Beiblatt

Polizeiliche Bekanntmachung.

K. G. 13032. Gi°ß°o -m 7. O-lob-r 1843.

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des

Unzeigeblatts für die Stadt und den Kreis Gießen.

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SÄÄ'5 «"k'LlnL- »ctc,.; b-m°-k- ich, daß die Bewohner d.« hi-stg.« K'<"-- «rFä ä g» SÄÄ? kanntmachungen zu verbinden, dem A befmmt machen zu lassen, daß sowohl alle die-

vorgeschrieben sind, auch haben Cte u I) e,abelt r;ltb a(ie Übrigen, die auch ungeladen vor

j-nige» e-u.°, welche «°r »emM^chL o°» 36««« ®8X«Ä"'i« di-, welch- »ich. ««.----ff-» M--, sich -«

haben dürsten, abgewiesen zu werden. Nesolauna der darin enthaltenen Aufträge haben Sie bis

-f K°»-° *s""i9'"' berichtlich anzuzeigen. sp r t n j.

Besondere Bekanntmachungen.

1618) Die älteren und vorschriftsmäßig der Vernichtung unterworfenen Stadtgerichts-Akten, ""1/dft Civil- und Criminal-Akten bis zum

2) ^ie Fo/stge richt s- und Feld rüg e-Akten, sowie diejenigen über einfache Aealrn- iurien, Jnjuricn-Prozesse ic. brs -um Jahre 1833 und

3) die Akten über Vergehen gegen Gesetze der indirekten Auflagen bis zum Jahre 1838

sollen vernichtet werden. , r ,,

Man fordert daher alle diejenigen, welche für

die Aufbewahrung irgend eines Aktenstücks eint $«* teresse oder einen Anspruch auf darin befind,

liche Urkunden haben, auf, ihre Rechte so gewiß bis zum 16 November 1843

geltend zu machen, als sic sonst damit nicht werter gehört werden können.

Gießen den 2. October 1843.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

1614) Markt - Anzeige

Der hiesigen Stadt ist höbcren Orts gestattet, einen weiteren Vieh- und Krämermarkt, und zwar Donnerstag den 19. d. M. abzuhalten, welches ich hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringe.

Butzbach d. 7. October 1843.

e Der Gr. Bürgermeister

Seippel.