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Amtliche Bekanntmachungen.
Der Großh. Kreisrath des Kreises Darmstadt hat mir die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung mit dem Ersuchen übersendet, solche im hiesigen Kreise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, da wab- "nd LrfrSmW, f. wi- ««8 alt« Lh-il-- »<i Sroßh-rm-hum-, aad>
des Kreises G:eßen, in Darmstadt zusanunengeströmt waren. «^„wäbntem Er,
Mit wahrem Vergnügen entledige ich mich hierdurch der angenehmen Pflicht, vorerwähntem E
suchen zu entsprechen.
Gießen den 2. September 1844.
Der Großh. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen.
In dessen Abwesenheit der Großh. Hess. Kreissekretair Dr. Spamer.
Bekanntmachung
Wenn ich in der Bekanntmachung vom 9. d. M. die Hoffnung aussprach , daß der Geist der Ruhe und Ordnung, welchen das hiesige Publikum schon bei anderen ähnlichen Gelegenheiten bewiesen habe, , j ftnttfinbeiibeii ^etcr der Enthüllung des Ludewigs-Monuments, dieser sur jeden Hess n
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Herzog , Königliche Hoheit, und alle Glieder Seines erhabenen Fürstenhauses beseelt.
Dn-^Großherzogli^' Hessische^ Provinzial - Commifsär für die Provinz Starkenburg und Kreisrath des Kreises Darmstadt.
v. Starck. -
21) Zwei Schleier,
ein Handschuh und
ein Sacktuch
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden
Gießen am 2. September 1844. _______
Edictalladungen.
1478) Rach fehlgeschlagenem Gütevcrsuche ist über das Vermögen des Tuchfabricantcn Peter Gut- berlet dahier unterm heutigen der förmliche Concurs erkannt worden, weshalb alle Gläubiger, — sie mögen sich im summarischen Liquidationsvcrfahren ge, meldet haben, oder nicht — hierdurch aufgefoderl werden, ihre Ansprüche, unter Vorlegung der zur Begründung derselben dienenden Urkunden im Termine den 25. September d. I.
Vormittags 9 Uhr, in welchem auch nochmals die Güte versucht werden soll, unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses von der Masse, dahier anzumelden.
Hersftld am 26. August 1844.
Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.
1474) In Gemäßheit des von Kurfürstlichem
Obergcrichte hiersclbst ertheilten Auftrags werden sämmtliche Gläubiger des Nachlasses von dem dahier verstorbenen Justizbeamten Wilhelm Stern andurch öffentlich vorgeladen, um sich rn dem an hiesige Gerichtsstelle auf den 15. October d. I. Vormittags anbcraumten Termine
1) auf das Gesuch der Erben um Restitution gegen die, die Rechtswohlthat des Anven- tars, bedingende, Frist zu Errichtung eines solchen beim Rechtsnachtheile der Ausschlrcß- ung und des Eingeständniffes zu erklären und eventuell
2) dem Versuche der Güte zur Abwendung des Concurses bei dem Rechlsnachtheile beizuwohnen, daß sie sonst als der Mehrzahl der Erschienenen beitretend angesehen werden.
Marburg den 22. August 1844.
Kurfürstlich Hessisches Landgericht.
C l a u b. vdl. Schäffer.


