Ausgabe 
11.9.1844
 
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Imzeigeblatt

für die Stadt und den Kreis Gießen.

73. Mittwoch den II. September.

Amtliche Bekanntmachung.

ßu Nr. K. G. 11285. Gießen am 6. September 1844.

Betreffend: Die Verwaltung der Spar-und

Lcih-Kasse für die Kreise Gießen und Grünberg.

Der Großherzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen

an

sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises

(mit Ausnahme desjenigen von hier.)

ßur Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung der Mitglieder des Vereins für die rubricirte Spar- und Lcihkasse ist nach einer Benachrichtigung des Directors der Spar- und Leihkaffe für die Kreise Gießen und Grünberg Termin auf ~

Montag den 23. September d. I.

anberaumt^wmden.i^ Auftrage in Kennmiß, dies alsbald in Ihren Gemeinden zur öffent-

<ich-n Keniltniß M g Ww.s,

der Gr. Kreissekretair Dr. Spamer.

Edictalladungen.

1517) Alle Diejenigen, welche Ansprüche an den verstorbenen Ludwig"Port aus Steinbach haben, weiden hiermit aufgcfordert, dieselben so gewiß bin­nen 4 Wochen dahier anzuzeigen, als sonst bei Ver- theilnng des Nachlasses keine Rücksicht auf sie ge­nommen werden kann.

. Gießen am 4. September 1844.

Gr. Hess. Landgericht. Ploch.

1387) Bekannte und unbekannte Gläubiger des dahier verstorbenen pensionirten Gr. Revicrförsters Cramer von Rodbcim, dessen Nachlaß von den Zn- kcstaterbcn ausgeschlagen worden ist, werden hier­durch aufgcfordert, ihre Ansprüche an denselben in dem auf

Dienstag den 1. October l. I.,.

Vormittags 10 Ubr, in dahiesiger Hosgerichtskanzlei anbcranmten Ter­min so gewiß geltend zu machen, als sonst ihr Ver­

zicht darauf unterstellt und die geringe Masse (die Activa betragen, nach Abzug der bereits entstande­nen Gerichtskosten, 67 st. 43% kr>, die bis jetzt be­kannten Passiva 749 st. 23 fr.) nach Uebereinkunft der erscheinenden Gläubiger zur Vertheilung ge­bracht werden wird.

Gießen am 10. August 1844.

Der Verlassenschasts-Commissär Zager, Gr. Hofgerichts.Secretär.

Besondere Bekanntmachungen.

1501) Für das städtische Holzmagazin wird ein Local zu mietben gesucht und kann für das­selbe ein großer Stall oder Scheuer verwendet werden. Tie hierauf Reflectirenden werden gebeten, auf dem Bureau des Unterzeichneten binnen 8 Tagen Anzeige zu machen.

Gießen den 5. Septbr. 1844.

Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.