Ausgabe 
3.2.1844
 
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Anzeig eklatt für die Stadt und den Kreis Gießen. M 1O. Samstag den 3. Februar. 1844.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 3. bis 10. Februar 1844.

Fleischt axe.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch ......

1 Rindfleisch .....

t Kalbfleisch.....

1 Schweinefleisch ....

t Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst ....

1 Bratwurst.....

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett......

1 Hammelsfett. . . .

t Schweineschmalz, ausgclas-

senes.......

1 desgleichen, unausgelassen

fr.

13

11

11

9

13

10

16

10

18

18

22

18

16

16

28

20

| 1 1 | 1 | I I I 1 1 1 i 1 1 ? I

«nm. Dir 3u> gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von der­selben Gattung bestehen, u. »war auflvPfd.Fleisch nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor- tion.wclchcsanft Pfd. nichtvöllig 5 Lot» ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganjblniigcnund nichtgcnicßbarra Stücke vom Hals, sind vvndcr Zu- gabcgänjlichaus- geschlossen.

Bro

2 Pf. ordinäres Brod 4 ,, n h

6 ,, ,,

2 Pf. gemischtes Brod

4

" s Lth. 2 £H. A 4 ii 2 » D

Mark

1 Maas Milch . .

1 Pfund Butter auch

s Handkäse . . .

3 Eher ....

1 Psund Waizenmehl 1 H grob geschält 1 ii klein geschält

dtaxe.

aus z Gersten- und a Kornmehl bestehend

aus | Waizen- und

| Körnmehl bestehend

afferwcck . .

ilchbrod . . ' .

tpreise.

Gerste......

Gerste ......

fr.

5 11 17

6 13 19

1

1

6 16 17

8

4

6

4

8

£3?*$ ««11 :

Fruchtpre i s e.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl- : fr.

Pf. fl- fr-

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr-

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Lkviedbern.....

das Malter

200 9! 30

190 7 30

5 30

3

-

Gießen......

das Malter

200 10 -

200 7 50

165 5 50

3 30

6 24

- 6 24

Grünberg.....

das Malter

10

- 7 30

6 -

3 10

6 40

Marburg am 30. Decemer.

daS Mött

8 34#

5 57

4 40

2 2z

Wetzlar am 27. Januar.

der Scheffel

90 4 24

84 3 24

72 2 29

1 18

Polizeiliche Bekanntmachung.

Karl Rollos und Karl Keller dahier sind zur Ausübung der niederen Chirurgie im biesige» Kreise, jedoch nur in der Art coucessiouirt worden, daß sie keinerlei Blutcntziehungen ohne Verordnung eineS approbirten Arztes vornehmen dürsen, welches hierdurch zur öffentlicheu Kenntniß gebracht wird.

Gießen den 1. Februar 1844.

Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.

P r i n z.

Edictalladung.

1980) Gr. Hofgericht der Provinz Oberhcssen hat über das Vermögen des Handelsmanns Her- manu (Hirsch) Goldmaun dahier den förmlichen Concurs erkannt. Cs werden daher alle Diejenigen, welche an den Schuldner oder dessen Vermögen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben int Termine

Donnerstag den 15. Februar 1844, Vormittags 9 Uhr, bei Mcidung des stillschweigend erfolgenden Aus­schlusses von der Masse, dahier anzumelden und gehörig zu begründen.

Gießen den 25. November 1843.

Gr. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.