Beiblatt
i- M '*'*■ des Anzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen. Mittwoch den 13. December 1843.
Polizeiliche Bekanntmachung.
42) Eine Schnupftabacksdose,
ein Kinderhut und
ein kleiner Regenschirm
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau abgegeben worden.
Gieße» am 12. December 1843.
Edictalladungen.
1880) Gr. Hofgericht der Provinz Oberhessen hat über das Vermögen des Handelsmanns Hermann (Hirsch) Goldmann dahier den förmlichen Concurs erkannt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an den Schuldner oder dessen Vermögen Ansprüche irgend einer Art zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben im Termine
Donnerstag den 15. Februar 1844, Vormittags 9 Uhr, bei Meldung des stillschweigend erfolgenden Ausschlusses von der Masse, dahier anzumelden und gehörig zu begründen.
Gießen den 25. November 1843.
Gr. Hess. Stadtgericht.
Müller. Haberkorn.
1879) Auf den in der Gemarkung von Kalkobes gelegenen Grundstücken, welche George Schade und dessen Ehefrau Anna Katharina,geborne Möller, zu Kalkobes am 1. Mai 1834. von den Erben des Ulrich Möller erkauften, haftet das Pfandrecht wegen eines von dem letzteren und dessen Ehefrau, geb. Lotz, von der Frau Hauptmann Harter» dahier am 14. November 1801, erborgten Darlchns von fünf und fünfzig Tbalern. Dieses Darlehn, welches uachgewiesenermaßen jetzt den Erben des dahier verstorbenen Tuchfabrikanten Johann Bernhard Braun zusteht, soll abgetragen werden; da indessen die Originalschuldverschrcibung nach Erklärung der Gläubiger verloren gegangen ist; so werden alle, diejenigen, welche an die letztere Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufgefordert, in dem auf den
26. Januar k. Z. anher anberaumten Termine, die fragliche Schuld, and Pfandverschreibung zu produciren, und ihre Rechte daraus geltend zu machen, widrigenfalls die
oben genannten Braun'schen Erben für die alleinig Forderungsberechtigten werden gehalten werden, und auf deren Antrag auch ohne Beibringung der Originalverschreibung die Löschung des Pfandrechtseintrages wird bewirkt werden.
Hersfeld am 30. November 1843.
Kurfürstliches Landgericht.
Bechtel.
Besondere Bekanntmachungen.
1905) Die Arbeiten bei der Sparkasse-Verwaltung haben sich so vermehrt, daß zur Bezahlung der Zinsen, welche für das Jahr 1843 fällig geworden find, sowie zur Annahme der Einlagen, welche im Monate December bei der Sparkasse gemacht werden wollen, folgende außerordentliche Geschäftslage anberaumt werden müssen, und zwar
Vormittags von 8 bis 12 Uhr:
1) Samstag den. 16. December 1843.
2) Montag „ 18. „ „
3) Samstag „ 23. „ „
Diejenigen hiesige» Einwohner, welche aus der Sparkasse Zinsen zu empfangen, oder dahin Zahlungen zu leisten haben, werden daher aufgefordert, mir an diesen außerordentlichen Geschüftstagen und nicht Mittwochs sich einzufinden, weil an diesem Tag nur von Auswärtigen Zahlungen angenommen resp. geleistet werden können und die hiesigen Einwohner daher zurückgcwiesen werden müssen.
Die Dienstherrschaften werden ersucht, ihr Gesinde hierauf aufmerksam zu machen und ihnen dadurch vergebliche Gänge und großen Zeitaufwand z« ersparen.
Gießen den 80. Novbr. 1843.
Kehr,
Rechner der Spar- und Leihkasse.


