Musterung verwiesen werden, müssen mit den Gr. Bürgermeistern, wie schon oben bemerkt wurde, den 22. Mai Morgens präcis 8 Uhr zum Loosen sich einstellen.
. Ueber alle in dieser Verfügung enthaltenen Punkte haben Sie sogleich in Ihren Gemeinden die berichtcn^^ Bekanntmachung zu erlassen und über die Vollziehung meiner Aufträge binnen 8 Tagen zu
P r i n z.
36) gemustert und die betreffenden Gr. Bürgermeister haben sich mit den Conscriptionspflichtigen an den bezeichneten Tagen jedesmal Morgens pracis % 8 Uhr auf dahiesigem Räthhaus zur Musterung einzufinden.
!) aus Albach,
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9)
" ?t llendorf a. d. Lahn, " Mendorf a. d. Lumda, " Altenbuseck, " Annerod mit Trohe, " Bersrod,
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Beuern, Burkhardsfelden, Crumbach, Daubringen,
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1!
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Fellingshausen, mit dem 1 Thcil der Bieber,
den 18. Mai
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aus
Frankenbgch,
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Garbenteich,
14)
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Gießen,
15)
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Großenbus ck,
16)
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Großenlindcn,


