Anzeigeblatt
snr die Stadt und -en Kreis Gießen.
M « Samstag den 20. Januar.
Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. Januar 1844.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch ......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
11 „ Wurst von pur Schweinen , 1 „ gemischte Wurst .... 1 „ Bratwurst .....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 Rindsfctt......
1 „ Hammelsfett......
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes ......
1 „ desgleichen , unausgelaffen
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Anm. Die Zugaben dürfen in weiter nicht!, als inFlcisch von derselbe» Gattung bestehen, u. »war ausioPsd.Fleisch nicht mehralsan- dcrthalbVfd.u.s. w. nach Propor- tio«,welchcsaufi Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht.^ Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgenicßbarrn StückeoomHalS, stnd vondcr Zu- gabcgänilich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod l aud Gersten, t
t | Kornmehl beste
2 Pf. gemischtes Brod, flu5 Waizen-
„ " " " i 4 Kornmehl beste
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5 Lth. 2 Qt. Wasserweck .
4 » 2 " Milchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch ........
1 Pfund Butter.......
auch ......
5 Handkäse.........
3 Eyer ..........
1 Pfund Waizenmehl .....
1 ii grob geschälte Gerste . . .
1 u klein geschälte Gerste . . .
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F r u ch t p i: e i s e.
Städte
Friedberg.....
Gießen ......
Grünbcrg.....
Marburg am 30. Deccmer.
Wetzlar am IS. Januar.
Gemäs
das Malter das Malter das Malter daS Mott der Scheffel
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Polizeiliche Bekanntmachung.
2) Ein Buch „deutsche Sprachlehre" und ein Tabaksbeutel
sind gefunden und auf Großh. Polizcibüreau dahier abgegeben worden. Gießen am 18. Januar 1844.
Besondere Bekanntmachung.
1979) Auf den in der Gemarkung von Kalkobes gelegenen Grundstücken, welche Georg Schade und dessen Ehefrau Anna Katharina, geborne Möller, zu Kalkobes am 1. Mai 1834. von den Erben des Ulrich Möller erkauften, hastet das Pfandrecht wegen eines von dem letzteren und dessen Ehefrau, geb. Lotz, von der Frau Hauptmann Harter! dahier am 14. November 1801, erborgten Darlehns von fünf
unb fünfzig Tkalern. Dieses Tarlehn, welches nachgewiesenermaßen fetzt den Erben des dahier verstorbenen Tuchfabrikanten Zobann Bernhard Braun zustebt, soll abgetragen werden; da indessen die Originalschvldverschrcibung nach Erklärung der Gläubiger verloren gegangen ist; so werden alle diejenigen, welche an die letztere Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufgefordert, in dem auf de»


