Imzeigeblatt fiir die Stadt und -en Kreis Gießen, y» 29* Mittwoch den 1v. April. 183^»
Amtliche Bekanntmachungen.
m .Ao, Gießen den 8. April 1844.
Zu M St. G. 502a.
Betreff. Die Musterung und Conscription für 1844. Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen a n
sämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen.
tvrf. beauttraac Sie, in ^bren Gemeinden alsbald zu veröffentlichen, daß die Bezirksmusterliste für 1844 auf meinem Mreau 14 Tage lang, nämlich vom 15. bis zum 29. d. M. zur Einsicht offen liege.
Die Befolgung dieses Auftrags haben Sie^baldrgst anzuzeigen.
Da manche Gewerbe im kiesigen Bezirke noch sehr mangelbaft besetzt sind, namentlich cs an zureichender Anzahl tüchtiger Maurer- und Zimmermeistcr, sowie dabier an Metzgern und Bäckern fehlt, so bringt man dieses unter dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, baß auswärtige Professioniste» genannter Art, rvelche die zum Betriebe dieser Gewerbe erforderliche Qualificatio» besitzen, dahier resp. an anderen Orten der Herrschaft Itter vortheilhafte Etablissements begründen könnten.
Böhl am 29. März 1844.
Der Gr. Hess. Kreisrath, Zimmermann.
K. B.
Besondere Bekanntmachungen.
455) Forderungen an den Nachlaß des kürzlich dahier verstorbenen Friedrich. Langsdorf aus Leihgestern sind binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, indem sic sonst bei der Berthcilung desselben nicht beachtet werden können.
Gießen am 13. März 1844.
Gr. Hess. Landgericht das. Ploch.
479) Zur Verbesserung des Wiesengrundes an der Wiescck von der s. g. Gänsmühle (in Wiesecker Gemarkung) an bis zur Brücke am Scltersthor, dessen Ertrags-Erböbung und Entsumpfung, Theilö durch Schutz der Wiesen gegen unfreiwillige Ueber- flutbuiigen vermittelst Rectificirung des Wieseckbettes aus Kosten der Gemeinde Gießen und Wieseck, Theils durch Bewässerungs- und Entwässerungs-Anlagen auf Kosten der betheiligteu Wiefenbcsitzer, ist ein
Plan entworfen worden, welcher baldmöglichst in Ausführung gebracht werden soll.
In Gemäßheit der Bestimmungen des Wiesen- cultur-Gesetzes werden hierdurch in Auftrag des Gr. Kreisraths sämmtliche hiesige Grundbesitzer im Wieseckgrunde, Gießer und Wiesecker Gemarkung, hiervon mit dem Anfügen in Kenntniß gesetzt, daß der Wiesenverbcsserungs-Plan mit Anlagen 6 Wochen lang auf hiesigem Bürgcrmeisterci-Büreau zur Einsicht offen liegt, Termin zur Erklärung über die Zustimmung zur Ausführung des Plans auf
Montag den 22. April l. I., festgesetzt und hinsichtlich derjenigen Wiesenbesitzer, welche an dem genannten Tage nicht abstimmen, angenommen werden wird, daß dieselben zur Ausführung des Plans einwilligen.
Gießen den 1. April 1844.
Der Gr. Bürgermeister der Stadt Gießen.
Gg. Reiber.


