zu JH
des
Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen.
Stkanntmachung über -le Gewerbe-Ausstellung in Äerlin.
Die unterzeichnete Kommission ist mit Leitung der, saut Bekanntmachung des Herrn Finanz-Ministers Ercelleuz vom lOten Februar d. I. beschlossenen Gewerbe-Ausstellung beauftragt worden. Dieses Unter» nehmen, ursprünglich nur auf das Gebiet des^Zollvercins berechnet, ist durch die an die übrlgenStaaten unseres Vaterlandes ergangene Einladung, eine deutsche Angelegenheit geworden. Wenn wir nun unsere deutschen Landsleute aus dem Gewerbsstande, zur Theilnahme an dieser in Berlin am 15ten August beginnenden Ausstellung hierdurch nochmals eiuladen, so bedarf es weder eines Beweises der Vor- tbeile, welche die Ausstellung jedem Einzelnen darbietct, noch einer Erinnerung an die Folgen für unser gemeinsames Vaterland. Aber darauf wollen wir Ihre Aufmerksamkeit lenken, daß die Augen des Gewerb- und Handelestandes so wie der Regierungen aller fremden Staaten, auf dieses deutsche Werk gerichtet sind; daß die regste Theilnahme daran eine Frage der Ehre für die deutsche Industrie ist; wogegen das Zurückbleiben wichtiger Gcwerbzweige, oder die Lauheit einzelner Theilc Deutschlands, zu Angriffen auf die Industrie unseres Vaterlandes tausendfache Gelegenheit darbieten würde.
Zur Aufnahme der Gewerbe-Ausstellung ist von des Königs Majestät das Königliche Zeughaus dargeboten worden, eins der schönsten Gebäude Berlins, dessen Räume mit den Erinnerungen einer großen Vergangenheit geschmückt sind. Es bildet ein Quadrat von 290 Fuß langen Seiten, mit einem inneren Hofe von 118 Fuß Durchmesser und besteht aus zwei zur Benutzung eingeräumten Stockwerken. .Jede Seite dieses feuerfesten, hoben, Hellen und trocknen Raums, hat neunzehn breite Fenster und es möchte kaum ein Bau gedacht werden können, welcher zu dem vorliegenden Zwecke mehr Vortheilc darböte. — Unter Bezugnahme auf die früheren Bekanntmachungen, wird ferner bemerklich gemacht, daß bereits die Preußische und mehrere andere Bundesregierungen sich bereit erklärt habe», die sämmtlichen Kosten des Her- und Rücktransports zu kragen. Was sodann die Entschädigung für Zerbrechen, Zerreißen oder sonstige äußere Beschädigungen betrifft, welche sorgfältiger Beaufsichtigung unerachtet bei den ausgestellten Gegenständen Vorkommen könnten; so liegt es in der Absicht, in de» Fällen, in welchen erhebliche Gründe der Billigkeit für eine solche Ersatzleistung sprechen, dieselben eben sowenig zu versagen, wie dies bei den früher» Gewerbe-AuSstellnngen in Berlin geschehen ist. Bei der demnächst Statt findenden Berichtserstattnng über die Resultate der Prüfung wird sorgfältig Alles vermieden werden, was den Ausstellern zum Nachtheil gereichen könnte; wie den» überhaupt cs sich von selbst versteht, daß wir i>o»~ den uns gemachten Mittheilungen nur den vorsichtigsten Gebrauch machen. Dagegen hoffen wir, daß der deutsche Gewcrbstand uns hinreichendes Vertrauen schenken werde, um die eingesendeten Gegenstände mit allen denjenigen Nachrichten (Fabrikpreis, Ursprung des Rohstoffes u. s. ro.) zu begleiten,^welche zur Beurtheilung der Tüchtigkeit und Preiswürdigkcit eines Fabrikats unentbehrlich sind. Sollte daneben der Wunsch geäußert werden, dergleichen Notizen nicht zu veröffentlichen, so wird danach gewissenhaft verfahren; wer aber die zur Beurtheilung erforderlichen Daren nicht mittheilt, verzichtet dadurch auf die Beurtheilung seiner Erzeugnisse. Der Verkauf der ausgestellten Gegenstände ist gestattet, deren Auslieferung dann nach dem Schluffe der Ausstellung erfolgt. Die für die Ausstellung bestimmten Sendungen müssen so zeitig gemacht werden, daß sie spätestens bis zum 22ten Juli d. I. hier eintreffen. Es wird wohl kaum erforderlich sein, auch den Staats- und Gemeinde- Behörden, so wie allen Freunden des deutschen Gewerb wese ns dieses gemeinnützige Unternehmen recht angelegentlich zu empfehlen. Die allgemeine Theilnahme des Gewerbstaudcs wird großen- theils davon abhängen, daß die Behörden und die Beförderer des Gcwerbfleißes ihre Bekanntschaft, ihrcil Einfluß zu Gunsten diffelbe» verwenden. Diejenigen öffentlichen Blätter endlich, welche durch ein Versehen um Aufnahme dieser Bekanntmachung nicht besonders ersucht sein sollten, bitten wir zur Verbreitung derselben in ihrem Kreise mitzuwirken.


