Imzeigesilatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. JlßL Ä8. Mittwoch den 17. Juni
Edictalladung.
4014) Sämmtlicke Gläubiger des habt er verstorbenen Oberstlieuteuants Carl von Donop, sowie Alle, welche aus irgend einem Grunde 2lu# spräche au dessen Nachlaß zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, in dem Behufs des Güteversuchs zur Abwendung des, über die auf 136 Thaler 10 Silbergrofchcn 6 Heller geschätzte erblose Verlasseuschaft zu e> kennenden Concurses, auf den 28. Juli d. I.,
Vormiltags 10 Uhr, im hiesigen Obergerichtslccale aubcraumten Termine zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend zu machen, bei dem Rechtsuachtheile, daß die Ausbleibenden als der Mehrzahl der Erscheinenden beitretend angesehen werden.
Zugleich wird bemerkt, daß bereits eine, die obige übersteigende Summe privilegirtcr Forderungen angemeldet worden ist.
Marburg am 8. Juni 1846,
Zm Auftrage Kurfürstlichen Obergerichts Eivil-Senats
Fr. v. Urff, Obergerichs-Sekretär.
Besondere Bekanntmachungen.
1015) Der seither auf den Dienstag und Mittwoch nach Egidi fallende Markt in Düdelsheim, hiesigen Kreises, ist mit Genehmigung der höchsten Staatsbehörde auf den ersten Dienstag (den 4) und Mittwoch (den 5) tut Monat August d. I. verlegt worden und wird dies hiermit zur allgemeinen öffentlichen Kenntniß gebracht.
Büdingen den 2. Juni 1846.
Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Büdingen. In dessen Beurlaubung
v. Zangen.
950) Der hiesigen Stadt ist von der höchsten Staatsbehörde gnädigst gestattet worden, jeden
Freitag einen Frucht- und Victualienwochenmarkt abhalten zu dürfen, was man mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der erste Wocheumarkt
Freitag den 26. Juni I. I. abgehalten werden soll.
Die zulässigen Verkaufsgegeustände sind insbesondere folgende: Waizen, Korn, Gerste, Hafer, Erbsen, Lin,en; Mhl, Eyer, Butter, Käse; alle einheimischen Sämereien und Gemüse, nämlich: Bohnen, Pflanzen, Salat, Kartoffeln, Rüben, Zwiebeln re.; Obstbaumfrüchte, frisch und gedörrt; Saameu und Leinkuchen; alle Sorten von Federvieh; Spanferkel; Fische; Wildpret, auch Handarbeiten, welche die Leute im Winter fertigen, als Rechen, Besen, Flachs, Garn, Leinwand rc.
Indem mau zu zahlreichem Besuche dieses von allen Seiten so sehr gewünschten, für die Stadt und Umgegend so woblthätigen, den Ein- und Verkauf oben erwähnter Gegenstände so sehr erleichternden Wocheumarkts hiermit einladet, bemerkt mau noch, daß die höheren Orts genehmigte Marktordnung bei Unterzeichnetem offen liegt, und daß von Seiten der Stadt alles Mögliche aufgcbotcn werden wird, um den Ein- und Verkauf zu erleichtern und die Frequenz des Marktes zu befördern.
Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen, vorstehende Brkanntmachuug im Interesse ihrer Gemeinden zur öffentlichen Kennl- niß bringen zu lassen.
Homberg den 28. Mai 1846.
Der Bürgermeister
G. Repp.
Versteigerungen.
993) Montag den 22. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem RathhauS das zum Nachlaß der Witlwe des Johannes Lorh In dahier gehörige Wohnhaus:


