366

Singens rmd Schreiens ans der Straße ebenfalls cingeschärft und weiter verordnet, daß alles Zusam­menrotten und truppweise Gehen, sowie Hin- und Herziehen auf der Straße mit einer Strafe von 1—5 fl. geahndet werden wird, und alle Kinder und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an, bei einer gleichen Strafe — wofür die Eltern, Vormünder rc. haftbar sind — von der Straße sich ent­fernt zu halten haben.

Gegen Unvermögende tritt Verwandlung der Geldstrafe in Gefängniß ein.

Gießen den 27. Decembcr 1843.

Der Gr. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen.

' Prinz.

43) Eine Brille ist in hiesiger Stadt

gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen am 28. Decembcr 1843.

Besondere Bekanntmachungen.

71.

76. v. Zangen, Hofger.-Secret.-Aec.

26. Heyer, Universitätsbuchhändlr. 52. Rumpf. Hofgerichtsadvccat.

50. Nicker, Buchhändler.

51. Römer, Lehrer.

9. Dickorö I., Reallehrer.

10. Dickore II., Büchsenmacher.

11. Dr. Diehl, Gymnasiallehrer.

12. Eckstein, Regierungsrath.

13. Dr. Engel, Kirchenrath. •

60.

61.

63.

63.

64.

65.

66.

67.

68.

73.

74.

75.

Nach dem Vorschlag, welcher in JVä 50 und 51 dieses Anzeigeblatts, bezüglich der Abschaffung der Neujahrs-Gratulations-Visiten, erschienen ist, haben die Klcinkindcrschule durch milde Gaben bedachte

18. Fulda, Tabacksfabnkant. .

19. Gail, Tabackfabrikant.

20. Dr. Geist, Gymnasialdirect.

21. Geisel, Conservakor.

22 v. Grolman I., Hofgcr.-R.

23. Dr. Hesse, Professor.

24. Dr. Heyer, Forstmeister.

25. Heyer, Hofbuchhäudler.

77. Dr. Zimmermann, Regier.-R.

78. Zulehner, Polizeirath.""

Wittich, Kreisraths-Büreangeh.

Wortmann, Hofgerichts-.R.

29. Klingelhöffer, Criminalricht.

30. Dr. Knapp, Professor.

31. Dr. Knobel, Professor.

Dr. Schmid, Reet, magnific. Dr. Schmitthenner, Geb. R.-R.

Die Namen der etwa noch weiter Beitrctenden sollen in der nächsten M, dieses Anzeigeblatts be­kannt gomacht werden.

34. Köster, Hofgerichtsrath.

35. Dr. o. Krug, Hofg.--Secr.-Acc.

36. Kuhnhard, Universitäts-Apoth.

37. Dr. Lanz, Gymnasiallehrer.

38. Dr. Löhnis, Professor.

39. Mclior, Hofger.-Secr.-Acces.

40. Merk, Secretär.

53. Dr. Rumpf, Gymnasiallehrer.

54. Dr. Schaum, Gymnasiallehrer.

55. v. Schenck, zu Hermanustein.

56, Dr. Schilling, Professor.

57. Fran Schirmer, Wittwe.

Schüler, Steuercommiffär.

Seipp, Narpscy off.

Simon, Superintendent.

Dr. Spamer, Kreissccretär. Dr. Stammler, Physicatsarzt. Stein, Landgerichts-Assessor. Sues, Buchhändler.

Dr. Umpfenbach, Professor. Weber, Hofgerichtsrath.

Dr. Weber, Physicatsarzt. Weidig, Hofgerichtskanzlist. Dr. Wetter, Repetent.

Witte, Apotheker.

58. v. Schmalkalder, Hofqer.-R.

59. " - - -

1. Aßmus, Weinhdlr. u. Gcmder. 27. Frau Heyer, geb. Witte, Wt.

2. Aßmus, Kaufmann. 28. Kerz, Lieutenant.

3. Dr. Balser, Geh. MedioR. " ~

4. Dr. Bansa, Hofgerichtsadv.

5. Bansa, Fräulein Sophie.

6. Bonhard, Pfarrer. 32. Knorr, Geheimerath.

7. Dr. Braubach, Rcalschuldirect. 33. Knorr, Hofgerichtsrath.

8. Brühl I., Buchdrucker.

43. Dr. Mettenheimer, Apotheker.^69.

44. Dr. Müller, Reallehrer. 70.

45. Müller, Tabacksfabrikant.

46. Roll, Kaufmann u. Gemde-R.

47. Dr. Phöbus, Professor.

;48. v. Prenschen, Hofger.-Präsid.

’49. Prinz, Kreisrath.

14. Faber, Hofgerichtsadvoc.

15. Forbach, Hofgerichtskanzlist. 41. Dr. Merz, und

16. Dr. Frankcnfcld, Stallmeister. 42. Dessen Ehegatt., Fr. Dr.Merz.

17. Dr. Fritzsche, Professor. '

1632) Zur öffentlichen Kenntniß wird hiermit gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Lollar nebst den dazu gehörigen Parcellenkartcn in der Wohnung des Gr. Bürger­meisters Broß daselbst offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dieses Buck in dem bezeichneten Local während der Zeit der Of­fenlegung einzuschen, auch gegen die Gebühren von dem gedachten Gr. Bürgermeister Grundbuchsaus-

zügc (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch denselben auf die, von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler auf­merksam gemacht werden.

Alle» dcnsenigcn, welche sich bei den Anga­ben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachtest, steht cs frei, binnen einer Frist von sechs Monaten ihre Anstände ent­weder ans gütlichem Wege bei dem Gr. Bürger-