Iuzcigcblatt

fiw die Stadt und den Kreis Gießen.

ISO

Samstag den 31. August

JK 70

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 31. Aug. biö 7. Septbr. 1844

pf.

kr.

Brodtaxe

Fleischt axe

2

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8

5

grob geschälte Gerste klein geschälte Gerste

g«bcgänrlichau4

Igapcguneuu geschlossen»

Edictalladung

Fruchtpreise

Besondere

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6

5

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1

1

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2

3

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6

14

15

4

4

5

4

8

Pf 2 2 1 2

4 9

14

5 10 15

1 1

Lth. 1 Qt. Wasserweck . » » Milchbrod .

aus > Waizen- und f Kornmehl bestehend

aus | Gersten - und £ Kornmehl bestehend

kr.

11

9

9

8

Anm. Die Zu­gaben dürfen in weiter nichts, «16 in Fleisch von der­selben Gattung bestehen, u.,war auflovfd. Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. «ach Proxor» tion.wclchcsaufl <pfd. nichtviillig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, @e< raub, wie auch die ganrblutigenund nichtgenicßdaren Stücke vom Hals, find »ander Zu»

ii r 9

12 I

15 I'

16 ,

24

20

16

16

5 Eper . . . . . i Pfund Waizenmchl

Kalbfleisch , Schweinefleisch ..... Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen , Bratwurst .... Schwartemagcn . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

desgleichen, unauSgelaffen

Marktpreise.

Maas Milch .....

Pfund Butter . ... . auch . . .

Handkäse.......

2 Pf., ordinäres Brod 4 ,, ,, ,,

6 .

2 Pf. gemischtes Brod 4 ,,

6

20 I -

18

1 Pfund gutes Ochsenfleisch Kuhfleisch . . . Rindfleisch . .

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Driedberg.....

Gießen .....

Grünberg . . . Marbnrg am 27. Juli. Wetzlar am 24. August

das Malter das Malter das Malter daS Mött der Scheffel

Pf. 200 200

90

fl. 1 kr.

8j 80 «, 30 9:

6| 8 3' 49

Pf. 180 200

84

fl- 1 kr.

51 40

6 -

6.1 30 4,434

2 43

Pst

165

fl.

4

4

4

3

kr.

SO 40 18

54

1 1 1 1

fl. ! kr.

31 20

3 20

3i 30

2 20

-1 -

g; 1 1 1 1 I

fl.

5

5

kr.

20

1 II 1 lv

fl.

5

rr.

20

1178) Philipp Zörb, Philipps Sohn^. Wirth zu Großenlinden jetzt zu Gießen, will seine in Großenlindcr Gemarkung gelegenen Im­mobilien, deren Verzeichniß dahier zur Einsicht offen liegt, veräußern, kann aber keine gerichtlich bestätigten Eigenthums-Urkunden vorlcgen.

Es werden daher Alle, welche irgend einen dinglichen oder sonstigen Anspruch gegen ihn gel­tend zu machen haben, aufgefordert, binnen zwei Monaten von heute an, dicß dahier anzumelden, widrigenfalls die Veräußerung, namentlich Ver- pfändiliig der Immobilien bestätigt wird.

Gießen den 4. Juli 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

Müller.

1388) Aufforderung an die

Schuldner der hiesigen

Pfand- und Leih-Anstalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih- Anstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar,. Februar, März, April, Mai und Juni 1844 verfallen sind, werden aufgefordcrt, bis zum *7. September l. I. entweder einzulöscn oder zu prolvngiren, als sonst deren Versteigerung am

14. Oetober d. I-

ftattfindet.