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Zu Nr. K. G. 11S66. Gießen am 2. October 1846.

Betreffend: Die Auswanderungen nach Amerika.

Der Großherzoqlich Hessische

K r e i s r a t h des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises.

(mit Ausnahme des Gr. Bürgermeisters dahier.)

Unter Bezugnahme auf die, in obigem Betreff, in 53 d. Bltts erschienene, diesseitige Be­kanntmachung vom t. Juli l. I., setze ich Sie von der bezüglich des rubricirten Gegenstandes weiter erschienenen böchsten Anordnung durch nachstebenden Abdruck mit dein Anfügen in Kenntniß, daß Sie den Inhalt in Ihren Gemeinden noch besonders bekannt zu machen haben.

Prinz.

Zu Nr. D. 10,005. 10,444. 10,812. Darmstadt am 10. September 1846

Betreffend: Wie oben.

Das Großherzoglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz au

die Großherzoglichen Provinzial - Commissariate dahier und zu Gießen und an sämmtliche Großherzogl. Kreisräthe.

Durch die in unserem Ausschreiben vom 17. Juni l. I. zu Nr. D. 10,007. (Nr. 14 des Amts­blatts) enthaltenen Bestimmungen beabsichtigten wir, die Klagen wegen verzögerten Aufentbalts der nach Amerika auswandernden Unterthanen des Großherzogthums an den Seeplätzen, an welchen die Einschiffung erfolgt, zu beseitigen und die Auswanderer gegen Mißbräuche möglichst zu schützen. Im Interesse der Auswanderer sowohl, als auch der etwaigen Gläubiger derselben, sowie zum Zwecke ver Beaufsichtigung der Auswanderungen halten wir aber noch einige weitere Bestimmungen für notbwendig.

Wir beauftragen Sie demnach:

1) sämmtliche in Jbren resp. Verwaltungsbezirken wohnenden Agenten, welche sich mit dem Transport von Auswanderern aus dem Großkerzogthum befassen, auzuweisen, sich bei Ver­meidung des Verlustes der Concession alles Anwerbens zu Auswanderungen zu enthalten und namentlich weder selbst im Lande umherzureisen, noch zu dem Ende andere Personen abzustndeu;

2) denselben aufzugeben, genaue Register über die Personen, mit welchen sie Contracte zur Ueber- schiffung nach Amerika abgeschlossen haben, zu führen und solche auf Verlangen Ihnen oder der von Ihnen beauftragten Behörde zur Einsicht vorzulegen, beides ebenfalls bei Vermeidung des Verlustes der Concession.

Diese Register müssen die Tauf- und Familiennamen der Auswanderer, den bisherigen Wohnort derselben, nebst Angabe des Kreises oder Landrathsbezirks, ferner den Tag des ab­geschlossenen Contracts, sowie den Tag der Abfahrt von dem Seeplätze, wo die Einschiffung stattfindet, und den Bestimmungsort der Reise enthalten, damit Sie sich zu jeder Zeit darüber verlässigen können, welche Bewohner Ihres Verwaltungsbezirks auswandern wollen oder be­reits ausgcwandert sind und wohin, beziehungsweise welche von ihnen den gesetzlichen Erfor­dernissen entsprochen haben.

In Verbinderiing des S ta a t smi n i st ers:

v. Lehmann.

v. Stein.

Bekanntmachung,

den Feldschutz in hiesiger Gemarkung betreffend.

Um die in Feldern und Gärten diesiger Gemarkung bisher däufig vorgekommeuen Entwendungen und sonstigen Frevel für die Zukunft möglichst zu verbitten, sind 38 edrenwertde diesige Bürger und Grund­besitzer, welche sich hierzu freiwillig erboten haben, auf den Feldschutz gerichtlich verpflichtet worden, was