Beiblatt

zu M 50.

'! des

Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen

Mittwoch den 20. December 1843.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Straßen und Plätzen vorzunehmen. Gießen am 18. December 1843.

Der Großh. Hess. Krcisrath des Kreises Gießen. Prinz.

In kiesiger Stadt und deren bewohnter Umgebung ist es auch Privatleuten d. b. Nichtmetzgern, bei 5 fl. Strafe untersagt, das Schlachten und die damit in Verbindung stehenden Verrichtungen aus offenen

Edictalladung.

2024) Aus den in der Gemarkung von Pe­tersberg gelegenen Grundstücken, die der Forstlaufer Heinrich Vollmar und dessen Ehefrau, 'Anna Mar» garetha, geb. Obcrwcin, zu Petersberg am 2. Juni 1819, von Johannes Ritz und dessen Ehefrau, Anna Catharina, geb. Heinz, von da, erkauften, ist das Pfandrecht wegen eines von den letztern bei dem Pfarrer Quentel zu Schenklengsfeld am 2. April 1815 erborgten Kapitals von einhundert und fünfzig Thaler» noch in den betreffenden Hypothckeubüchern eingetragen. Dieses Dar» lehn ist nach der Erklärung der Erben des Gläu­bigers zurückbezahlt, die ausgestellte Schuldurkunde aber verloren gegangen und es werden deshalb alle diejenigen, welche an der letzteren Ansprüche zu haben glauben, hiermit anfgefordert, in dem auf den 2. Februar 1844 anher anberaum- ren Termine die fragliche Schuld- und Pfandver­schreibung zu produciren und ihre Rechte daraus geltend zu machen, widrigenfalls die Erben des Gläubigers für die allein Forderungs-Berechtigten werden gehalten werden, und aus Antrag der Be­sitzer der Hypothek auch ohne Beibringung der Originalschuldverschreibung die Löschung des Pfand-- rcchtseintrags wird bewirkt werden.

Hersfeld am 9. December 1843.

Kurfürstliches Landgericht. Bechtel.

vdt. Schraub.

Besondere Bekanntmachung.

1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse - Ver­waltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1843 fällig ge­worden sind, sowie zur Annahme der Einlage«, welche im Monate December bei der Sparkasse ge­macht werden wollen, folgende außerordentliche Ge­schäftslage anberaumt werden müssen, und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Uhr: Samstag den 23. December 1843.

Diejenigen hiesigen Einwohner, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen, oder dahin Zah­lungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, nur an diesen außerordentlichen Geschäftslagen und nicht Mittwochs sich einzufinden, weil an diesem Tag nur von Auswärtigen Zahlungen angenommen resp. geleistet werden können und die hiesigen Ein­wohner daher zurückgewiesen werden müssen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Ge­sinde hierauf aufmerksam zu machen und ihnen da­durch vergebliche Gänge und großen Zeitaufwand zu ersparen.

Gieße» den 30. Novbr. 1843.

Kehr,

Rechner der Spar- und Leihkasse.