Ausgabe 
31.7.1844
 
Einzelbild herunterladen

Imzcigcbiatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

61* Mittwoch den 31. Juli.

Inhalt des Großh. Hess. Regierungsblattes Nr. 22. vom 24. Juli 1844.

1) Verordnung, den Vcrunszolltarif für die Jahre 1843, 1844 und 1845, insbesondere den Zoll vom Belgischen Eisen betreffend; 2) Bekanntmachung, die Eintheilung der Forstreviere Zwingenberg und Heppenheim betreffend; 3) Be­kanntmachung, die Provinzialstraße von Bensheim nach Gadernheim, nun die Erhebung von Chausseegeld betreffend; 4) Bekanntmachung, die Straße von Roßdorf durch Oberramstadt über Gadernheim nach Lindenfels, nun die Erhebung von Chauffeegcld betreffend; 5) Bekanntmachung, die Straße von Jugenheim über Boscnheim nach Kreuznach, nun die Erhebung von Chauffeegeld betr.; 6) Bekanntmachung, die Umlagen in der Gemeinde Gambach, Kr. Hungen, für 1841 betreffend; 7) Bekanntmachung, die Nichterhebung einer Umlage in der Gemeinde Bosenheim für 1844 betr.

Amtliche Bekanntmachung.

Zu *45 K. G. 9860. Gießen am 29. Juli 1844.

Betreffend: Die Reinigung der Wiesen.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath deö Kreises Gießen

a n

sämmtliche Wiesenvorställdc des Kreises.

Ich mache Sie auf den Art. 24 der Wicsenpolizei-Ordnung aufmerksam und weise Sie an, in Ihren Gemeinden, soweit es nöthig und noch nicht geschehen ist- alsbald bekannt zu machen, daß unmittelbar nach der Grummet-Erndte alles Gesträuch und Gestiüpp, mit Ausnahme jedoch der an Bach­ufern stehenden und dem Uferrandc Befestigung gewährenden Bäume, aus den Wiesen entfernt werden müssen. Bleiben Ihre Aufforderungen fruchtlos, so ist den Wicsenbcsttzern entweder die Reinigung bei Strafe anzudrohen oder solche, was am angemessensten erscheint, auf deren Kosten zu erwirken.

Sollte hier und da eine Reinigung von schädlichen Kräutern und Moos geeignet erscheinen, so haben Sic Ihre Anordnungen auch hierauf zu erstrecken

Für Reinigung der Gemeinde-Wiesen haben die betreffenden Gr. Hess. Bürgermeister zu sorgen. Heber den Vollzug dieses Rescripts erwarte ich im October Ihren Bericht.

Prinz.

16) Ein Messer und, ein Chemisettchen sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden..

Gießen am 29. Juli 1844. P

Verfteigermigen.

1179) Montag den 19. August l. I.,

Nachmittags 2 Uhr,

soll die Hofraithc der Fuhrmann Ludwig Mül­le r'sch en Kinder

221 Klftr. oder 656 ^b. Wohnhaus, Nebeybau oder die Einfahrt, Scheuer, zwei Vieh- ställc, Schweinestall, Hintergarten und Hof in der Saudgasse au Zoh. Melch. Noll, giebt 31 kr. 2 pf. Zins in den Kirchenkasten,

auf dabicsigcm Nathbause, Erbvcrtheilungshalbcr unter den zu eröffnenden Bedingungen, meistbietend versteigert werden.

Gießen den 2. Juli 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller. Dr. Zimmermann.

1164) Montag den 19. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause die zum Nachlasse der Wittwe des Schuhmachers Friedrich Hoch vszr hier gehörigen Jmobilicn, als: