Ausgabe 
18.2.1846
 
Einzelbild herunterladen

78

22. Znnuar wurde dem Gevmetergehülfen Petcr Wagner aus Wcndelsheiin das Patent als Geometer der 2. Klaffe für den Steuerbezirk Wörrstadt und dem Lehrer Kaspar Müller zu Schornsheim das Patent als Geometer der 3. Klasse für den Kreis Alze» erihcilt; am 23. Januar wurde der Schulcandidatin Elise Wörner von Mainz die dritte.Mädchenschulstelle zu Bingen und der Schnlcanridatin Eva Trau ans Mainz die obere Mädchenschulstelle zn Castcl Übertragen; durch allerhöchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, vom 27. Januar wurde der Ober­forstrath Freiherr von Wedekind zum Mitgliede der Col- leaial-Prüfungs-Conimission für das Finanz- und technische Fach ernannt und derMinistexial-SeeretärSchleiermacher beauftragt, provisorisch die Stelle eines Mitglieds cum vo!o bei der gedachten Commission zu versehen; am 29. Januar wurde dem Johann Jacob Rühl aus Darmstadt das Patent als Geometer der 16 Klaffe für den Kreis Darnistadt er- theilt; am 30 Januar wurde der evangelische Pfarrer Heyer zu Oberingelheim zum ordentlichen Mitgliede der BezwkSschnleommission des Kreises Bingen auf die Dauer von fünf Jahren ernannt.

XI Characterverleihung: am so Januar wurde dem ersten Secretär bei der Rechnungskammer, Ernst Rhode, der Charakter als Rechnnngsrath verliehen.

XII Dienstentlassung- 28. Januar wurde die Lehrerin an der III katholischen Mädchenschule zn Bingen, Eva Wörner, auf Nachsnchen von ihrer Stelle entlassen.

XIII. Versetzungen in den Ruhestand. In den Ruhestand wurden versetzt: am 6. September 1815 der Forst­meister Georg Nathan zu Laubach in seiner Eigenschaft als Forstpolizeibeamtc für die Standesherrschaft Solms-Laubach, am 31. December der Stabsquartiermelster tu der Gendar- merk, Rittmeister Schmidt, auf sein Nachsuchen; am j.3 Januar 1846 der Physikatsarzt Dr Adolph Go l d m a n n zu Schotten; am : 0 Januar der Lehrer an der oberen Mäd­chenschule zu Biedenkopf, Conrector Ernst Dornserff.

XIV. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind- die evangelische Pfarrstelle zu Hangenweisheim, tm Streik Worms, mit einem jährlichen Diensteinkommen von 780 ft, die katholische Pfarrstelle zu Vilbel, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Oiensteinkommen von 638 ft.; die kathoinche Pfarrstelle zu Offenbach mit einem jährlichen Dlensteinkommen S°n ^xv^Sterbfälle. Gestorben sind: am 1 December 1845 der pcnsionirte Consistorinl-Secretär Horst zu Budm- aen; am 3. December der pensionirte reformirte Schullehrer Johannes Weber zu Heubach, im Kreise Dieburg; am 20. December der pensionirte Schullehrer Johann Eonrad Deichert zu lllfa, iin Kreise Nidda; am 18. Januar 1846 der pensionirte Rechnungskammerratb Johann Haas zu Darmstadt; am 21. Januar der pensionirte Präsidial-L-ecre. tär Michael Filser zu Mainz; am 27. Januar der pensio- nirtc Landgestütsknecht Johann Heinrich Nöller zu Darmstadt.

Amtliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 2099. Gießen am 12. Februar 1846.

Betreffend: Das Verbot des Ankaufs von Kartof­

feln zum Brandweinbrennen.

Der Groß herzoglich Hessische

K r e i s r a t h des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises

Da fortwährend Ankäufe von Kartoffeln zum Braudweinbrennm Siatt finden, hierdurch aber zur Steiqerunq des ohnedies schon hohen Preises der Kartoffeln zum empfindlichen Nachtheile nicht allem der Consumenten, sondern auch derjenigen, welche ihren Bedarf an Setzkartoffeln anzukausen geiwthigt find, wesentlich milgewirkt wird, so hat Sich Höchstpreisliches Ministerium des Innern mW der Justiz bewogen gesunden, iin ganzen Umfange des Großhcrzogthums den Ankauf gesunder Kartoffeln zum Brand- weinbrennen und durch Brandweinbrenner, unter Androhung fE "i jedem einzelnen Eon- traventionssalle von dem Käufer zu cnirichtendcn Strafe von zwei Gulden für jedes gekaufte Mal r, dir der Hand und bis auf weitere Verfügung zu untersagen. ,,

Sie werden diese höchste Enischließnng ungesäumt in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Muse vubliziren und solche außerdem noch denjenigen Einwohnern, welche Braudwcin brennen, speziell zur Kennt- nitz bringen, die Befolgung des Verbots sodann streng überwachen und Uebertretungen desselben hier anzeigen.

Dabei bemerke ich Ihnen noch, daß wenn einzelne Brandweinbrenner etwa die zu ihrem haue.ichen Gebrauche und zum Pfianwn nöthigen Kartoffeln nicht besitzen sollten, denselben zwar auf Nachsuchen ausnahmsweise von mir die Erlaubniß zum Ankäufe gesunder Kartoffeln crthnlt werden kann, die,es jedoch immer nur naa» vorgängiger Verlässigung über den Bedarf zu den bezeichneten Zwecken für eine bestimmte Quantität geschehen kann und von Ihnen darüber zu wachen ist, daß die so augeschafften -man- titäten gesunder Kartoffeln zum Bralidweinbrennen nicht verwendet werden.

Danach sind die Brandweinbrenner zu verständigen und bei vorkommenden Gesuchen dieser drt an mich zu verweisen. P r i n z.

Polizey-Publicandum

Das uuterm 5. August 1840 von der unterzeichneten Behörde erlassene, pönalisirte Verbot d s