Anzeigeblatt
-er Stadt Giessen.
17. Samstag -en 28. April. 18Ä3.
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Frucht- und Victualienpreise zu Gießen 29. Apnl blö 6» Mm 1843.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch .....
1 „ Rindfleisch ....
1 „ Kalbfleisch
auch..... .
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst . . . .
1 „ Bratwurst.....
„ Schwartemagen . . .
„ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett .....
1 „ Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes .......
1 „ desgleichen, unausgelassen
kr.
14
11
10
6
13
10
12
8
18
18
22
18
16
16
22
20
Pf. «nm. DieZu- gaben dürfen in __, weiter nichts, als I __ in Fleisch von der- | __ selben Gattung; i __ bestehen, u. zwar __ aufwPfd.Fleisch! __ nicht mehr als an-i __ derthalbPfd.n.s.! _ w. nach Propor-^ __ tion.welchesauft j __ Pfd. nichtvöllig 5! | __ Loth ausmacht, i | __ Köpfe, Füße, Ge- | __ raub, wie auch die i __ ganzblutigeuund __ nichtgenießbaren
_ Stücke vom Hals,!!
— stnd von der Zu- i gäbe gänzlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf 19 Loth — Qt. Roggenbrod
1 v 25 " — i' ”
3 // 18 t» — ir u
16 Loth - Qt. gemischtes Brod . .
5 « 2 ii Wasserweck . . .
4 » 2 ii Milchbrod . . . .
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier . . .
auch . . . .
1 Maas Doppelbier
Marktpreise.
1 Maas Milch ......
1 Pfund Butter auch
2 Handkäse . . .
5 Eper
1 Pfund Walzenmehl . . . .
1 » grob geschälte Gerste . .
1 » klein geschälte Gerste . .
kr.
2
6
12
2
1
1
Pf.
4
6
7
6 25 26
4
4
5
4
8
Fruchtpreise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl- i kr.
Pf. fl. kr.
Pf- fl- kr.
Pf. fl- kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Darmstadt ....
das Malter
200 -I -
— .— —
— 7; 30
— 5 20
— —* ■■
—— — —
Gießen......
das Malter
200 10 -
200 10 10
165 8| -
— 6 —
— 12
- 12 48
Marburg am 26. Februar
das Möt?
— 81544
— 4 20
- 2 35|
- 1 45
— — —
— 7 -
Wetzlar am 23. April.
der Scheffel
90 4)354
84 4 30
72 3 12
— 2J23J
— — —
Polizeiliche Bekanntmachungen-
Nach §. 14. der Großh. Verordnung über die Brandversicherungen vom 18. November 1816 soll unter Anderem auch jedes Nebengebäude mit der Nummer des Hauptgebäudes und mit einem besonderen Buchstaben an einem schicklichen, in die Augen fallenden. Orte bezeichnet werden. Da nun nach vorliegender Anzeige der Baugeschworenen die meisten der hiesigen Nebengebäude mit der vorschriftsgemäßen Bezeichnung nicht versehen sind, so habe ich jene Officianten beauftragt, die fragliche Bezeichnung ans den Grund des Brandkatasters in dem ganzen Umfange des hiesigen Stadtbezirks nächstens vorzunehmeu, wovon ich die betreffenden Gebände-Besitzer, auf deren Kosten das besagte Nummeriren geschieht, mit der Aufforderung hierdurch in Kenntniß setze, in ihrem eigenen Interesse nicht nur allein den Bange- schwornen bei Vornahme der fraglichen Verrichtung kein Hinderniß zu bereiten, sondern auch die von ihnen vorgezeichneten Nummern und Buchstaben alsbald in dauerhafter Weise ausführen zu lassen.
Gießen den 24. April 1843.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz.
17) Ein Stück von einer goldenen Vorstecksnadel
ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden. Gießen den 27. April 1843.


