Änzcigeblatt
für -ie Stadt und den Kreis GieHen.
Jts. 58. Samstag den 20. Juli. 1S44.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. Juli 1844.
Fleischtaxe.
t Pstind gutes Ochsenfleisch . . -
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
t „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 ,, geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett. . ... . .
t „ Schweineschmalz, ausgelassenes . ......
1 „ desgleichen, unausgelaffen
ft.
11
9
9
7
10
10
12
15
16
24
20
16
16
20
18
Pf
2
2
2
2
11 nm. Die Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als inSIcisch »ander- selben Gattung bestehen, u. zwar auftoPfd.Fleisch nicht mchralsan- derthalbPfd.u.s. w. nach Prapor- tion,wclchesaufl Pfd. nichtaöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge> raub, wicauchdie ganiblutigenund nichtgenicßbaren Stücke »am Hais, sind »ander Zu. gabegänzlich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
W ^dinäres Brod, ^,s j Gersten-und " i z Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod, anS > unb
6 " " " \ l Körnmehl bestehend
5 Lth. 3 DA. Wafferweck . . ..
4 n 3 11 Milchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch .......... .
1 Pfund Butter ..........
auch .........
5 Handkäse............
5 Eher........... .
1 Pfund Waizenmehl ........
1 u grob geschälte Gerste ......
1 " klein geschälte Gerste ......
fr.
5 10 15
a 12 18
1 1
6
14
15
8
4
5
4
8
Pf.
2
F r 1
lchtpreise.
Städte
Gemäs
Waizcn
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen......
Grünberg .....
Marburg am 1. Juni.
Wetzlar am 22. Zuni.
das Malter das Malter das Malter das Mott der Scheffel
Pf 20( 20(
9(
fl. 1 kr.
9 l 30
9, 30
9 —
81 3
41 5
Pf 180 200
84
fl.
5
7
6
6
3
fr.
45
30 n
165
fl.
4
5
5
4
2
fr.
40
20
40
20
M
fl.
3
3
3
2
fr.
35
20
20
Pf
fl.
6
5
fr.
24
Pf
fL
6
fr.
24
Amtliche Bekanntmachungen.
Karl Schuchard von Atzenhain, Kreises Grünberg, ist mit der Erlaubniß, sich in Waldgirmes^ temporär niederlassen zu dürfen, zur Ausübung der niederen Chirurgie in hiesigem Kreise, jedoch nur in der Art concessionirt worden, daß er keinerlei Blutentziehungen ohne Verordnung eims approbirten Arztes vornehmen darf, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 16. Juli 1844.
Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
14) Em Geldbeutel mit einigem Silbergeld, eine Leiter, ein Gartenstuhl und ei« Paar Schuhe
sind gefunden und auf Großh. Polizeibürau abgegeben worden. Gießen den 18. Juki 1844. ,


