Imzeigeblatt
für die Stadt und den Kreis Gießen.
73. Mittwoch den II. September.
Amtliche Bekanntmachung.
ßu Nr. K. G. 11285. Gießen am 6. September 1844.
Betreffend: Die Verwaltung der Spar-und
Lcih-Kasse für die Kreise Gießen und Grünberg.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises
(mit Ausnahme desjenigen von hier.)
ßur Abhaltung der diesjährigen Hauptversammlung der Mitglieder des Vereins für die rubricirte Spar- und Lcihkasse ist nach einer Benachrichtigung des Directors der Spar- und Leihkaffe für die Kreise Gießen und Grünberg Termin auf ~
Montag den 23. September d. I.
anberaumt^wmden.i^ Auftrage in Kennmiß, dies alsbald in Ihren Gemeinden zur öffent-
<ich-n Keniltniß M g„ Ww.s,
der Gr. Kreissekretair Dr. Spamer.
Edictalladungen.
1517) Alle Diejenigen, welche Ansprüche an den verstorbenen Ludwig"Port aus Steinbach haben, weiden hiermit aufgcfordert, dieselben so gewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen, als sonst bei Ver- theilnng des Nachlasses keine Rücksicht auf sie genommen werden kann.
. Gießen am 4. September 1844.
Gr. Hess. Landgericht. Ploch.
1387) Bekannte und unbekannte Gläubiger des dahier verstorbenen pensionirten Gr. Revicrförsters Cramer von Rodbcim, dessen Nachlaß von den Zn- kcstaterbcn ausgeschlagen worden ist, werden hierdurch aufgcfordert, ihre Ansprüche an denselben in dem auf
Dienstag den 1. October l. I.,.
Vormittags 10 Ubr, in dahiesiger Hosgerichtskanzlei anbcranmten Termin so gewiß geltend zu machen, als sonst ihr Ver
zicht darauf unterstellt und die geringe Masse (die Activa betragen, nach Abzug der bereits entstandenen Gerichtskosten, 67 st. 43% kr>, die bis jetzt bekannten Passiva 749 st. 23 fr.) nach Uebereinkunft der erscheinenden Gläubiger zur Vertheilung gebracht werden wird.
Gießen am 10. August 1844.
Der Verlassenschasts-Commissär Zager, Gr. Hofgerichts.Secretär.
Besondere Bekanntmachungen.
1501) Für das städtische Holzmagazin wird ein Local zu mietben gesucht und kann für dasselbe ein großer Stall oder Scheuer verwendet werden. Tie hierauf Reflectirenden werden gebeten, auf dem Bureau des Unterzeichneten binnen 8 Tagen Anzeige zu machen.
Gießen den 5. Septbr. 1844.
Der Großh. Hess. Bürgermeister Gg. Reiber.


