Ausgabe 
30.12.1843
 
Einzelbild herunterladen

366

Singens rmd Schreiens ans der Straße ebenfalls cingeschärft und weiter verordnet, daß alles Zusam­menrotten und truppweise Gehen, sowie Hin- und Herziehen auf der Straße mit einer Strafe von 15 fl. geahndet werden wird, und alle Kinder und Lehrlinge von 6 Uhr gedachten Abends an, bei einer gleichen Strafe wofür die Eltern, Vormünder rc. haftbar sind von der Straße sich ent­fernt zu halten haben.

Gegen Unvermögende tritt Verwandlung der Geldstrafe in Gefängniß ein.

Gießen den 27. Decembcr 1843.

Der Gr. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen.

' Prinz.

43) Eine Brille ist in hiesiger Stadt

gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen am 28. Decembcr 1843.

Besondere Bekanntmachungen.

71.

76. v. Zangen, Hofger.-Secret.-Aec.

26. Heyer, Universitätsbuchhändlr. 52. Rumpf. Hofgerichtsadvccat.

50. Nicker, Buchhändler.

51. Römer, Lehrer.

9. Dickorö I., Reallehrer.

10. Dickore II., Büchsenmacher.

11. Dr. Diehl, Gymnasiallehrer.

12. Eckstein, Regierungsrath.

13. Dr. Engel, Kirchenrath.

60.

61.

63.

63.

64.

65.

66.

67.

68.

73.

74.

75.

Nach dem Vorschlag, welcher in JVä 50 und 51 dieses Anzeigeblatts, bezüglich der Abschaffung der Neujahrs-Gratulations-Visiten, erschienen ist, haben die Klcinkindcrschule durch milde Gaben bedachte

18. Fulda, Tabacksfabnkant. .

19. Gail, Tabackfabrikant.

20. Dr. Geist, Gymnasialdirect.

21. Geisel, Conservakor.

22 v. Grolman I., Hofgcr.-R.

23. Dr. Hesse, Professor.

24. Dr. Heyer, Forstmeister.

25. Heyer, Hofbuchhäudler.

77. Dr. Zimmermann, Regier.-R.

78. Zulehner, Polizeirath.""

Wittich, Kreisraths-Büreangeh.

Wortmann, Hofgerichts-.R.

29. Klingelhöffer, Criminalricht.

30. Dr. Knapp, Professor.

31. Dr. Knobel, Professor.

Dr. Schmid, Reet, magnific. Dr. Schmitthenner, Geb. R.-R.

Die Namen der etwa noch weiter Beitrctenden sollen in der nächsten M, dieses Anzeigeblatts be­kannt gomacht werden.

34. Köster, Hofgerichtsrath.

35. Dr. o. Krug, Hofg.--Secr.-Acc.

36. Kuhnhard, Universitäts-Apoth.

37. Dr. Lanz, Gymnasiallehrer.

38. Dr. Löhnis, Professor.

39. Mclior, Hofger.-Secr.-Acces.

40. Merk, Secretär.

53. Dr. Rumpf, Gymnasiallehrer.

54. Dr. Schaum, Gymnasiallehrer.

55. v. Schenck, zu Hermanustein.

56, Dr. Schilling, Professor.

57. Fran Schirmer, Wittwe.

Schüler, Steuercommiffär.

Seipp, Narpscy off.

Simon, Superintendent.

Dr. Spamer, Kreissccretär. Dr. Stammler, Physicatsarzt. Stein, Landgerichts-Assessor. Sues, Buchhändler.

Dr. Umpfenbach, Professor. Weber, Hofgerichtsrath.

Dr. Weber, Physicatsarzt. Weidig, Hofgerichtskanzlist. Dr. Wetter, Repetent.

Witte, Apotheker.

58. v. Schmalkalder, Hofqer.-R.

59. " - - -

1. Aßmus, Weinhdlr. u. Gcmder. 27. Frau Heyer, geb. Witte, Wt.

2. Aßmus, Kaufmann. 28. Kerz, Lieutenant.

3. Dr. Balser, Geh. MedioR. " ~

4. Dr. Bansa, Hofgerichtsadv.

5. Bansa, Fräulein Sophie.

6. Bonhard, Pfarrer. 32. Knorr, Geheimerath.

7. Dr. Braubach, Rcalschuldirect. 33. Knorr, Hofgerichtsrath.

8. Brühl I., Buchdrucker.

43. Dr. Mettenheimer, Apotheker.^69.

44. Dr. Müller, Reallehrer. 70.

45. Müller, Tabacksfabrikant.

46. Roll, Kaufmann u. Gemde-R.

47. Dr. Phöbus, Professor.

;48. v. Prenschen, Hofger.-Präsid.

49. Prinz, Kreisrath.

14. Faber, Hofgerichtsadvoc.

15. Forbach, Hofgerichtskanzlist. 41. Dr. Merz, und

16. Dr. Frankcnfcld, Stallmeister. 42. Dessen Ehegatt., Fr. Dr.Merz.

17. Dr. Fritzsche, Professor. '

1632) Zur öffentlichen Kenntniß wird hiermit gebracht, daß das neu errichtete Grundbuch der Gemarkung Lollar nebst den dazu gehörigen Parcellenkartcn in der Wohnung des Gr. Bürger­meisters Broß daselbst offen gelegt worden ist.

Die Betheiligten sind befugt, dieses Buck in dem bezeichneten Local während der Zeit der Of­fenlegung einzuschen, auch gegen die Gebühren von dem gedachten Gr. Bürgermeister Grundbuchsaus-

zügc (Geschosse) zu verlangen. Auch werden sie durch denselben auf die, von den Feldgeschwornen entdeckt werdenden, sie betreffenden Fehler auf­merksam gemacht werden.

Alle» dcnsenigcn, welche sich bei den Anga­ben des Grundbuchs rücksichtlich des Besitzstandes für beschwert erachtest, steht cs frei, binnen einer Frist von sechs Monaten ihre Anstände ent­weder ans gütlichem Wege bei dem Gr. Bürger-