Anzeigeblatt
Samstag den 28. Juli
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 29. bis 5. August 1843
pf-
Fleischpreise
Maas
1
Maas
1
auch
Handkäse .
1
Frachtpreise
Städte
1 1 t
1 1
1 1
1
1
1
1
1
i
1
1
1
14
12
11
7
Maas Pfund
4
6
7
13
10
16
12
18
18
22
18
16
16
22
20
5
7
1
2
15
4
4
6 18 19
7 8
7 4
8
13 w — " *•
if 26 i' — " tf
Ltb. — Qt. gemischtes Brod .
* 3 ii Wasserwcck . .
ii — „ Milchbrod . . .
Bierpreise
Brodpreise.
— Pf. 15 Loch — Qt. Roggcnbrod
IN Fletsch von der-, selben Gattung. bestehen, u. zwar aufeoPfd. Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbBid.u.s. w. nach Proper« tion.wclchcsauft pfd. nichtvollig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wir auch dir ganz blutigen und nichtgcnicßbarcn StückcvvmHals, sind vondcr Zu« gäbegänUichausgeschlossen.
fr.
2
6
12
2
1
1
Friedberg ....
Gießen ....
Marburg am 24. Juni.
Wetzlar am 22. Juli.
Polizeiliche Bekanntmachung«
27) Ein Federmesser, ein Handtuch und ein Glöckchen aus einem Ohrring sind gefunden und auf Gr. Polizei-Büreau dahier abgegeben worden.
Gießen den 27. Juli 1843.
ordinaireü Bier . . auch . . .
Doppelbier ....
Marktpreise
Milch
Butter
Rindfleisch Kalbfleisch auch Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst.....
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes .......
desgleichen, unausgelassen
für die Stadt und den Kreis Gießen«
Jia 30 Samstaa den 28. Silit. 18-513
Eper........
Pfund Waizenmehl . . .
11 grob geschälte Gerste . u klein geschälte Gerste .
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....
fr. ,pf- Anm. Dir Zu s gaben dürfen in weiter nichts, als
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. fr.
Pf fl- 1 fr-
Pf. ft. 1 fr.
Pf fl. fr-
Pf. fl- fr.
Pf. fl. fr.
das Malter
200 12 —
— 10' 15
— 8! -
— 6 30
__ — —
— —
das Malter
200 13 —
200 12 -
165 81 -
— 6 —
— 12 —
- 12 —
das Mött^
— 9j37|
— 96
— 8 10
— 4 40
— — —
— —
der Scheffel
90 -{ -
84 5l 3
72 3 30
— 2] 32
— — —
O e f f e n t l i ch e Bekanntmachung.
Betreffend: Den Bezug von Obstbäumen zur Anpflanzung auf den die Vicinalwege begrenzenden Grundstlicken.
1115) Mit Bezug auf das tu obigem Betreff untcrm 28. Februar 1842 vou dem Gr. Ministerium des Juuern und der Justiz erlassene Ausfchreibeu, betreffend unsere Vermittlung zum Bezüge von Obstbäumen für angezeigten Zweck, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Preiß eines Hochstammes sich bei Aepfel- und Birnbäumen höchstens auf 26, bei veredelten Kirschbänmen auf 22 und bei Nußbäumen auf 16 Kreuzer berechnen wird, und daß Bestellungen hierauf für künftiges Spät- wie das Frübfahr 1841 längstens bis zum 15. September bei den Gr. Kreis- und Landräthen cingelangt sein müssen, wenn auf deren Effectuirung mit Sicherheit gerechnet werden will.
Darmstadt den 22. Juli 1843.
Gr. Hess. Central-Behörde der landävirthschaftlichen Vereine.


