Ausgabe 
7.3.1846
 
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beuten, sie betreffenden Fehler aufmetksinn gemacht werden.

Allen denjenigen, welche sich bei den Angaben des Grundbuchs rücksichtlich deS Besitzstandes und der Größenangaben für beschwert erachten, steht es frei, binnen einer nnerstrecklichen Frist von 6 Mona­ten ihre Anstände entweder auf gütlichem Wege bei dem Bürgermeister der Gemeinde, vor welchen sie ihre etwaigen Gegner vor lad en lassen können, zu be­seitigen, und, insofern dieses nicht von Erfolg ist, ihre Ansprüche bei dem für Besitzstreitigkeiten zustän­digen Gerichte geltend zu machen. Ist dieses Ge­richt ein anderes, als das unterzeichnete, so haben sie davon, daß Letzteres geschehen, binnen eben dieser Frist die Anzeige zu machen Diesselbe Anzeige liegt ihnen binnen derselben Frist alsdann ob, wenn sie vor Offenlegung des Grundbuchs gegen die daselbst eingetragenen Besitzer eine Besitzklage angestellt hatten.

Nach Ablauf dieser Frist wird der. Besitz, wie ihn das Grundbuch angiebt, in Bezug auf die Per­sonen der Besitzer und der Größenangaben in allen den Fällen für richtig angenommen, in welchen we­der eine gütliche Beseitigung bei dem Bürgermeister zu Protoeoll gegeben, noch eine gerichtliche Klage deshalb erhoben und erforderlichen Falls bei dem unterzeichneten Gerichte zur Anzeige gebracht wor­den ist.

Die unerstreckliche Frist von 6 Monaten geht mit dem 30. September d. I. zu Ende.

Gießen den 19. Februar 1846.

Gr. Hess. Landgericht.

Ploch. "

Besondere Bekanntmachungen.

398) Tas Betreten der Wiese im Oßwald'- scheu Garten ist für die Zukunft nicht mehr ge­stattet und haben sich Alle, welche dagegen handeln, dessallsiger Anzeigen zu gewärtigen.

Gießen den 5. März 1846.

Ter Bürgermeister Gg. Reiber.

371) Die Stadt Gießen beabsichtigt, einen er­fahrenen Mann für das Fangen der Maulwürfe in ihrer Gemarkung anzustAlen und erläßt an diejeni­gen, welche sich diesem Geschäfte unterziehen wollen und dazu die erforderliche Quatisieation besitzen, hier­mit die Aufforderung, sich bet der unterzeichneten Stelle binnen 8 Tagen anzumelden.

Gießen den 20. Februar 1810.

Ter Bürgermeister Gg. Reiber.

3 39) Der am 8. August 1845 unter A& 1813i> über 2 Pfeifenköpfe ausgestellte Pfandschein ist angeblicl) verloren worden. Es werden daher Tie- jenigen, welche etwa Ansprüche an jene Gegen­stände bilden könnten, aufgefordert, diese innerhalb 14 Tagen dabier zur Anzeige zu bringen, gcgen.- falls das Pfand verabfolgt werden wird.

Gießen den 2. März 1846.

Die Pfandbausverwaltung. Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

138) Montag den 9. März l. I., Nachmittags 2 llbr,

sollen folgende, dem Peter Nuckstnhl dahier zu sie­bende Immobilien:

alt. neu. Mfflr.

19,20 xizg,s. 90. Hofraithe links der Chaussee.

19,20 Xl/2äll 2g. 200 Acker daselbst,

auf hiesigem Ralhbause nochmals öffentlich an den Meistbieteiiden versteigert werden.

Gießen den 20. Januar 1846.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Muhl. Hab er körn.

372) Montag den 20 April l. I., Nachmittags 2 Uhr,

soll die Hosrailbe der Schuhmacher Heinrich Stroh'- scheu Eheleute dahier in der Flügelsgasse

8 lUKlftr. Haus mit Hofraum, giebt 12 fr, Zins dem Fiskus, ferner

4%7 412 Acker, links am Schwarzlaehweg,

auf dahiesigem RaiHbause versteigert und der Zu­schlag nach erreichtem Schätzungswerthe, ohne An­nahme von Nackgeboteu, crtheilt werden.

Gießen den 26. Februar 1816.

Gross!). Hess. Stadtgericht. Muhl. I)r. Zimmermauu.

341) Mittwoch den 11. d. M.

sollen 65 vacaut gewordene städtische Triebviertel an die Meistdiekeudeu in mehrjährigen Bestand ver­pachtet werden, wozu die Zusammenkunft

Morgens 9 Uhr bei dem Schießhaus stattsiudet.

Gießen den 1. März 1846.

T er Bürgermeister G g. Reibe r.

299) Montag den 9. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen, auf freiwilliges Ansuchen des Georg Wil­helm Ferber, W. S. dabier, folgende, demselben zusteheade Immobilien, als: