150
ftc, überall abgrstoßen, ohne ehrliches Unterkommmen, nicht gezwungen wären, den Weg neuer Verbrechen zu betteten, und so, statt reuiger, gebesserter Menschen, noch verderbtere, gefährlichere Glieder der menschlichen Gesellschaft zu werden. Der Gesunde bedürfte keines Arztes, wohl aber der Kranke, wurde mit Recht bemerkt, und abschrecken dürfe man sich nicht lassen, wenn auch selbst die Wenigsten, denen man sorg- sorafältiges Heilverfahren widme, vollständig genesen sollten. Selbst wenn von Zehn, ja von Hundert nur Einer gerettet würde, von dem Wege des Lasters, wenn so die Verbrechen verhindert würden, die er sonst wohl wieder begangen hätte, so sei das Wirken des Vereins kein vergebliches, sondern ein gutes — um wie viel mehr jetzt, wo weit erfreulichere Resultate schon mit Bestimmtheit vorlägen'. Darum mögen alle Freunde des Gemeinwohls, besonders unsere wackcrn Herrn Geistlichen, sich veranlaßt fühlen, dem Verein als thätige, ausdauernde Mitglieder bcizutreten, welche sich auch nicht durch erfolglose Bemühungen, die freilich bei Manchen nicht ausbleiben werden, in diesen edlen Bestrebungen für das Wohl ihrer Mitmenschen abschreckcn lassen! Tas Wirken des Vereins wirb um so scg nereicher, je mehr brave Männer sich dabei betheiligen.
Das Vcrcinsmitglied Großh. Stadtrichter Strecker von Darmstadt stellte den Antrag: „daß jedem Pflegling eine Belehrung über den Zweck des Vereins und über die Bedingungen unter welchen die Aufnahme stattfinde, gedruckt eingehänd gt werden möge," — welch' zweckmäßiger Antrag allseitige Unterstützung fand und sofort zum Beschluß erboben wurde, auch, wie wir vernehmen, von der Centralbehörde bereits in Ausführung gebracht worden ist.
Was die bei voriger Generalversammlung gestellten Anträge des Vereinsmitgliedes Hrn Obergerichtspräsidenten Dr Pitschast in Mainz betrifft (f. Gr. Hess. Ztg. von 1844, S 1736), so ist der erste derselben „die Bezirkscommissionen zu ermächtigen, in dringenden Fällen Unterstützungen unmittelbar bis zum Betrage von 5 fl. zu verwiegen und ihnen zu diesem Behufe einen Fonds zur Disposition zu stellen, welche Unterstützungen sie aber demnäckst bei der Centralbehörde zu rechtfertigen hätten" nunmehr durch eine reglementäre Verfügung der Ccntralbehörde erledigt, welche den Dezirkscommissioneu einen Credil bis zu 10 fl. jährlich eröffnet, unter der Bedingung, daß die 'Anweisungen hierauf durch die Adresse an jene Behörde gelangen, um in der nothwcndigen Uebersicht der disponibelen Vercinsmittel zu bleiben. —
Die beiden andern Anträge des Herrn Dr. Pu schäft: „die Hülfe des Vereins nöthigenfalls auch schon früher (vor dessen Bestehen) entlassenen Sträflingen, welche neuerdings in Untersuchung gezogen aber frei- gesprocken worden sind, angedeihen zu lassen" ebenso solchen Sträflingen, welche sich nicht gleich bei der Entlassung aus der Strafanstalt, sondern erst später bei dem Vereine zur Unterstützung gemeldet" — vom Ausschüsse zur Annahme empfohlen — wurden von der Generalversammlung gleichfalls angenommen.
Schließlich schritt die Versammlung zur Wahl der Mita liede r des Ve r ein saus schuss cs, behufs dessen periodischer Erneuerung für die Jahre 1846 — 48. Durch Abstimmung wurden hierzu ernannt die Herren: Prälat Dr. Kö hler, Medizinalrath Dr. Leidhecker, Oeconomicraih Dr Zeller, Stadtrichter Strecker zu Darmstadt, Obergerichtspräsidcnt Dr. Pitsch aft und Justizrath G er me r s h a usen zu Mainz, Hofgerichtsrath Dr. Nölln er zu Gießen *) Außerdem erhielten Stimmen die Herren Obercon- sistorialratb Dr. Ludwig, Stadtgerichtsassessor Heid, Hofgerichtsadvocat iir. Schazmann und Hofgerichtsrath Eigenbrodt zu Darmstadt, Kreisrath Kritzler za Dieburg und Kreisrath Rautenbusch zu Heppenheim. — Mögen diese Männer unter der Leitung und Mitwirkung des für die Sache so rastlos thätigen Präsidenten Herrn Geh-Rath v. Kuder und Vicepräsidentcn Ober-Appell.- und Cass-Ger-Raths L o t heiß e n auch ferner und immer segensreicher den guten Zwecken des Vereins ihre Kräfte widmen!
•r) Es wurde die Nothwcndigkeit erkannt, daß soviel Mitglieder des Ausschusses in Darmstadt Ansässige sein müßten, daß die Sitzungen des Ausschusses statutenmäßig mit der erforderlichen Anzahl Mitglieder gehalten und Beschlüsse darin gefaßt werden könnten Auch wurde hierbei noch in Erwägung gezoaen, daß den entfernt wohnenden Mitgliedern des Ausschusses billigerweise nicht die nicht unbedeutenden Kosten unt Zeitversäumnisse wegen Beiwohnung der Ausschußfitzungen zuzumuthen sehen.
Edictalsadunq.
416) Philipp .Keßler E. S. aus Wieseck borgte bei dem Raihschöffen Zuabarvt dabier 45 fl. und bestellte demselben uuterm 5. Zuli 1808 eine
Hypothek aus verschiedene Güterstücke. Dieses Tarlehn ist in der Folge zurückbezahlt worden, es kann aber die gedachte Obligation nicht zum Löschen in dem Hypotbekenbuch vorgelegt werden, weil dieselbe verloren ist. Indem man di.sscS hiermit zur öffent-


