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Art. 1.

^rbreitung falscher oder entstellter Thaisachen, durch Anbieten höherer Preise als die Ver- » r for ern, durch Vereinigung nut Inhabern gleicher Gegenstände zu dem Ende, diese nicht zu ver-

Lh.eil' Dt>>n nTV emem, ^^"Zeitpunkte, oder zu einem höheren als dem zur Zeit der Uebereinkunft be- rfV 6ur.$ Schinnverträge, oter ^urcb sonstige Kunstgriffe das Steigen des Preises des Getreides, der Futterkorner, des Mebles oder mehliger Substanzen, insbesondere der Kartoffeln, oder des hU m?*' 00 ®efnngnig bis zu drei Monaten oder mit Geldbuße von fünfzig bis zu secksmilsendÄlven UMbb A?fr Zweck erreicht worden ist, mit Geldbuße von einhundert Gulden bis zu

Ln Wrnft 2J? b ^bfangnrß bis zu drei Monaten oder Correctl'onshausstrase bis zu zwei Iah-

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Sie gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an welchem sie im Regierungsblatte

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staats-Siegels.

Darmstadt am 1. September 1846.

<- S-) LUDWIG.

In Verhinderung des Staatsministers:

_____________ , v. Lehmann.

... Bekanntmachung.

-z, 4q a(n, *tn ,et uch ^oranlaßt, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß das im diesjährigen Anzeigeblatt

C aJn 6kwachte Verbot des Aufkaufs von Kartoffeln zum Brandweinbrenuen und durch Brand- flroe2 ^frineidung einer in jebem einzelnen Contraventiousfall von dem Käufer zu entrichienven h L r ~ f *ur ^bes gekaufte Malter fortwährend in Wirksamkeit besteht und die Gr. Bürgermeister Lvp v11'n^cwlc^.H worden sind. Zugleich fügt mau hinzu, daß unter diesen Aufkäufen nicht siVrmb? hpfttm ,et Lieferung, sondern auch diejenigen, bei welchen Lieferung auf eine spätere

Periode bestimmt wird, verstanden werden sollen. 10

«« ^er tion Kartoffeln durch Brandweinbrenner zu ihrem häuslichen Gebrauche und 3 t;aS\ Axä) fcte fa,,fcr nad- der deßfalls in dem Ausschreiben vom 12. Februar d. I.

13, ~~ enthaltenen Bestimmung zu richten, gegenfalls dieselben als strafbar behandelt Xvcrvvn jouen*

9A oirt> aU^?fd; ban^ hwgewiesen, daß das durch die allerhöchste Verordnung vom

auste^Wirklamkett der Ausfuhr der Kartoffeln über die Zollvereinsgrenze nicht

außer Wirksamkeit ge,etzt ist, sondern noch fortwährend in Kraft besteht

Gießen den 2. September 1846.

Besondere Bekanntmachungen

1479) Das Anschaffen und Unterbalten der Fasselochseu für die Jahre 1847, 1848 und 1819 soll anderweit vergeben werden, wozu Concurrenr mit dem Bemerken eröffnet wird, daß die Bedin­gungen auf dem Bürgermeistei ei-Büreau cinqe- seben werden können, und die Forderungen unter versiegeltem Couvert mir der Aufschrift

das Halten der Fasselochsen betr."

bis 30. September dahier abzugeben sind.

Gießen den 9. September 1846.

Der Bürgermeister

Gg. Reiber.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. In dessen Verhinderung

Trapp, Gr. Kreissecretair.

1478) Auf den nach den Müblen hinfükren- den Weg kann fortwährend Bauschutt abgeladen werden.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

1463) Zur Wiederbesetzung der Forstschützen­stelle im Feriiewald wird hierdurch Concurrenz von 8 Tagen mit dem Bemerken eröffnet, daß der Ge­halt dieser Stelle 200 st. beträgt und der Schütze seinen Wohnort in Annerod zu nehmen hat.

Gießen den 7. September 1846.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.