3n;i,iiublutl
für -ie Stadt und den Kreis Gießen.
20. Samstag den 9. März.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. biö 16. Marz 1844.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Äuhfleisch......
1 „ Rindfleisch.....
1 „ Kalbfleisch......
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst .....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett.....
1 » Schweineschmalz, ausgelassenes . ......
1 » desgleichen, unausgelaffen
!kr.
1 18
11
11
9
13
10
16
10
18
18
22
18
18
16
22
20
X2J ! । i i i i i i । । । । । । ।
Anm. Die Zu- gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar aufwPfd.Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Proportion, welches auf i Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganzblutigcnund nichtgcnicßbarcn StückcvomHals, sind von der Z,. gäbe gänjlich ausgeschlossen.
Brodtaxe.
2 Pf. ordinäres Brod/ „ . . n. .
4 au« | Gersten - und
6 „ " " | j Kornmehl bestehend
2 Pf. gemischtes Brod i , _ .
4 an« | Waizen- und
6 „ '' | i Kornmehl bestehend
5 Lth. 2 £lL Wafferweck .
4 " 2 " MÜchbrod . . *
. m m Marktpreise.
1 Maas Milch........
1 Pfund Butter....... ’ •
auch.........
5 Handkäfe...........
4 Eper......... ‘.
1 Pfund Waizenmehl ........
1 " grob geschälte Gerste ....’”
1 » klein geschälte Gerste......
kr.
5
11
17
6 13
19 1
1
6
. 17
18
8
4
5
4
8
- so I I ! ! I llolbj
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Friedberg.....
Gießen......
das Malter
Pf- 200
fl. I kr. 10| 30
Pf.
190
fl- 7
fr.
50
fl.
0
kr.
80
Pf
fl.
3
kr.
20
Pf.
fl.
kr.
Pf.
fl.
kr.
das Malter
200
10, -
200
7
50
165
5
50
3
30
24
Erünberg.....
das Malter
—
91 10
—
7
20
5
20
3
40
6
24
Marburg am 27. Januar.
das Mött
—
8 19 z
—
5
57
_
4
40
______'
2
—
Wetzlar am 2. März.
der Scheffel
90
4 21
84
3
24
72
2
30
—
1
2
28
' —
—
—,
_
•________________
Polizeiliche Bekanntmachung.
7) Ein buntes Halstuch, *
eine goldene Vorstecksnadel und
eine Gartentbüre mit Schloß und Band
sind in hiesiger Stadt gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden Gießen am 7. März 1844.
Besondere Bekanntmachungen.
341) Das Halten der Fassekochfen ist auf weitere 3 Jahre bis Ende 1846 an den Bürger und Oekonomen Georg Heinrich Lony übergeben worden, welches man mit dem Bemerken hierdurch veröffentlicht, daß das Sprunggeld außer bei der Stadteinnebmerei
auch an die Thorschrciber gegen Quittung bezahlt werden kann, bei welch' letzteren jedoch per Stück 1 Kr. als Erhcbgebübr für die Thorschrciber gleich mit entrichtet werden muß.
Gießen den 7. März 1844.
Der Gr. Bürgermeister. Gg. Reiber.


