Anzeigeblatt
für die Stadt und -en Kreis Gießen.
JVo 38. Samstag den 8. Mai IMG.
Frucht- u. Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 16. Mai 1846.
Fleifchtaxe.
t Pfund gutes Ochsensteisch . .
t „ Knhfleisch......
I „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 „ Leberwurst.....
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ Blutwurst......
1 „ gemischte Wurst . .
1 „ geräucherter Speck . . .
i „ Schinken......
i „ Dörrfleisch.....
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes . . ...
1 „ desgleichen, unausgelaffen
kr.
11
9 9
6 11
9
IS 16 16
12
8 20 16 15
16
16
92
20
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Kinn. Die Zu. gaben dürfen in weiter nicht«, al« inSIeisch »»»derselben Sattung belieben, n. «war aultoPfd.-Ieisch nicht mcbr»l«an> dertbalbBldu.s. w. nach Vropor- tion.welche« auf« b>fd. nichtoöllig 5 Soll) »««macht. Köpft. Küße, Se- raud.wieanchdie ganidtullgenund nichtgenießdarrn StücktoomHal«, sind »onder Zu- gabegänjtichang. geschlossen.
Brvvtuxe.
2 Pf. ordinäres Brod i , , „ .
4 r f au- z Gersten - und
6 " " " j | Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes «rod. flUg .
6 '' " " | | Kornmehl bestehend
4| Lth. Wafferweck ...
1 ,, Milchbrod.....
M arktpreise.
1 Maas Milch ..........
1 Pfund Butter ..........
auch .........
3 Handkäse............
11 Eper............
i Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste.....
1 " klein geschälte Gerste......
kr.
7
14
21
7
15
23
1 1
6
18
19
4 8
4
6
Pf.
3
2
1
Fruchtpresse.
S r ä
d t c
Gcmäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf- fl. l kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Friedberg
das Malter
200 12 30
180 10 -
— 7 .30
— 4 30
Gienen
das Malter
200 12 50
200; 10 45
«70 81 —
- 4 30
Grünberg
. . »
das Malter
— 12 30
— - 9 80
— 71 -
— 5 —
____
Marburg
* e • •
das Mött
- 9 58
-j 8 -
— 5| 36
- 3 30
__
Wetzlar
der Scheffel
90 5 27
841 4 25
72 3 12
50--
Polizei-Verfügungen.
Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben ballen, werden, unter Bezugnahme auf den §. 79. des Feldstrafgesetzes vom 2t. September 1841, wegen eingetretener Saatzeit hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 4. Mai bis Montag den 1. Juni l. I., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten.
Gießen am 30. April 1846.
Der Gr. Hess Kreisrath des Kreises Gießen.
In dessen Abwesenheit
Zulehner.
Geschehener Anzeige zu Folge soll cs bei der gegenwärtigen Herstellung des hiesigen Straßen, Pflasters häufig vorkommen, daß, namentlich von Kindern, Pflöcke umgestoßen oder verrückt und aufgeschichtete Haufen von Steinen und Sand wieder zerstreut, dadurch aber die Arbeiten aufgehalten und benachtheiligt werden.


