Imzcigesslatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
Jfä Ä2. Samstag den 20. Juni. 18M4L
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 29. Zuni bis 6. Juli 1844.
Fleischt axe.
t Pfund gute» Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ Bratwurst
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett
t „ Schweineschmalz, ausgelas
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Köpfe, Füße, Ge-
16
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raub, wie auch die ganzblutigenund
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StückcvvmHalo, sink von der Zu. gabcaänilichauo- gcschlossen.
Brodtax e.
kr.
Pf.
2 Pf ordinäres Brod, aud GEen- und g " " " | | Kornmehl bestehend
5
10
15
1 1 ।
2 Pf. gemischtes Brodt a|,d . Waizeu- und
* " " " i j Kornmehl bestehend
0
12
—
18
—
5 Lth. 8 Ql. Wasserweck .
1
—
4 » 3 » Milchbrod
1
■—
Marktpreise.
1 Maas Milch . . . ,.......
6
—
1 Pfund Butter..........
14
—
auch.........
15
—
5 Handkäse............
8
——
5 Excr.............
4
...
1 Pfund Waizenmehl ........
5
2
1 » grob geschälte Gerste......
4
_
1 k klein geschälte Gerste......
8
• -
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl- ; kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf fl- kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. fr.
ikvredbera.....
das Malter
200 9' 80
180 5 30
— 4 25
- 3 -
_ — —
—— —» —
(»ließe»......
das Malter
200 9 30
200 7 -
165 5 —
— 3 35
— 6 24
- 6 24
Grünberg .....
das Malter
— 9 —
— 6 —
— 5 10
— 3 20
— 5 -
— - —
Marburg am 1. Juni.
das Mott
— 8: 3
— 6
— 4 40
— 2 20
— — —•
— —
Wetzlar am 22. Juni.
der Scheffel
90 4! 5
84 2 57
Amtliche Bekanntmachung.
Auf Anstehen Großh. Hess. Ober - Schulraths wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß an die Stelle des verstorbenen Großh. Hess. Hofgcrichts- Advokaten Syndikus Fuhr, der Ge- hülfe bei Großh. Hess. Provmzial-Commissär dahier, Körber, zum provisorischen Rechner des Provinziale Schulfonds ernannt worden ist.
Gießen den 24. Zuni 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Gießen den 27. Juni 1844.
Betreffend: Das Ab- und Zuschreiben in den Steuer-und Renten-Katastern für das Jahr 1845.
Der Großherzoglich Hessische
Steuer - Commiffär des Steuerbezirks Gieße»
an
die sammelichen Gr. Hess. Bürgermeister dieses Bezirks.
Nach der allerhöchsten Verordnung vom 5. August 1822 sind die neuen Erwerber von Immobilie« verbunden, vor Ablauf des Monats Juli die zum Ab < und Zuschreiben erforderlichen Eigenthums-Ur- künden an den betreffenden Bürgermeister abzuliefern.


