Ausgabe 
11.5.1844
 
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5) Diejenigen, welche an Fehler leiden, die durch die Sinne nicht wahrnehmbar sind, wie z. B. Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit und fallende Sucht, baden sich mit den erforderlichen Bescheinigungen zu versehen. Was diese Bescheinigungen enthalten müssen, darüber werde ich die Conscriptionspflich- tigen auf Verlangen näher verständigen.

6) Die Prüfung der Einsteher wird Mittwoch den 22. Mai nach der Musterung vorgenommen. Die Einsteher müssen ihre Anmcldungsscheine vor­zeigen, ohne welche ihre Untersuchung nicht statt- finden kann.

7) Alle Conscriptionspflichtigen, welche sich nicht vertreten lassen, oder von der Recrutirungs« Commission im Lause der Musterung definitiv ent­lassen oder bis zur nächsten Musterung verwiesen werden, müssen zur Ziehung persönlich erscheinen. Gießen den 7. Mai 1844.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

787) Wenn hiesige Einwohner durch Vermitte­lung des landwirthschaftlichen Vereins gute Obst­bäumchen für den Herbst beziehen wollen, so dür­fen sie dieses der unterzeichneten Behörde nur an­melden, welche für das Weitere sorgen wird.

Gießen den 6. Mai 1844.

Der Bürgermeister Gg. Reiber.

786) Die Schulgelder auS der Realschule und den städtischen Schulen für das erste Quartal 1844, sind in den nächsten 8 Tagen an die Stadtcasse zu berichtigen.

Gießen den 9. Mai 1844.

Der Stadtrechner Nern.

770) Die Büreaustunden für die hiesigen Erpeditionen sind durch gesetzt, wie folgt:

Brief-Post

Vormittags Nachmittags Vormittags

von 712, von 28 Uhr, von 712,

welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 8. Mai 1844.

höhere Bestimmung nunmehr fest-

Fahr-Post

Nachmittags von 37 Uhr,

Grvßb. Hess. Postamt. Hoffmann.

Versteigerungen.

729) Montag den 13. Mai d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf freiwilliges Ansuchen der Ehefrau des Kreisbüreaugchülfen Körber, deren Hofraithe:

^14 Klft. Haus mit Hofraum aus dem Kreuz, auf hiesigem Rathhaus versteigert werden.

Gießen den 26. April 1844.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

769) Montag den 13. d. M,

Nachmittags 2 Uhr und die folgende Tage, sollen in der Wobnung der verstorbenen Wirtwe des Bürgers und Küfers Ludwig Schneider dahier die zu deren Nachlaß gehörigen Mobilien, in ver­schiedenem Hausgcräthe, Weißzeug, Betten, Küchen- geräthe und bergt bestehend, gegen baare Zahlung versteigert werden.

Zugleich werden alle diejenigen, welche For­derungen an diesen Nachlaß geltend machen wollen, hiermit aufgefordcrt, dieselben so gewiß binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen,

als gegensalls bei der Erbvertheilung keine Rück­sicht darauf genommen werden wird.

Gießen den 4. Mai 1844.

Gr. Hess. Stadtgericht das.

Müller. Dr. Seitz.

749) Montag den 13. Mai,

Morgens 8 Uhr, sollen in dem Gießer Stadtwald, Distrikt Anna« berg und Oberwald, nachstehende Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert werden:

80 Stecken Buchen-Scheitholz,

20 Prügclholz,

53 Stockholz,

55*4 ,, Eichen-Scheitholz,

70% ,« Prügelholz,

45 Stockholz,

6% Kiefern-Scheitholz,

4% Prügelholz,

7% Stockholz,

1 Aspen-Scheitholz,

5139 Wellen Buchen-, Eichen u. Kiefern-Reisholz,