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Samstag den 28. Juli

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 29. bis 5. August 1843

pf-

Fleischpreise

Maas

1

Maas

1

auch

Handkäse .

1

Frachtpreise

Städte

1 1 t

1 1

1 1

1

1

1

1

1

i

1

1

1

14

12

11

7

Maas Pfund

4

6

7

13

10

16

12

18

18

22

18

16

16

22

20

5

7

1

2

15

4

4

6 18 19

7 8

7 4

8

13 w " *

if 26 i' " tf

Ltb. Qt. gemischtes Brod .

* 3 ii Wasserwcck . .

ii Milchbrod . . .

Bierpreise

Brodpreise.

Pf. 15 Loch Qt. Roggcnbrod

IN Fletsch von der-, selben Gattung. bestehen, u. zwar aufeoPfd. Fleisch nicht mchralsan- dcrthalbBid.u.s. w. nach Proper« tion.wclchcsauft pfd. nichtvollig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Ge- raub, wir auch dir ganz blutigen und nichtgcnicßbarcn StückcvvmHals, sind vondcr Zu« gäbegänUichaus­geschlossen.

fr.

2

6

12

2

1

1

Friedberg ....

Gießen ....

Marburg am 24. Juni.

Wetzlar am 22. Juli.

Polizeiliche Bekanntmachung«

27) Ein Federmesser, ein Handtuch und ein Glöckchen aus einem Ohrring sind gefunden und auf Gr. Polizei-Büreau dahier abgegeben worden.

Gießen den 27. Juli 1843.

ordinaireü Bier . . auch . . .

Doppelbier ....

Marktpreise

Milch

Butter

Rindfleisch Kalbfleisch auch Schweinefleisch .... Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst . . . . Bratwurst.....

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

desgleichen, unausgelassen

für die Stadt und den Kreis Gießen«

Jia 30 Samstaa den 28. Silit. 18-513

Eper........

Pfund Waizenmehl . . .

11 grob geschälte Gerste . u klein geschälte Gerste .

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . Kuhfleisch.....

fr. ,pf- Anm. Dir Zu s gaben dürfen in weiter nichts, als

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. fr.

Pf fl- 1 fr-

Pf. ft. 1 fr.

Pf fl. fr-

Pf. fl- fr.

Pf. fl. fr.

das Malter

200 12

10' 15

8! -

6 30

__

das Malter

200 13

200 12 -

165 81 -

6

12

- 12

das Mött^

9j37|

96

8 10

4 40

der Scheffel

90 -{ -

84 5l 3

72 3 30

2] 32

O e f f e n t l i ch e Bekanntmachung.

Betreffend: Den Bezug von Obstbäumen zur Anpflanzung auf den die Vicinalwege begrenzenden Grundstlicken.

1115) Mit Bezug auf das tu obigem Betreff untcrm 28. Februar 1842 vou dem Gr. Ministerium des Juuern und der Justiz erlassene Ausfchreibeu, betreffend unsere Vermittlung zum Bezüge von Obst­bäumen für angezeigten Zweck, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Preiß eines Hochstammes sich bei Aepfel- und Birnbäumen höchstens auf 26, bei veredelten Kirschbänmen auf 22 und bei Nußbäumen auf 16 Kreuzer berechnen wird, und daß Bestellungen hierauf für künftiges Spät- wie das Frübfahr 1841 längstens bis zum 15. September bei den Gr. Kreis- und Landräthen cingelangt sein müssen, wenn auf deren Effectuirung mit Sicherheit gerechnet werden will.

Darmstadt den 22. Juli 1843.

Gr. Hess. Central-Behörde der landävirthschaftlichen Vereine.