Imzeigebtatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
J^ob ZA. Samstag den 16. Mai 1ZÄ6.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 16. bis 23. Mai 1846
Fleischtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . -
1 „ Kuhfleisch ......
t „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch .....
1 „ Schweinefleisch ....
1 ,, Hammelfleisch gemästet
1 „ Lebcrwurst . . . . <
1 „ . Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . . '.
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken......
1 „ Dörrfleisch.....
t „ Rindsfett .....
1 „ Hammelsfett. . . . . v
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes . . ....
1 „ desgleichen, unausgelassen
fr.
11
9
9
G
11
9
12
16
16
12
8
20
16
15
16
16
i 22
1 20
1 I i | 1 1 | 1 1 l _l__I J___i_<<> 1 1 Hk CW tw
«nm. Die Zu. gaben dürfen in weiter nichts, als in$kifd> aonderselben Gattung bestehen, n. zwar auftoUfb-Jleifcb nicht mefiralsan« berthalb'Bfb.u.f. n>. nach ’Btovof tion, welches auf 1 Pfd. nichtvöuig 5 Loth ausmacht. Köpfe. Küße. Ge- raub,wie auchdie ganzbtntigenund nichtgenießbaren StüUeoom HatS, stnd oon 6er Zn- gabe gänzlich at>S> geschlossen. •
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod I . , m „ .
, •: au« j Gersten - und
6 " " " j | Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod 1 . , ™ .
4 w ans | Watzen- und
6 " " " | f Kornmehl bestehend
4£ Lth. Wafferweck.....
4 » Milchbrod.....
Marktpreise.
1 Maas Milch . . . .......
1 Pfund Butter..........
auch . /.......
3 Handkäse............
11 Eyer . ...........
i Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste . ....
1 " klein geschälte Gerste......
tr.
7
14 21
7
15
23
1
1
6
18
19
4 8
4
8
III 1 1 1 1 1 1 M CO 1 1 * V'
Frucht preise.
Städte
G em ä S
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. | fl. kr.
Pf. fl-1 kr.
Pf- fl. I kr.
Pf 1 fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Friedberg.....
das Malter
200 12 30
180 10) -
- 7 40
— 4 30
Niesten .....
das Malter
2001 12 50
200 10 45
i70 81 —
— I 4 -10
— __ —
Grünberg .....
das Malter
— 12 30
— 9 25
- 71 -
— i 5 -
—) — —
_ __ _
Marburg .....
das Mott
-i 9 58
-18-
— 51 36
3 30
_ _
Wetzlar.....
der Scheffel
901 51 35
84 4 28
72 3' 15
50 — -
— — —
Polizei-Verfügungen.
Von dem. biöder snspendirt gewesenen, Geläute des Schiffenberger Thurmes soll nunmehr wieder Gebrauch gemacht werden, und zwar in herkömmlicher Weise in den Vormittags- und Abendstunden; wovon man die Bewohner der benachbarten Orte, auf den Wunsch des Gr. Rentamts dahier, andurch benachrichtiget.
Gießen am 13. Mai 1846. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen
Prinz.
Die bestehende Bestimmung:
„wonach das Betreten der augepflanzten Böschungen der Chaussee vor dem Neuweger-Thor und der Böschungen au der Wie,eck bei 1 fl. 30 fr. Strafe verboten ist"
wird hierdurch in Erinnerung gebracht.
Gießen am 14. Mai 1846. Der Großh. Hess. Kreisrakh des Kreises Gießen
Prinz.


