Ausgabe 
17.6.1846
 
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Imzeigesilatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. JlßL Ä8. Mittwoch den 17. Juni

Edictalladung.

4014) Sämmtlicke Gläubiger des habt er ver­storbenen Oberstlieuteuants Carl von Donop, sowie Alle, welche aus irgend einem Grunde 2lu# spräche au dessen Nachlaß zu haben glauben, wer­den hierdurch aufgefordert, in dem Behufs des Güteversuchs zur Abwendung des, über die auf 136 Thaler 10 Silbergrofchcn 6 Heller geschätzte erblose Verlasseuschaft zu e> kennenden Concurses, auf den 28. Juli d. I.,

Vormiltags 10 Uhr, im hiesigen Obergerichtslccale aubcraumten Ter­mine zu erscheinen und ihre Ansprüche geltend zu machen, bei dem Rechtsuachtheile, daß die Aus­bleibenden als der Mehrzahl der Erscheinenden bei­tretend angesehen werden.

Zugleich wird bemerkt, daß bereits eine, die obige übersteigende Summe privilegirtcr Forderungen angemeldet worden ist.

Marburg am 8. Juni 1846,

Zm Auftrage Kurfürstlichen Obergerichts Eivil-Senats

Fr. v. Urff, Obergerichs-Sekretär.

Besondere Bekanntmachungen.

1015) Der seither auf den Dienstag und Mitt­woch nach Egidi fallende Markt in Düdelsheim, hiesigen Kreises, ist mit Genehmigung der höchsten Staatsbehörde auf den ersten Dienstag (den 4) und Mittwoch (den 5) tut Monat August d. I. verlegt worden und wird dies hiermit zur allgemeinen öffentlichen Kenntniß gebracht.

Büdingen den 2. Juni 1846.

Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Büdingen. In dessen Beurlaubung

v. Zangen.

950) Der hiesigen Stadt ist von der höchsten Staatsbehörde gnädigst gestattet worden, jeden

Freitag einen Frucht- und Victualienwochenmarkt abhalten zu dürfen, was man mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der erste Wocheumarkt

Freitag den 26. Juni I. I. abgehalten werden soll.

Die zulässigen Verkaufsgegeustände sind insbe­sondere folgende: Waizen, Korn, Gerste, Hafer, Erbsen, Lin,en; Mhl, Eyer, Butter, Käse; alle einheimischen Sämereien und Gemüse, nämlich: Bohnen, Pflanzen, Salat, Kartoffeln, Rüben, Zwiebeln re.; Obstbaumfrüchte, frisch und gedörrt; Saameu und Leinkuchen; alle Sorten von Feder­vieh; Spanferkel; Fische; Wildpret, auch Hand­arbeiten, welche die Leute im Winter fertigen, als Rechen, Besen, Flachs, Garn, Leinwand rc.

Indem mau zu zahlreichem Besuche dieses von allen Seiten so sehr gewünschten, für die Stadt und Umgegend so woblthätigen, den Ein- und Ver­kauf oben erwähnter Gegenstände so sehr erleich­ternden Wocheumarkts hiermit einladet, bemerkt mau noch, daß die höheren Orts genehmigte Markt­ordnung bei Unterzeichnetem offen liegt, und daß von Seiten der Stadt alles Mögliche aufgcbotcn werden wird, um den Ein- und Verkauf zu er­leichtern und die Frequenz des Marktes zu befördern.

Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen, vorstehende Brkanntmachuug im Interesse ihrer Gemeinden zur öffentlichen Kennl- niß bringen zu lassen.

Homberg den 28. Mai 1846.

Der Bürgermeister

G. Repp.

Versteigerungen.

993) Montag den 22. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf hiesigem RathhauS das zum Nachlaß der Witlwe des Johannes Lorh In dahier gehörige Wohnhaus: