Anzeigeblatt

-er Stadt Giessen.

17. Samstag -en 28. April. 18Ä3.

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Frucht- und Victualienpreise zu Gießen 29. Apnl blö 6» Mm 1843.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch .....

1 Rindfleisch ....

1 Kalbfleisch

auch..... .

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst . . . .

1 Bratwurst.....

Schwartemagen . . .

geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett .....

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 desgleichen, unausgelassen

kr.

14

11

10

6

13

10

12

8

18

18

22

18

16

16

22

20

Pf. «nm. DieZu- gaben dürfen in __, weiter nichts, als I __ in Fleisch von der- | __ selben Gattung; i __ bestehen, u. zwar __ aufwPfd.Fleisch! __ nicht mehr als an-i __ derthalbPfd.n.s.! _ w. nach Propor-^ __ tion.welchesauft j __ Pfd. nichtvöllig 5! | __ Loth ausmacht, i | __ Köpfe, Füße, Ge- | __ raub, wie auch die i __ ganzblutigeuund __ nichtgenießbaren

_ Stücke vom Hals,!!

stnd von der Zu- i gäbe gänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf 19 Loth Qt. Roggenbrod

1 v 25 " i'

3 // 18 t» ir u

16 Loth - Qt. gemischtes Brod . .

5 « 2 ii Wasserweck . . .

4 » 2 ii Milchbrod . . . .

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier . . .

auch . . . .

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

1 Maas Milch ......

1 Pfund Butter auch

2 Handkäse . . .

5 Eper

1 Pfund Walzenmehl . . . .

1 » grob geschälte Gerste . .

1 » klein geschälte Gerste . .

kr.

2

6

12

2

1

1

Pf.

4

6

7

6 25 26

4

4

5

4

8

Fruchtpreise.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl- i kr.

Pf. fl. kr.

Pf- fl- kr.

Pf. fl- kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Darmstadt ....

das Malter

200 -I -

.

7; 30

5 20

*

Gießen......

das Malter

200 10 -

200 10 10

165 8| -

6

12

- 12 48

Marburg am 26. Februar

das Möt?

81544

4 20

- 2 35|

- 1 45

7 -

Wetzlar am 23. April.

der Scheffel

90 4)354

84 4 30

72 3 12

2J23J

Polizeiliche Bekanntmachungen-

Nach §. 14. der Großh. Verordnung über die Brandversicherungen vom 18. November 1816 soll unter Anderem auch jedes Nebengebäude mit der Nummer des Hauptgebäudes und mit einem besonderen Buchstaben an einem schicklichen, in die Augen fallenden. Orte bezeichnet werden. Da nun nach vor­liegender Anzeige der Baugeschworenen die meisten der hiesigen Nebengebäude mit der vorschriftsgemäßen Bezeichnung nicht versehen sind, so habe ich jene Officianten beauftragt, die fragliche Bezeichnung ans den Grund des Brandkatasters in dem ganzen Umfange des hiesigen Stadtbezirks nächstens vorzunehmeu, wovon ich die betreffenden Gebände-Besitzer, auf deren Kosten das besagte Nummeriren geschieht, mit der Aufforderung hierdurch in Kenntniß setze, in ihrem eigenen Interesse nicht nur allein den Bange- schwornen bei Vornahme der fraglichen Verrichtung kein Hinderniß zu bereiten, sondern auch die von ihnen vorgezeichneten Nummern und Buchstaben alsbald in dauerhafter Weise ausführen zu lassen.

Gießen den 24. April 1843.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz.

17) Ein Stück von einer goldenen Vorstecksnadel

ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 27. April 1843.