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Reife von Holz.

Riemen für Zugvieh.

Röthel.

Rosenkränze.

S.

Sämereien (Feld- und Garten­sämereien).

Sattelbäume.

Schachteln.

Schaufeln(Wurfschauseln)chölzcrne.

Scheeren, grobe, Schiefertafeln. Schindeln.

Schippen, hölzerne.

Schlitten, ordinäre.

Schmierseife.

Schnallen, grobe.

Schnellschützen (Weberschiffchen).

Schreibfedern.

Schuhe von Saalband.

Schuhstifte.

Schrubber (Scheuerbürsten).

Schuh- und Stiefelwichse.

Schusterleisten und Späne.

Schüsseln, von Blech, Steingut, Holz, Thon oder ^Zinn.

Schwingen, (Flachs- und Hanf-). Seife, gemeine weiße, auch andere ordinäre.

Seile.

Sensenbäume.

Sensen.

Servelatwürste.

Sicheln.

Siebe und Siebböden.

Siegellack.

Socken, wollene und leinene, ge- strickre, inländische.

Spinnräder.

Spulen.

Steingutwaaren (steinernes Ge­schirr).

Stränge, Stricke.

Strümpfe, leinene und wollene, gestrickte, inländische.

Stühle, ordinäre aus Holz mit Weiden geflochten.

T.

Teppiche, inländische ordinäre aus Wolle oder Thierhaaren.

Teller, von Blech, Holz, Stein­gut, Thon oder Zinn.

Thecr.

Tiegel aus Thon.

Tinte.

Töpfe auö Thon.

U.

Uhren (Schwarzwälder).

Unterjacken, Wämser, wollene, baumwollene, gestrickte, in­ländische, lederne Tyroler.

Unterbcinkleider, wollene, baum- wouene, inländische, lederne Tyroler.

W.

Wagen zum landwirthschaftlichen Betrieb.

Wagenschmiere.

Waschklammcrn.

Wcbergeschirr.

Wetzsteine und Wetzsteinfäßchen (Schlotterfässer).

Würste (Servelatwürste).

Z.

Zinngeschirr (Schüsseln, Löffel, Leuchter, Teller re.).

Ziegel.

Züber.

Oeffentliche Aufforderung.

1976) Am 31. März d. I. ist dahier der blödsinnige Zobann Melchior Zinßer gestorben ohne Leibeserben zu binterlaffen.

Nach dem ausgestellten Stammbaum erscheinen folgende Seitenverwandtcn als seine gesetzlichen Erben:

1) Konrad Balthasar Moog dabicr,

2) Anna Margaretha, Wittwc des Friedrich Loni dahier,

3) Johann Walther Zinßer dahier,

4) Christina Justina, Ehefrau des Conrad Bal­thasar Moog dahier,

5) Johann Casper Bader dahier,

6) Georg Bader aus Frankfurt, abwesend,

7) Johann Daniel Keppler i

8) Ernst Ludwig Keppler /

9) Hermann Christoph Keppler (Marburg

10) Helene, Wittwe des Ludwig Gauss

11) die Kinder des Fischermeisters Lehnhardt in

Frankfurt,

12) Justus Wilhelm Bischoff in Frankfurt,

13) Johannes Bischoff daselbst,

14) August Karl Franz in Rödelheim.

Da nicht gewiß ist, ob die erwähnten Perso­nen die alleinigen Erben sind und ob nicht noch nähere Verwandte vorbandcn sind, so werden Alle, welche an den Nachlaß des Johann Melchior Zinßer Ansprüche bilden zu können glauben, na­

mentlich die Leibeserben des zu Duisburg verhei- rathet gewesenen Johann Daniel Zinßer und dessen Sohnes des Königl. Franz. Hauptmanns Zinßer, die Leibeserben der Susanna Marie Zinßer, des abwesenden Georg Melchior Zinßer, des Johannes Zinßer und der Maria Magdalena Franz von hier, anfgefordert, ihre Ansprüche sogcwiß binnen 60 Tagen dahier geltend zu machen, als sonst der Nachlaß den oben erwähnten Personen überwiesen werden wird.

Gießen den 6. November 1846.

Gr. Hess. Stadtgericht daselbst. Muhl. Haberkorn.

Besondere Bekanntmachung.

2017) Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Sparkasse angelegten Kapita­lien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt und zwar:

1) Mittwoch den 9. December,

2) Samstag den 12.

3) Mittwoch den 16.

4) Samstag den 19.

5) Mittwoch den 23. ,,

6) Mittwoch den 30. ,,

Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlung an diesen Tagen in Empfang zu