Beiblatt

i- M '*'* des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Mittwoch den 13. December 1843.

Polizeiliche Bekanntmachung.

42) Eine Schnupftabacksdose,

ein Kinderhut und

ein kleiner Regenschirm

sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gieße» am 12. December 1843.

Edictalladungen.

1880) Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Handelsmanns Her­mann (Hirsch) Goldmann dahier den förmlichen Concurs erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an den Schuldner oder dessen Vermögen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben im Termine

Donnerstag den 15. Februar 1844, Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend erfolgenden Aus­schlusses von der Masse, dahier anzumelden und gehörig zu begründen.

Gießen den 25. November 1843.

Gr. Hess. Stadtgericht.

Müller. Haberkorn.

1879) Auf den in der Gemarkung von Kal­kobes gelegenen Grundstücken, welche George Schade und dessen Ehefrau Anna Katharina,geborne Möller, zu Kalkobes am 1. Mai 1834. von den Erben des Ulrich Möller erkauften, haftet das Pfandrecht wegen eines von dem letzteren und dessen Ehefrau, geb. Lotz, von der Frau Hauptmann Harter» dahier am 14. November 1801, erborgten Darlchns von fünf und fünfzig Tbalern. Dieses Darlehn, welches uachgewiesenermaßen jetzt den Erben des dahier verstorbenen Tuchfabrikanten Johann Bernhard Braun zusteht, soll abgetragen werden; da indessen die Originalschuldverschrcibung nach Erklärung der Gläubiger verloren gegangen ist; so werden alle, diejenigen, welche an die letztere Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufgefordert, in dem auf den

26. Januar k. Z. anher anberaumten Termine, die fragliche Schuld, and Pfandverschreibung zu produciren, und ihre Rechte daraus geltend zu machen, widrigenfalls die

oben genannten Braun'schen Erben für die alleinig Forderungsberechtigten werden gehalten werden, und auf deren Antrag auch ohne Beibringung der Originalverschreibung die Löschung des Pfandrechts­eintrages wird bewirkt werden.

Hersfeld am 30. November 1843.

Kurfürstliches Landgericht.

Bechtel.

Besondere Bekanntmachungen.

1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse-Ver­waltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1843 fällig ge­worden find, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monate December bei der Sparkasse ge­macht werden wollen, folgende außerordentliche Ge­schäftslage anberaumt werden müssen, und zwar

Vormittags von 8 bis 12 Uhr:

1) Samstag den. 16. December 1843.

2) Montag 18.

3) Samstag 23.

Diejenigen hiesige» Einwohner, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen, oder dahin Zah­lungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, mir an diesen außerordentlichen Geschüftstagen und nicht Mittwochs sich einzufinden, weil an diesem Tag nur von Auswärtigen Zahlungen angenommen resp. geleistet werden können und die hiesigen Ein­wohner daher zurückgcwiesen werden müssen.

Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Ge­sinde hierauf aufmerksam zu machen und ihnen da­durch vergebliche Gänge und großen Zeitaufwand z« ersparen.

Gießen den 80. Novbr. 1843.

Kehr,

Rechner der Spar- und Leihkasse.