Anzeigetflatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. Jjg 36. Mittwoch den 6. Mai 1846.

Polizei-Verfügungen.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben hallen, werden, unter Bezugnahme auf den 8. 79. des Feldstrafgesetzes vom 21. September 1841, wegen eingetrelener Saatzeit hierdurch aufgefordert, solche von Montag den 4. Mai bis Montag den 1. Juni l. Z., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten.

Gießen am 30. April 1846.

Der Gr. Hess Kreisratb des Kreises Giessen.

In dessen Abwesenheit

Zulehner.

Geschehener Anzeige zu Folge soll cs bei der gegenwärtigen Herstellung des hiesigen Straßen- Pflasters häufig vorkommen, daß, namentlich von Kindern, Pflöcke umgestoßen oder verrückt und aus­geschichtete Hausen von Steinen und Sand wieder zerstreut, dadurch aber die Arbeiten aufgehalten und benachtkeiligt werden.

Mit Rücksicht hierauf wird jede, die fraglichen Pflasterungs-Arbeiten störende oder benachtheiligende Handlung, insbesondere das unbefugte Betreten und Angreifen des Baumaterials bei einer, von Zah­lungsunfähigen mit entsprechendem Arrest zu verbüßenden Geldstrafe von. 1 fl. 30 kr., für jeden einzelnen Kontravenienten andurch untersagt. ,

Eltern, Vormünder, Erzieher und Lehrherrn haben die von ihren Kindern, Mündeln, Zöglingen und Lehrlingen verwirkten Strafen zu bezahlen.

Gießen den 30. April 1846.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Zn dessen Abwesenheit

Zulehner.

Der seitherige Schweinemetzger Friedrich Möhl I. will nach gemachter Erklärung nunmehr Kühe, Rinder, Kälber und Hammel schlachten, was hierdurch, unter Bezugnahme auf die polizeiliche Bekannt­machung vom 16. October 1843 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 2. Mai 1846.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Zn dessen Abwesenheit.

Zulehner.

Versteigerungen.

759) Die auf den 8. Mai l. Z. anberaumte Versteigerung eines Grundstücks des Küfers Bal- thaser Weidig findet nicht Statt.

Gießen den 2. Mai 1846.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Muhl.

676) Montag den 11. Mai d. Z., Nachmittags 2 Uhr, sollen in dem Hause des verstorbenen Wirthes Ernst Noll dahier, die zu dessen Nachlasse gehörigen Mo­bilien, bestehend in Haus-, Küchen- und Wirth- schaftsgeräthen, versteigert werden.

Ferner soll dessen Wohnhaus:

I/.77 31!HKlfkr. Wohnhaus mit Hofraum, Hin-