Ausgabe 
20.7.1844
 
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Änzcigeblatt

für -ie Stadt und den Kreis GieHen.

Jts. 58. Samstag den 20. Juli. 1S44.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. Juli 1844.

Fleischtaxe.

t Pstind gutes Ochsenfleisch . . -

1 Kuhfleisch......

1 Rindfleisch.....

1 Kalbfleisch.....

1 Schweinefleisch ....

t Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 Bratwurst.....

1 Schwartemagen . . .

1 ,, geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett......

1 Hammelsfett. . ... . .

t Schweineschmalz, ausgelas­senes . ......

1 desgleichen, unausgelaffen

ft.

11

9

9

7

10

10

12

15

16

24

20

16

16

20

18

Pf

2

2

2

2

11 nm. Die Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als inSIcisch »ander- selben Gattung bestehen, u. zwar auftoPfd.Fleisch nicht mchralsan- derthalbPfd.u.s. w. nach Prapor- tion,wclchesaufl Pfd. nichtaöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge> raub, wicauchdie ganiblutigenund nichtgenicßbaren Stücke »am Hais, sind »ander Zu. gabegänzlich aus­geschlossen.

Brodtaxe.

W ^dinäres Brod, ^,s j Gersten-und " i z Kornmehl bestehend

2 Pf. gemischtes Brod, anS > unb

6 " " " \ l Körnmehl bestehend

5 Lth. 3 DA. Wafferweck . . ..

4 n 3 11 Milchbrod

Marktpreise.

1 Maas Milch .......... .

1 Pfund Butter ..........

auch .........

5 Handkäse............

5 Eher........... .

1 Pfund Waizenmehl ........

1 u grob geschälte Gerste ......

1 " klein geschälte Gerste ......

fr.

5 10 15

a 12 18

1 1

6

14

15

8

4

5

4

8

Pf.

2

F r 1

lchtpreise.

Städte

Gemäs

Waizcn

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Friedberg.....

Gießen......

Grünberg .....

Marburg am 1. Juni.

Wetzlar am 22. Zuni.

das Malter das Malter das Malter das Mott der Scheffel

Pf 20( 20(

9(

fl. 1 kr.

9 l 30

9, 30

9

81 3

41 5

Pf 180 200

84

fl.

5

7

6

6

3

fr.

45

30 n

165

fl.

4

5

5

4

2

fr.

40

20

40

20

M

fl.

3

3

3

2

fr.

35

20

20

Pf

fl.

6

5

fr.

24

Pf

fL

6

fr.

24

Amtliche Bekanntmachungen.

Karl Schuchard von Atzenhain, Kreises Grünberg, ist mit der Erlaubniß, sich in Waldgirmes^ temporär niederlassen zu dürfen, zur Ausübung der niederen Chirurgie in hiesigem Kreise, jedoch nur in der Art concessionirt worden, daß er keinerlei Blutentziehungen ohne Verordnung eims approbirten Arztes vornehmen darf, welches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 16. Juli 1844.

Der Großherzogl. Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

14) Em Geldbeutel mit einigem Silbergeld, eine Leiter, ein Gartenstuhl und ei« Paar Schuhe

sind gefunden und auf Großh. Polizeibürau abgegeben worden. Gießen den 18. Juki 1844. ,