Ausgabe 
12.6.1844
 
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Anzeigeblatt für die Stadt und -en Kreis Gießen. .M. ^17» Mittwoch den 12. Juni. ISO*

Amtliche Bekanntmachung.

Höchster Anordnung zu Folge wird das Publikum auf nachstebend abgedruckte, durch das Großh. Regierungsblatt bereits veröffentlichte, Bekanntmachung hierdurch aufmerksam gemacht und vor Ueber- trctungen der darin enthaltenen Bestimmungen verwarnt.

Gießen am 5. Juni 1844.

Der Großh. Heg. Kreisrath des Kreises Gießen.

Prinz.

Bekanntmachung, das Tragen militärischer Kleidung von Leuten, die nicht dazu berechtigt sind, betr.

Die unterscheidenden Abzeichen der militärischen Kleidung dürfen von keiner Person, welche nicht im wirklichen Militärdienste steht, oder welcher cs nicht etwa ausnahmsweise bewilligt ist, getragen iverden.

Es bat daher jeder dazu hiernach nicht Berechtigte sich der Tragung solcher Kleidung, ohne vor­her davon die militärischen Abzeichen, d. b. alle von der Grundfarbe der Kleidung verschiedene, die Großherzoglichcn Corps und Regimenter bezeichnende Farben und Zeichen, entfernt zu haben, um so ge­wisser zu enthalten, als ihm sonst im Betrerungssalle, vorbehaltlich geeigneter Bestrafung, diesselbe sogleich abgenommen und erst nach Emsernung der Abzeichen auf seine Kosten wieder zurückgegcben werden soll.

Die Gendarmen und niedere Polizeiosficianteu haben auf die genaue Befolgung dieses Verbots ins­besondere zu wachen und die solchem Zuwiderhandelnden an die Polizeibehörde, in deren Verwaltungs­bezirke dieselben betreten werben, alsbald zur vorgcschricbenen Behandlung zu bringen.

Darmstadt am 7. Jun. 1829.

Großh. Hess. Ministerium deö Innern und der Justiz.

du Tlii 1. Hoppe.

Berfteigerungen.

925) Donnerstag den 13. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiestgem Rathhaus

ein Ofen, ein Waschkessel, vier Commode, ein Glasschrank, zwei Schränke, eine lederne Gelkgurte u. verschiedene Kleidungsstücke öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung ver­steigert werden.

Gießen den 1. Jnni 184-1.

Großh. Hess. Stadtgericht.

M ü l l e r.

952) Montag den 22. Juli d. I., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiestgem Nathhause die zum Nachlasse der Wittwe des Bürgers und Kiefers, Christian Ludwig Schneider gehörigen Immobilien, alö:

1) 20jHKlstr. Wohnhaus, Scheuer, Stallung und Hofraum in der Wetzstein­gasse, 37 fr. abg. Gründete.;

Wiese am Heegstrauch, zehntfr., 50 Rth. 26 kr. abg. Grundrte.;

3) 2lOQÄIftr. Garten im alten Feld, stößt oder: auf ein Gäßchen, ztfr , ilV4 ft.

62 Rth. abgel. Grundrte,

unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen, wegen Eibvcrtheilung öffentlich versteigert werden. Gießen den 4. Juni 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller.

Grasversteigerung bei der Stadt Gießen.

977) Das Heugras von den städtischen Wiesen und zwar