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Samstag den 7. Januar.

1

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 7. bis 14. Januar 1843.

pf.

Fleischpreise

i

Frachtpreise

Städte

Gemäs

4

6

7

1 1

1 1

1

1

1

1

1

1 1

1

6 23 24

4

8

6

4

8

kr.

2

6

12

■1

1

das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . Kuhfleisch . . . .

Darmstadt ....

Gießen

Marburg am 26. Februar

Wetzlar am 31. December.

Rindfleisch

Kalbfleisch .... auch.......

Schweinefleisch . . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen , gemischte Wurst .... Bratwurst.....

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . . Schinken und Dörrfleisch . Rindsfctt Hammelsfett Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

desgleichen, unausgelassen

kr.

10

8

7

5

11

6

12

8

15

16

20

16

13

13

20

18

1 , 1 1 1 1 1 1 1 1 i 1 1 l,cl 1“?

Anm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch van der­selben Gattung dclkchcn, ».zwar ausioPfd.Fleisch nicht mcbralsan-^ derthalbPfd.u.s.! w. nach Proper-' tivn.wclchcsausl Pfd. nichtvöllig 5 Loth ausmacht, i Köpfe, Füße, Ge- raub, wie auch die ganzblutigcnund nichtgcnicßbaren; Stücke vom Hals, find «ander Zu< gäbe gänzlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

1 — Pf. 21 Loth - Qt. Roggenbrod ....

| 1 tt 31 i> — ff h ....

i 3 if 30 ff — if ff ....

16 Loth — Qt. gemischtes Brod......

' 5 r> 1 ff Wafferwcck .......

■ 4 t" 1 ff Milchbrod........

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier.......

auch........

। 1 Maas Doppelbier.........

Marktpreise.

! 1 Maas Milch . . . ........

1 Pfund Butter ..........

auch .........

' 3 Handkäfe............

! 5 Eper.............

! 1 Pfund Waizenmchl ........

[ 1 ff grob geschälte Gerste......

। 1 * klein geschälte Gerste ......

Waizcn

Koru

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. i fl. । kr.

Pf. fl- kr.

PH fl. kr.

PH fl- kr.

Pf. fl. kr.,

Pf. fl. kr.

200 — -

- 5 -

200 10j 50

200 8 30

165 6 80

— 4 35

— 9 36

- 9 86

- 8;541

— 4 20

— 2 35i

— 1 45

— — _

— 7 -

90) 4>6J

84 3 31

72 2, 43

— 1] 50

— .— —

— — —.

Polizeiliche Bekanntmachungen-

1) Schon im Jahr 1833 ist von Seiten der Direktion des akademischen Hospitals dahier an die hiesigen Dienstherrschaften die Aufforderung ergangen, sich für den Fall der Erkrankung ihrer Dienstlcute deren Aufnahme in die klinische Anstalt durch Leistung eines, an die Hospitalkasse zu zahlenden wö­chentlichen Beitrags von nur 3 Kreuzern, zu sichern und sind damals die näheren Bedingungen in einer besonderen Bekanntmachung veröffentlich worden.

Die Absicht, welche diesem Anerbieten znm Grunde lag, konnte keine andere sein, als, einerseits de» Herrschaften die Möglichkeit zu verschaffen, ohne besondere Kosten und ohne empfindliche Störungen in ihrem Hauswesen, den Anforderungen der Humanität völlig genügen und den kranken Dienstboten eine regelmäßige ärztliche Behandlung, sowie eine sorgsame Pflege ausserhalb ihres Hauses angedeihen lassen zu können, andererseits die Dicnstleute davor zn bewahren, ihren Angehörigen oder Gemeinden zur Last fallen und dabei dennoch Gefahr lanseu zu müssen, wegen Unzulänglichkeit der erforderlichen Mittel vernachlässiget zu werden. Diese wohlmeinende Absicht scheint indessen verkannt, oder mindestens doch nicht nach Verdienst gewürdigt worden zu sein, denn nur Wenige haben bisher jener Auffordeiung ent­sprochen und von dem dargebotcnen Auskunftsmittel Gebrauch gemacht.