Ausgabe 
19.8.1843
 
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Beiblatt

zu Jfo e$r5v

des

AnzeLgeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen.

Mittwoch den 23. August 1843.

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Inhalt des Großherzoglrch Hessischen Reglerungsblattes Nr. -6. n Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vcrmachtmffen bett , J Wendung der für das Jahr 184t in dem Großherzogthume Hessen ausgeschriebenen

vom 17. August 1843:

2) Rcchnungsablage über die Ver- BrandentschädigungSgeldcr.

Polizeiliche Bekanntmachung-

29) Eine goldene Ubr und einiges Silbergeld

sind gefunden und auf Großb. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 21. August 1843.

Edictalladung.

1357) Die Erben des Zobanncs Deubel, Phil- S., in Wiescck haben den Nachlaß desselben nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angctreteu, weßbalb alle diejenigen, welche etwa einen Anspruch an solchen zu machen haben, ausgefordert werden, denselben so gewiß binnen 4 Wochen dahier anzu- zcigen, als sonst auf ihn bei der Vertheilung keine Rücksicht genommen werden kann.

Gießen" am 16. August 1843.

Gr. Hess. Landgericht, P lo ch.

1124) Auf eine von dem Ackermann Heinrich Boß.r zu Rosenthal, wider seine Ehefrau, Elisa- betb, geb. Goos, auf den Grund der böslichen verlassung bei dem unterzeichneten Gerichte erho­bene Ehescheidungsklage und den vom Untergerichte dcöfalls eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird die genannte Ehefrau Elisabeth Lößer, geb. Goos, hierdurch vorgeladcn, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen Obergerichts-Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in ihren Ungehorsam sie der böslichen Verlaffung für geständig erachtet, mit ihrer Bcrnchmlaffung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird.

Marburg den 30. Juni 1843.

Kurfürstliches Obergericht-Civil-Senat Bickell.

Besondere Bekanntmachung.

1341) Aufforderung an dir Schuldner der hiesigen Pfand- und teih-Anftalt.

Die Schuldner der hiesigen Pfand- und Leih­anstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1843 ver­fallen sind, werden aufgefordert bis zum 9. Sep­tember d. I. entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 19. Octbr. d.J. statt- findet. Pfänder aus wollenen Stoffen, die bereits sechs Monate verpfändet waren, müssen unbedingt, gegen Baarzahlung, eingelößt werden.

Gießen den 21. August 1843.

Die Gr. Pfandhausverwaltung.

Bieler. Pfeil.

Versteigerungen.

1321) Donnerstag den 24. d. M., Morgens 9 Uhr,

sollen auf hiesigem Rathbaus nachfolgende Arbeiten an die Wenigstsorderuden vergeben werden:

1) die Vollendung des Teichs im Stolzenmorgen,

2) das Klopfen von 1 Cubikklaftcr Steine in der Schwarzlach,

3) die Unterhaltung des Straßenpflasters, be­stehend in Steinbrechen und Fuhrlohn, Setzei'- und Klopferlohn, sowie Handarbeit im Betrag von 280 fl.,

4) das Reinigen der Schoorböschungcn,