Anzeigeblatt für -ie Stadt und den Kreis Gießen. jfö A7 Mittwoch den 8. Mai. 18M-5L
Amtliche Bekanntmachung.
Diejenigen hiesigen Einwohner, welche Tauben hatten, werden, unter Bezugnahme auf den § 79 des Feldstrafgcsetzes vom 21. September 1841, wegen eingetretener Saatzeit hierdurch aufgefordert, solche von Do,merstag den 9. dieses bis Montag den 10. nächsten Monats, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 1 fl. in den Schlägen einzuhalten.
Gießen am 7. Mai 1844. Her Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
Prinz.
Besondere Bekanntmachung.
770) Die Büreanstunde» für die hiesigen Expeditionen sind durch höhere Bestimmung nunmehr -fest- * f0l9,: 8-hr-P°« „ . .
von 7—12, von 2-8 Uhr, , von 7-12, von 3-7 Uhr,
welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht Wirb.
Gießen den 8. Mal 1844. ®rogh. Hess. Postamt.
Hoffmann.
Versteigerungen.
729) Montag den 13. Mai d. I., Nachmittags 2 Ubr, soll auf freiwilliges Ansuchen der Ebefrau deS Kreisbüreaugehülfen Körber, deren Hofraitbe:
,;^14Klft. Haus mit Hofraum aus dem Kreuz, auf 'hiesigem RathhauS versteigert werden.
Gießen den 26. April 1844.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
534) Der dem Johann Walther Schmall, Schuhmacher dahier, zustekcnde Garten
234LlKlftr. od. 68 Rth. Garten am untersten Riegelpfade, gibt 6 fr. Zins dem Fiskus, soll bis ä _
Donnerstag den 30. Mai l. I-, Nachmittags 2 Uhr, auf dabiesigem Rathhause im Zwangswege öffeut, lich meistbietend versteigert werden.
Gießen deu 26. März 1844.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Müller.
769) Montag den 13. d. M,
Nachmittags 2 Uhr und die folgende Tage, sollen in der Wohnung der verstorbenen Wirtwe des Bürgers und Küfers Ludwig Schneider dahier die zu deren Nachlaß gehörigen Mobilien, in verschiedenem Hausgcräthe, Weißzeug, Betten, Küchen- geräthe und dergl. bestehend, gegen baare Zahlung versteigert werden.
Zugleich werden alle diejenigen, welche Forderungen an diesen Nachlaß geltend machen wollen, hiermit aufgefordcrt, dieselben so gewiß binnen 14 Tagen bei dem unterzeichneten Gerichte anzuzeigen, als gegenfalls bei der Erbvertheilung keine Rücksicht darauf genommen werden wird.
Gießen den 4. Mai 1844.
Gr. Hess. Stadtgericht das. Müller. Dr. Seitz.
700) Die zur Vergrößerung der Reiter-Caserne zu Butzbach erforderlichen Maurer-, Steinhauer-, Zimmer-, Dachdecker-, Schreiner-, Schlosser-, Glaser-, Weißbinder-, Spengler- und Pflasterer- Arbeiten sollen auf dem Wege der Soumiffion vergeben werden, was mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß die Bedingungen,


