zu M. 3.
des
Nnzeigeblertts für die Stadt und den Kreis Gießen.
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Zu vermiethen.
52) Das von Fran Cantor Ahlefeld seither bewohnte Logis ist auf kommende Ostern an eine kleine Familie zu vermiethen.
I. Schwaab, Hintergasse.
53) Eine Familienwohnung, bestehend in 8 heizbaren Zimmern, Küche, Keller und Holzstall, ist zu vermiethen bei Jacob Ziegler.
66) 250 fl. Vormundsgelder sind anszuleihen bei Carl Frech.
Vermischte Nachrichten.
zu
Gießen.
50) Dieselbe wird noch während dieser Woche zu den bisherigen Stunden geöffnet sein, mit Montag dem 19. d. M. aber geschlossen werden. Indem wir das kunstliebende Publikum hierauf aufmerksam machen, bemerken wir zugleich, daß wegen eingetretener Hindernisse, die nächste gesellschaftliche Zusammenkunft nicht früher als am
1. Februar
stattfinden kann.
Wegen der darauf folgenden FastnachtS-Feier am 24. Februar wird noch weitere Mit- theilung gemacht werden.
Die 5tc und letzte Zusammenkunft für diesen Winter endlich ist auf den
13. März
anberaumt worden.
Gießen den 13. Januar 1846. Der Vorstand.
56) Zur Nachricht
Auf Anklage des Herrn Hofgerichts-Raths Dr. Nöllner dahier wurde ich von dem Criminal- Senat des Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen durch ein mir am 7. d. M. publi- cirkes Urtheil wegen Verletzung dessen (Nöllner's) Amtsehre in eine bürgerliche Arreststrafe von vierzehn Tagen, unter Verurtheilung in die Hälfte der Untersuchungskosten, verfälligt, — da mir aber gegen dieses Straferkenntniß in materieller Hinsicht kein Rechtsmittel zustcht, und der Gnadenweg von mir nicht betreten wird, so habe ich mich „nolens volens" zu fügen und werde demnächst das Dictum befolgen, d. h. meinen Arrest antreten.
Um unklaren Gerüchten zu begegnen und die dem Publicum schuldige Aufmerksamkeit gehörig zu würdigen, übergebe ich diese Zeilen der Oeffentlich- keit und bemerke dabei, daß mein Geschäfts-Büreau auch für die Dauer meiner Abwesenheit Jedermann zugänglich und mein Rath und Verhülfe nicht abgeschlossen ist, während Herr Hofgerichts- Advokat Gottschalk die Güte haben wird, wo nöthig, meine Person im Dienste zu vertreten.
Sic ennt fata hominum!
Gießen am 14. Januar 1846.
P. A. Koch, Gr. Hess. Hofgerichtö-Advokat.


