Änzeigebtatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

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Mittwoch den 10. Jnni

Besondere Bekanntmachungen. 936) Gustav-Adolph-Stiftung.

Die Jahresversammlung des Oberhessischen Zweigvereins der Gustav-Adolph-Stiftung, welche nach dem Beschluß der vorjährigen Versammlung für dieses Jahr nicht in Gießen gehalten werden soll, kann nicht, wie zugleich beschlossen worden war, in Grünberg statt find en, weil die dafigen Mitglieder einen besonderen Zweigverein gebildet haben. Es soll daher diese Versammlung in Schotten und zwar Mittwoch den 17. Juni d. 2-, Vormittags 8 Uhr in der Stadtkirche daselbst gehalten werden, was den Mitgliedern des Ober- Hess. Zweigvereius hierdurch mit dem Ansügen zur Kenntuiß gebracht wird, daß die letzte Rechnung vom 8. d. M. an 8 Tage lang bei Herrn Stadt­pfarrer Bonhard dahier zur Einficht offen liegt.

Gießen den 3. Juni 1846.

Der Vorstand.

950) Ter hiesigen Stadt ist von der höchsten Staatsbehörde gnädigst gestattet morden, jeden Freitag einen Frucht- und Victualienwochenmarkt abhalten zu dürfen, was man mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der erste Wochenmarkt

Freitag den 26. Juni l. I. abgehalten werden soll.

Die zulässigen Verkaufsgegeustände sind insbe­sondere folgende: Waizen, Korn, Gerste, Hafer, Erbsen, Linsen; Mehl, Eyer, Butter, Käse; alle einheimischen Sämereien und Gemüse, nämlich: Bohnen, Pflanzen, Sallat, Kartoffeln, Rüben' Zwiebeln rc.; Obstbaumfrüchte, frisch und gedörrt- Saamen und Leinkuchen; alle Sorten von Feder­vieh; Spanferkel; Fische; Wildpret, auch Hand­arbeiten, welche die Leute im Winter fertigen, als Rechen, Besen, Flachs, Garn, Leinwand rc.

Indem man zu zahlreichem Besuche dieses von allen Seiten so sehr gewünschten, für die Stadt und Umgegend so wohlthätigen, den Ein- und Ver­kauf oben erwähnter Gegenstände so sehr erleich­ternden Wochenmarkts hiermit einladet, bemerkt

man noch, baß die höheren Orts genehmigte Macht­ordnung bei Unterzeichnetem offen liegt, und daß von Seiten der Stadt alles Mögliche aufgebotcn werden wird, um den Ein- und Verkauf zu er­leichtern und die Frequenz des Marktes zu befördern.

Ich ersuche daher die Herren Bürgermeister des Kreises Gießen, vorstehende Bekanntmachung im Interesse ihrer Gemeinden zur öffentlichen Kennt- niß brngen zu lassen.

Homberg den 28. Mai 1846.

Der Bürgermeister G. Repp.

828) Der Pfandschein M 49431. über sechs seidene Tücher ist angeblich verloren gegangen. Es «erden daher diejenigen, welche etwa Ansprüche an jenen Schein bilden könnten, aufgefordcrt, die­selben innerhalb 14 Tagen dahier zur Anzeige zu bringen, als sonst das Pfand an den Verpfänder verabfolgt werden wird.

Gießen den 2. Juni 1846. '

Die Pfandhausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

812) Ansprüche jeder Art an den Nachlaß des verstorbenen Ernst Noll, Wirtbes dahier gegen welchen der Concurs erkannt worden ist, sind

Montag den 20. Juli l. I, Morgens 11 Uhr, bei Strafe des Ausschlusses von der Masse dabicr anzumelden und zu begründen. Zugleich soll ein gütliches Abkommen versucht werden, bei wachem die Beschlüsse der Mehrheit der Gläubiger für die Minorität bindend sind.

Gießen den 7. Mai 1846.

Gr. Hess. Stadtgericht.

In Abwesenheit des Gr. Stadtrichters Habcrkorn. Dr. Zimmermann.

969) Montag den 22. Juni d. I., Vormittags um 10 Uhr^