Ausgabe 
15.5.1844
 
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Anzeigeblatt fnr die Stadt und den Kreis Gießen. M 39. Mittwoch den 13. Mai. 18515L

Inhalt des Großh. Hess. Regierungsblattes Nr. 16. vom 6. Mai 1844.

1) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betr.z--2) Bekanntmachung, die dicßjähnge stiidustrie-Ausstelluna in Berlin bctr.; 3) Gemeiner Bescheid, die Substitutions - Vollmachten der Anwälte betr.z 41 Bekanntmachung, den Post-CourS zwischen Gießen, Biedenkopf, Battenberg, Arnsberg und Laasphe betr.z 5) Be- känntmachung, die Erhebung einer weiteren Umlage »Ur. Klaffe in der Gemeinde Reichbreitenbach, Landrathsbezirks Breu­berg, rur Bestreitung von Wegbaukosten für »841 betr.z 6) Bekanntmachung, die Erhebung einer Umlage in der Gemeinde Bosenheim, Kreises Bingen, für 1844 betr.; 7) Bekanntmachung, die Umlage zur Bestreitung der Bedürf­nisse der Sammeraudammbanconcurrenz, zu Großrohrheim betr.z -- LMamensverändernngen; 9) Ertheilung von Er- findungS-Patenten; 10) Dienstnachrichten; 11) Versetzungen in den Ruhestand; 12) Concurrenzeroffnungen; 13) Sterbfälle.

Polizeiliche Bekanntmachungen.

Am 2. dieses MonatS sind zu Kirchberg

1) tüt rothseidener Regenschirm mit gelbem messingenem Stock,

2) ein schwarzseidener Regenschirm mit schwarzem Blechsiock,

3) ein schwarzbaumwollcner Regenschirm mit schwarzem Blechstock,

4) ein grün und rothgcstreiftcs, seidenes Sonnenschirmchen, Knackschirmchen mit braunem hölzernen Stock

verwechselt worden und abhanden gekommen. ,

Die Besitzer dieser Schirme werden hierdurch aufgefordert, dieselben auf dem hiesigen Polizeibürran abzugeben, woselbst auch ein stehen gebliebener grün und weiß gestreifter Regenschirm, von dem sich legirimirenden Eigcnthümer in Empfang genommen werden kann.

Gießen den 11. Mai 1844.

p Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

16) Ein Federmesser

ist gesunden und auf Gr. Polizeidüreau abgegeben worden.

Gießen am 13. Mai 1844. ___

Besondere Bekanntmachung.

794) Bezüglich der diesjährigen Recrutirung bringe ich hiermit Folgendes zur öffentlichen Lenntniß:

1) Mittwoch den 22. Mai d. I., werden die Eonscriptionspflichtigen von Gießen ge- mustert. Dieselben haben zu diesem Behufe um halb 8 Uhr auf dem Rathhause zu erscheinen;

2) Freitag den 24. Mai ebenfalls um halb 8 llhr, wird geloost.

3) Die Entscheidungen über die Depotansprüche erfolgen an jedem Musterungstage nach beendigter Musterung.

4) Ebenso wird daö Erkenntniß der Acrzte über angegebene Fehler gleich nach beendigter Musterung den Eonscriptionspflichtigen bekannt ge­macht.

5) Diejenigen, welche an Fehler leiden, die durch die Sinne nicht wahrnehmbar sind, wie z. B.

Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit und fallende Sucht, haben sich mit den erforderlichen Bescheinigungen zu versehen. Was diese Bescheinigungen enthalten müssen, darüber werde ich die Eonscnptionspflich- tigen auf Verlangen näher verständigen.

6) Die Prüfung der Einsteher wird Mittwoch "ten 22. Mai nach der Musterung vorgenommen. Die Einsteher müssen ihre Anmeldnugsscheine vor­zeigen, ohne welche ihre Untersuchung nicht statt­finden kann.

7) Alle Eonscriptionspflichtigen, welche sich nicht vertreten lassen, oder von der Recrutirungs- Commission im Laufe der Musterung definitiv ent­lassen oder bis zur nächsten Musterung verwiesen werden, müssen zur Ziehung persönlich erscheinen.

Gießen den 7. Mai 1844.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.