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Die nachstehend verzeichneten, als gefunden auf das Gr. Polizeibüreau dahier abgegebenen, Gegen« stände sind bis jetzt nicht abgeholt worden. Wenn sich binnen 8 Tagen die Eigenthümer nicht dazu legitimiren, oder dieselben nicht von den Findern reclamirt werden, so sollen solche zum Besten der hiesigen Armenkasse verwerthet werden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 18. Februar 1844.
1) ein Mantelkragen,
2) drei bunte Sacktücher,
3) ein weißes Sacktuch,
4) eine Weste,
5) ein Handtuch,
6) ein Fingerhut,
7) ein Sackmesser,
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreißes Gießen Prinz.
8) eine Schnupftabacksdose,
9) ein goldener Ring,
10) eine Kinderkasche,
11) ein alter Regenschirm,
12) ein Kinderbütchen,
13) ein buntes Halstuch.
Edictalladung.
221) Die Wittwe des Großb. Bürgermeisters Leun, geborne Magnus, zu Großenlinde» hat ihr und ibres Mannes gesummtes Vermöge» an ihre zwei Kinder und ihre Enkelin abgetreten. Da über mehrere Immobilien, deren Verzeichniß dahier ein gesehen werden kann, keine Eigenthnms-Urkunden vorliege», so werden Alle, welche etwaige dingliche oder sonstige Ansprüche gegen die Bürgermeister Leun'schen Eheleute erheben zu können glauben, ckufgefordert, diese binnen zwei Monaten von heute an geltend zu machen, widrigenfalls die Theil- zettel bestätigt werden, was sich namentlich auch auf den etwaigen Inhaber einer Obligation vom 16. März 1813 über 450 fl. auf den Namen der Philipp Magnus Wittwe zu Großenlinden bezieht, als sonst der Eintrag im Hypotheken-Buche gelöscht werden wird.
Gießen den 15. Februar 1844.
Großh. Hess. Stadtgericht das. Müller. Dr. Zimmermann.
Besondere Bekanntmachung.
224) Die Liste der Conscriptionspflichtigen des Jahres 1844 ist an dem Rathhaus angeheftet.
Sollte einer der Betheiligten Ausstellungen gegen den Inhalt dieser Liste vorzubringen haben, so muß dieses innerhalb 14 Tagen vom 15 d. M. an gerechnet geschehen.
Zm Jahre 1824 geborne junge Leute, die etwa in der Liste nicht ausgenommen sein sollten, haben sich zum Eintrag in dieselbe ebenfalls vor Ablauf von 14 Tagen zu melden. Eine desfallsige Unterlassung hat den Nachlhcil, daß sie zum Znerst- marschiren bestimmt werden.
Dann wird auch nochmals zur Kenntniß gebracht, daß etwaige Depotansprüche bis zur Abnahme der Ortsliste, welche den 29. Februar erfolgt, an
gezeigt werden müssen, und daß Verspätungen der Interessenten leicht nachtheilig werden könne».
Gießen den 15. Februar 1844.
Der Gr. Bürgermeister
Gg. Reiber.
Versteigerungen.
207) Montag, den 26. Februar d. I., Nachmittags 2 Ubr,
sollen folgende Immobilien der Jacob Wallenfels Wittwe dahier, auf dem hiesigen Rathhause öffentlich meistbietend versteigert werden:
Gemarkung Gießen:
1) 419Klftr. Acker an der Lahn und Wieß« oder marer Weg, 4. Kl., zbar., giebt 126 Rth. \ P/4 fr abgel. Grdrte. dem Fiskus;
2) 502Klftr. Acker unter der Hardt am Glei- berget Weg, */2 3r, -/, 4r Kl., 147 Rth. zbar., giebt dem Fiskus und der Pfarrei zu Krofdorf 1 fl. 47^ fr. abgel. Grdtre.;
3) 256 Klftr. Acker auf'm kleinen und großen oder Grasweg, 3r Kl., giebt Heyer's 76 Rth. Erben u. Eons. 26*^ fr. abgel. Grdtre.;
4) 336 Klftr. Acker auf'm Gleiberger Weg, l Ml 2r, v„ 3r Kl., giebt der Pfarrei 97 Rth. Krofdorf 28 fr. abgel. Grdtre.;
5) 336 Klftr.
oder Acker daselbst;
97 Rth. ’
6) 52^'tr- Acker auf der Hohleiche, 2r Kl., 155 Rth. Zfrer.;
7) 372 Klftr. Wiese in den Rödern auf den oder Lcihgesterncr Weg stoßend, \ 3r, 108 Rth. y$ 4r Kl., zfrei, giebt dem Fisfus
1 fl. 31 fr. abgel. Grdtre.;


