Anzeig eklatt für die Stadt und den Kreis Gießen. M 1O. Samstag den 3. Februar. 1844.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 3. bis 10. Februar 1844.
Fleischt axe.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch ......
1 „ Rindfleisch .....
t „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch ....
t „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst ....
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfett. . . .
t „ Schweineschmalz, ausgclas-
senes.......
1 „ desgleichen, unausgelassen
fr.
13
11
11
9
13
10
16
10
18
18
22
18
16
16
28
20
| 1 1 | 1 | I I I 1 1 1 i 1 1 ?■ I
«nm. Dir 3u> gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u. »war auflvPfd.Fleisch nicht mehralsan- dcrthalbPfd.u.s. w. nach Propor- tion.wclchcsanft Pfd. nichtvöllig 5 Lot» ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganjblniigcnund nichtgcnicßbarra Stücke vom Hals, sind vvndcr Zu- gabcgänjlichaus- geschlossen.
Bro
2 Pf. ordinäres Brod 4 ,, n h
6 ,, „ ,,
2 Pf. gemischtes Brod
4 „ „ „
" s Lth. 2 £H. A 4 ii 2 » D
Mark
1 Maas Milch . .
1 Pfund Butter auch
s Handkäse . . .
3 Eher ....
1 Psund Waizenmehl 1 H grob geschält 1 ii klein geschält
dtaxe.
aus z Gersten- und a Kornmehl bestehend
aus | Waizen- und
| Körnmehl bestehend
afferwcck . .
ilchbrod . . ' .
tpreise.
Gerste......
Gerste ......
fr.
5 11 17
6 13 19
1
1
6 16 17
8
4
6
4
8
£3?*$ « ।«11 । । । । । । : ।
Fruchtpre i s e.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl- : fr.
Pf. fl- fr-
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr-
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Lkviedbern.....
das Malter
200 9! 30
190 7 30
— 5 30
— 3 —
— — —
— - —
Gießen......
das Malter
200 10 -
200 7 50
165 5 50
— 3 30
— 6 24
- 6 24
Grünberg.....
das Malter
— 10 —
- 7 30
— 6 -
— 3 10
— 6 40
— — —
Marburg am 30. Decemer.
daS Mött
— 8 34#
— 5 57
— 4 40
— 2 2z
— — —
— ——
Wetzlar am 27. Januar.
der Scheffel
90 4 24
84 3 24
72 2 29
— 1 18
Polizeiliche Bekanntmachung.
Karl Rollos und Karl Keller dahier sind zur Ausübung der niederen Chirurgie im biesige» Kreise, jedoch nur in der Art coucessiouirt worden, daß sie keinerlei Blutcntziehungen ohne Verordnung eineS approbirten Arztes vornehmen dürsen, welches hierdurch zur öffentlicheu Kenntniß gebracht wird.
Gießen den 1. Februar 1844.
Der Gr. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen.
P r i n z.
Edictalladung.
1980) Gr. Hofgericht der Provinz Oberhcssen hat über das Vermögen des Handelsmanns Her- manu (Hirsch) Goldmaun dahier den förmlichen Concurs erkannt. Cs werden daher alle Diejenigen, welche an den Schuldner oder dessen Vermögen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben int Termine
Donnerstag den 15. Februar 1844, Vormittags 9 Uhr, bei Mcidung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse, dahier anzumelden und gehörig zu begründen.
Gießen den 25. November 1843.
Gr. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.


