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ditor daselbst bestätigt; am 6. Februar wurde der Dcca:i, Pfarrer Johann Ludwig Büchner zu Worms abermals zum Dccan des esangellschen Dekanats Worms auf die Dauer von fünf Jahren ernannt; am 12. Februar wurde der von dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Büdingen auf die evangelische Schullchrcrstcllc zu Wolf, im Kreise Büdingen, präsentirte Schulvicar Johann Peter Diehl zu Heldenbergen für diese Stelle bestätigt; am 13. Februar wurde der Candidat der Theologie und Philologie Dr. Ferdinand Hobel aus Oberingelbcim, dermalen zu Franksurt a. M., zum Lehrer an dem städtischen Gymnasium zu WormS ernannt h am 20. Februar wurde dem Candidatcn der Philologie Dr Ferdinand Anton Beck zu Alzei die bisher provisorisch von ihm versehene zweite Lehrerstelle an der Real- und höheren Bildungsschule zu Alzei definitiv übertragen und der bisher provisorisch als Lehrer in der französischen Sprache und im Zeichnen an der Real- und höheren Bildungsschule zu Alzei verwendete Christian Schüler aus Darmstadt definitiv zum Lehrer an der gerächten Lehranstalt ernannt; am 26. Februar _ wurde dem Schulviear Philipp Götz zu Seligenstadt die dritte katholische Mädchen-Schullehrcrstelle zu Bensheim, und dem Schulviear Ludwig Uttrich zu Hohensülzcn die katholische Elementar-Knaben- und Mädchen-Schullehrcrstelle zu Seligenstadt, im Kreise Offenbach, übertragen.
XIII. Concurrenzeröffnungen Erledigt find: die katholische Pfarrstelle zu Oppenheim, im Landkreise Mainz,
mit einem jährlichen Gehalte von 788 Gulden; die evangelische Pfarrstelle zu Landenhausen, im Landrathsbezirke Lauterbach, mit einem jährlichen Einkommen von 618 Gulden worauf jedoch eine temporäre Abgabe von 50 Gulden ruht und wobei bemerkt wird, daß den Freiherrn von Riedcscl das Präsentationsrecht zu dieser stelle zustcht; die fünfte oder evangelische Elcmeniarschullehrersteile zu Wimpfen mit einem jährlichen Gehalte von 230 Gulden nebst freier Wohnung oder einer Wohnungsvergütung von 20 Gulden; die Rent- meistersstclle zu Worms; concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen bei; der Großh. Oberfinanzkammer L Sectio» zu melden.
XIV. Sterbfälle. Gestorben sind: am 27. October 18'15 der Acccssist bei der zweiten Abtheilung der Nechnungs- kammcr-Justificatur Ludwig Winter; am 27. November 1845 der Obersteiger Mü ller zu Breidenbach; am 14. Januar der Schullehrer Schneider zu Hatzfeld, im Kreise Biedenkopf; an demselben Tage der sustentirte Hauptzollamts-Assistent Mat ias Schönfeld zu Mainz; am 22. Januar der pensionirte Schullehrer Groß zu Obecmörlcn, im Kreise Friedberg; am 30. der evangelische Deean und Pfarrer Ludwig Gottlieb Weber zu Langen; am 10. Februar der katholische Schullehrer Pct. H a r t m a n n zu Urberach; am 12. der Oberfinanzrath Reuß zu Salzhausen und am 17. der Kreisdiener Stephan Werth es zu Dieburg.
Amtliche Bekanntti,achlmq.
Die Vertilgung der Raupennester betreffend.
Die bestellende, nunmehr für den ganzen diesigen Kreis gültige Vorschrift:
„wonach sämintliche Grundeigenthümer, Nutznießer oder Pächter von Grundeigentbnm, sowie alle mit der Anlsicht auf öffentliche, mit Bäumen oder Sträuchen bepflanzte, Wege und Anlagen beauftragte Personen, binnen 14 Tagen von beute an, bei Vermeidung der durch den Art. 80. des Helostrafgesetzes voin 21 September 1841 bestimmten Strafe von zwei Kreuzer für jedes einzelne, bei der dem-'ächstigen ÜSifTtanoii vorgefunden werdende, Nanpennest, auf ihrem Grundbesitz oder auf dem ihrer Aufsicht untergebenen Gebiete die Bäume, Zäune und Gesträuche von den hat auf befi blichen Raupennestern zu reinigen baden"
wird zur Befolgung hierdurch in Erinnerung gebracht.
Gießen am 10. März 1846.
Der Großh. Hess Kreisrath des Kreises Gießen. _____Pein z.
Besondere Bekanntmachungen.
424) Es wird hiermit zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß der Gemeindeeiunehmer Enders dahier als Stadteinnehmer von Gießen ernannt und bestätigt worden ist und daß vom 13. d M. an alle städtischen Gelder nur an diesen zu bezahlen und die Schuldigkeiteik der Stadtkaffe bei demselben zu erheben sind.
Gießen den 11. März 1846.
Der Bürgermeister G g. Reiber.
357) Aufforderung an die Schuldner der hiesigen pkandanstalt.
Tie Schuldner der hiesigen Pfand- und Lesh- anstalt, deren Pfänder in den Monaten Juli,
August, September, October, November und December 1845 verfallen sind, werden aufgefordert, bis zum 4. April d. I. dieselben entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 11. Mai d. I. stattfindet.
Pfänder ans wollenen Stoffen, die bereits sechs Monate verpfändet waren, müssen unbedingt gegen Baarzahlung eingelöst werden.
Gießen den 3 März 1846.
Die Gr. Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.
Versteigerungen.
418) Montag den 16. d. M./ Nachmittags 2 Uhr,


