Anzcigesslatt für -Le Stadt und -en Kreis Gießen. Jfo f59. Mittwoch den 24t. Juli.
Anltliche Bekanntmachungen.
Zu JVg K. G. 9486. Gießen am 22. Juli 1844.
" Re treffe nb- Die Verminderung der Singvögel und die Verordnung über Maaßregeln ge- TT ‘ gen das Wegsangen der Insekten vertilgenden Vogel rc.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an •
sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises, mit Ausnahme desjenigen zu Gießen.
Der in jüngster Zeit hier und da häufiger und in bedeutenderem Umfange vorgekommene Jnsecten- Schaden in Waldungen sowohl, als an Obstbäumen, liefert einen neuen Beleg für die Wichtigkeit der Erhaltung aller Znsekten vertilgenden Vögel. — Hierdurch und durch besonderes Ersuchen des Vorstands des zum Schützender Singvögel rc. im Großherzogtbum bestellenden Vereins veranlaßt, beauftrage ich Sie, unter Bezugnahme auf mein Ausschreiben vom 10. Februar 1843 zu Nr. K. G. 1700 (Nr. 6 des Amtsblatts) die' dort abgedrnckren §. 1—9 der allerhöchsten Verordnung vom 7. April 1837 Nr. 23 pes Regierungsblatts wicderllolt auf ordnungsmäßige Weise zu veröffentlichen, zugleich aber jede Zu- widerllaudluug alsbald zur Anzeige zu bringen. — Ganz besonders llaben Sie jedoch die Feldschützen, sowie Weg- und Wiejenwärter, wo solche angestellt sind, anzuweiscn, Ucbertrctungen zu Zllrer Kennt- niß zu bringen, welche Sie alsdann hier vorzulegen haben.
P r i n $.
Edictalladung.
1217) Erb- oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß der dallier verstorbenen Wittwc des Bürgers und Krämers Philipp Daniel Borbcrg, Anna Elisabetha geb. Heid aus Grünberg, sind
Montags den 29. Juli d. I, Vormittags 9 Uhr, dahier anzumclden, widrigenfalls solche bei Ver- theilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.
Gießen den 15. Juli 1844.
Gr. Hess. Stadtgericht Müller.
1260) Der Jacob Katz von Schweinsberg hat dahier angezeigt, daß er sich außer Stand befinde, alle seine Gläubiger zu befriedigen.
Zum Versuche einer gütlichen Uebereinkunft der Gläubiger ist deshalb Termin auf
Donnerstag den 22. k. M>,
Morgens 9 Uhr, vor unterzeichnetes Zustizamt anberaumt worden,
worin dieselben ihre Forderungen vorläufig anzumclden und die etwaigen Bcweisurkunden vorzulegen llaben. Ausbleibcnde Gläubiger werden als dem Beschlüsse der Mehrllcit der Erschienenen beitretend angesehen werden.
Kirchhain, am 12. Juli 1844.
Kurfürstliches Justizamt.
vdt. Fritzen.
Besondere Bekanntmachungen.
1241) Das Gras aus den Wiesen an derWie- seck, welches theilwcise schon sehr herausgewachsen, ist, in so weit die Bewässerungsanlagen gemacht werden, baldigst wcgzubringen.
Gießen den 18. Juli 1844.
Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.
1231) Ein brauchbarer Schäfer der sich über sein gutes Betragen genügend Ausweisen, und nö-


