Anzeigeblatt
-er Stadt Giessen.
ISO
Samstag den 28. Januar.
Frucht- und Victualienpreisc zu Gießen v°m 28. Januar bis 4. Februar 1843.
Pf.
Fleischpreise
»
H
1
1
5
Fruchtpreise
Erbsen
Linsen
fr.
Pf.
fl.
Pf.
fr.
fl.
12
12
48
7
20
18
1
1
1
1
1
4
6
7
1
1 1
1
1 1
1 1
fr.
10
8
7
5
1 e
3 «
16 Loth
5 "
4 »
Rindfleisch Kalbfleisch auch.......
Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst .... Bratwurst .... Schwartemagen ... geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelassenes desgleichen, unausgelaffen
Brodpreife.
Pf. 21 Loth — Qt. Roggenbrod .
fr.
2
6
12
2
1
1
— Qt. gemischtes Brod .
2 « Wafferweck . .
2 « Mlchbrod . . .
Bierpreise
6
24
25
8
4
6
4
8
11
6
12
8
15
16
20
16
13
13
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . .
Maas ordinaires Bier - . auch . . .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch .....
Pfund Butter.....
auch ....
Handkäse . . ... . •
2 Eper .
1 Pfund Waizcnmehl . .
1 * grob geschälte Gerste
1 » klein geschälte Gerste
31 ii — i
30 ii — ii
pf-l Anm. Die Zli- 2 gaben dürfen in weiter nichts, als
! in Fleisch vonder- 2 selben Gattung bestehen, u. «war _ ausioPfd.Fleisch! _ nicht mehr als an-1 __ dertyalbPfd.u.s.! _ w. nach Proper- __ tion, welches auft __ Pfd. nichtoöllig s' _ Loth ausmacht. _ Köpfe, Füße, Se- __ raub, wie auch die _ gan, blutigen und _ nichtgcnießbaren
_ Stücke vom Hals,' __ find vondcr Zu- gabcgänzlich ausgeschlossen.
Städte
Gemäö
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. fl. । fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl- . fr.
Pf. fl. fr.
Darmstadt ....
das Malter
200 — -
- - —
— —1 —
— 5 20
Gießen......
das Malter
200 10j 20
200 8 50
165 6 50
— 4 50
auch
Marburg am 26. Februar
das Mott
- 8'54)
— 4 20
— 2 35)
— 1 45
Wetzlar am 21. Januar.
der Scheffel
90 4J 24
84 3 45
72 2, 47
— 1153)
Polizeiliche
4) Ein tuchener Mantelkragen zwei Wagenbüchsen und ein Sackmesser mit mehreren Klingen sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier
Gießen den 25. Januar 1843.
Edictalladungen.
110) Da das Vermögen des Dr. Plagge dahier überschuldet zu sein scheint; so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an denselben zu haben glauben, vorgeladcn, im Termin
Dienstag den 7. Februar l. I., Nachmittags 2 Uhr,
Bekanntmachung.
abgegeben worden.
auf Gr. Hofgerichts-Canzleigebäude zu erscheine» und ihre Forderungen anzumclden, widrigenfalls sie bei der von Gr. Hess. Hofgericht verfügten Aufnahme eines status act. et pass, unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 25. Januar 1843.
In Auftrag Gr. Hess. Hofgcrichts.
Stürz, Hofgcrichts-Secretär.


