Anzeigeblatt für -je Stadt und den Kreis Gießen. Jt® 12. Samstag den 10. Februar. 18££.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 10. bis 17. Februar 1844.
Fleifchtaxe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst . . . .
1 „ Bratwurst .....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 ,, Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 „ Schweineschmalz, ausgelas«
senes.......
1 „ desgleichen, unauSgelaffen
kr.
13 11
11
9 13 10 16 1« 18 18
22 18 16 16
22 20
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Mn». Dir Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u. iwar auflvPfd.Fleisch nicht mchralSan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor- tisn.wclchcsauft Pst. nichtoöllig 5 Loth auSmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigenund nichtgcnicßdarrn Stücke vom HalS, find von der Zu- gabeganilich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brov i flu4 @etfien, unb
* " " " i ’ Kornmehl bestehend
U // // ft 1
2 Pf. gemischtes Brod l , Walzen- und
7 " i 4 Kornmehl bestehend
0 ff ff ff J
5 Lth. 2 Qt. Wafferweck .
4 » 2 « Milchbrod
Marktpreise.
1 Maas Milch . . . ........
1 Pfund Butter . .........
auch.........
s Handkäse............
4 Eper.............
1 Pfund Waizenmehl ........
1 ii grob geschälte Gerste ......
1 u klein geschälte Gerste......
kr.
5 11 17
6 13 19
1 1
6
15
16
8
4
6 4
8
N i* i i, i i i i i i :
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf-
fl. ; kr.
Pf.
fi.
kr.
Pf.
fl.
kr.
Pf
fl.
kr.
Pf.
st.
kr.
Pf-
st.
kr.
Friedberg.....
Gießen......
daS Malter
200
S> 30
190
7
30
5
30
—
3
—
—
—
—
—
—
—
das Malter
200
10, -
200
7
50
165
5
50
—
3
30
—
6
24
—
6
24
Grünberg.....
das Malter
—
10 —
—
7
30
—
6
—
—
3
10
—
7
—
—
—
—
Marburg am 27. Januar.
das Mott
—
8 194
5
57
—
4
40
—
2
9|
—
—
—-
—
——
Wetzlar am 27. Januar.
der Scheffel
90
41 24
84
3
24
72
2
29
—
1
18
Polizeiliche Bekanntmachung.
Zu Nr. K. G. 1635. Gießen am 1. Februar 1844.
Betreffend: Den Ankauf der Remontepferde im Land.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Gießen
an
sämmtliche Er. Bürgermeister des Kreises.
Äon höchsten Orten bin ich benachrichtigt worden, daß nach den Erfahrungen mehrerer Zahre fetfr her in der Provinz Obcrhessen wegen Mangels an tauglichen jungen Pferden, durchschnittlicb etwa nur VT des jährlichen Bedarfs an Remontepferde» für das Garde-Regiment Cbevcaurlegcrs angekauft werden konnte, weil dem Vernehmen nach in der Provinz Oberhessen in der Regel die durch das Landgestüt gewonnenen Pferde von den Pferdezüchtern schon als ganz junge Fohlen verkauft würden.


