Ausgabe 
13.11.1844
 
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Mittwoch den 13. November

M 91

über seine Gießen

1861)

solle» auf

Versteigerungen.

Donnerstag den 14. d. M-,

Nachmittags 2 Uhr, hiesigem Rathhaus folgende, zum Nach»

Ilnzcigeblatt

für die Stadt und den Kreis Gießen

Besondere Bekanntmachungen.

1909) Zu Folge höherer Anordnung sind die Wiesen hiesiger Gemarkung von Gesträuche und Gestrüppe innerhalb 8 Tagen ^ reinigen und davon nur Bäume ausgenommen, welche an Bachen stehen und zur Befestigung der Ufer dienen. Un­terläßt jemand die Befolgung dieser Anordnung, so wird die Reinigung der Wiesen auf ferne Kosten

laß des Kaufmanns Philipp Windecker gehörige Gärten:

,VS 234 Klftr. Acker (Garten) am untersten Riegelpfad, 18 kr. abgelößtr Grundrente,

jj. 358 Garten am Nahrungsberg, 4 kr.

1 pf. abgel. Grdrte.

unter den bekannt gemacht werdenden Bedingungen nochmals versteigert werden.

Gießen am 1. November 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller. Haberkorn.

1853) Die Lieferung der im Jahr 1845 aus den Etappen Friedberg, Gießen unvGrltn- berg für durchpassirende König!. Preußische Trup­pen benöthigten Fourage soll

Mittwoch den 13. November l. Z. Bormittags 10 Uhr, auf Großh. Polizeibüreau dahier an den Wenigst- nehmenden versteigert werden.

Gießen am 29. October 1844.

Der Großh. Hess. Etappen-Commissar Zulehner.

1908) -Montag den 18. d. M., Morgens 11 Uhr,

soll auf hiesigem Ralhhause

998 Klftr. ob. 292 Rth. Acker, bisher Lehmgrube, rechts des Gleibergerwegs, neben Postmeister Kemps, unter den bei der Versteigerung zu eröff­nenden Bedingungen an den Meistbietenden ver­steigert werden, wozu Kauflustige emgeladcn werden.

Gießen den 6. November 1844.

Der Gr. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.

bewirkt.

Gießen den 5. November 1844.

Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg- Reiber.

1910) Es sind seit Einführung des neuen Cc« troireglements mehrmals Zweifel darüber entstan- den, in welcher Weise die Bestimmung des Oc- troitarifs unter E 8über Befreiung des Wer^ Holzes von der Octroiabgabe" zu-deuten^ser. Nach erfolgter deßfallsiger Beschlußnahme des Gemeinde- raths und eingcholter höherer Verfügung wird da­her zur Nachricht und Bemessung der Betheiligten hiermit bekannt gemacht, daß nur dasjenige Werkholz von Octroi frei bleiben kann, das m solcher außergewöhnlicher Form (d. h. Lange und Breite) eingesührt wird, die Landublich nur das Werkholz erhält, so daß irgend ein Zweifel Bestimmung durchaus nicht möglich ist- den 6. November 1844.

Der Großh. Hess- Bürgermeister Gg. Reiber.

Amtliche Bekanntmachung.

Unter Beruanabme auf die in diesem Anzeigeblatte 74. vom l. I erschienene BekMNtmachung h s hi fr..., o^lmtaaenten der Frankfurter Feuerversicherungs-Gesellschaft, Kaufmann I. GAppel, des hiesigen Hauptagenten ver ^aur^ 0 ^rdurch darauf aufmerksam gemacht, daß der ge- ÄÄ* °i- «*"!« M-dilim u»d nicht di- °°n Zmm-bM« im Gr°ßh-r>°g. thume gestattet ist.

Si-ß-n «m H. Kr-i-rach M Kl-ise-

Prinz.