Anzeigeblatt

der Stadt Giessen.

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Samstag denl. März.

1833

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 4. bis 11. Marz 1843.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kuhfleisch

1 Rindfleisch ....

1 Kalbfleisch ....

auch

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 ,, gemischte Wurst ....

1 ,, Bratwurst.....

Schwartcmagen . . .

geräucherter Speck .. . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes . .....

1 desgleichen, unausgelassen

20

18

11

9

8

5

I inSIctfd) vonder- fdben Gattung I bestehen, u. zwar _ aufloPtd-TIeisch! __ nirht mehralsan- __ derrhalbBfd.u.s. _ w. nach Propor- __ tion, welches ans l __ Pfb. nichtvöllig 5 _ gotf> ansmacht. _ Stopfe, Fuße, Ge- __ raub, wie auch die __ ganz blutigen und _ nichtgenießbaren

_ StückevomHals, __ sind vonder Zu- gabegänrlichaus- | gefchloffen.

11

8

12

8

15

16

20

16

13

13

fr. ipf- Anm. Die Zu i gaben dürfen in . weiter nichts, al«

Brodpreise.

Pf. 19 Loth Qt. Roggenbrot, .

1 v 25 « " " »

3 i' 18 " " "

16 Lotb - Qt, gemischtes Brod . , .

5 " 2 n Wafferweck ....

4 if 2 n Milchbrod

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier . . . . auch ....

1 Maas Doppelbier ......

Marktpreise.

1 Maas Milch .......

1 Pfund Butter ....... auch

2 Handkäse . . . . . -

3 Eper..........

1 Pfund Waizenmehl . . . . .

1 » grob geschälte Gerste . . .

1 » klein geschälte Gerste ...

fr.

2

6

12

2

1

1

4

6

7

6 26 27

4 4

4 4

8

2

Fruchtpr eise.

Städte

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf-

fl.

fr.

Pf.

fl.

fr.

Pf-

fl. . fr.

Pf-

fl.

fr.

Pf-

fl.

fr.

Pf.

st.

fr.

Darmstadt ....

das Malter

200

7, 30

5

20

Glesien ......

das Malter auch

200

10

200

10

165

7 -

5

50

12

12

48

Marburg am 26. Februar

Wetzlar am 25. Februar. _

das Mott der Scheffel

90

8

4

54j

82

84

4

4

20

14|

72

2 354

3 28

___.

1

1

45

47

7

Polizeiliche Bekanntmachungen-

Gießen den 27. Februar 1843.

Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz,

10) Das Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz hat für den ganzen Umfang der Provinz Oberhessen den Ankauf von Kartoffeln durch Brandwembrenner, sowtcuberhaup den Verkauf von Kartoffeln zum Brandweinbrennen, in den Monaten Marz, April. und Mat laufenden eahres ber emer in jedem Contraventionsfall von dem Käufer zu entrichtenden Strafe von 2 ff. für zedes gekaufte Malter Kartoffeln untersagt. . .a

Die unterzeichnete Behörde bringt dieses Verbot hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

11) Ein buntes Sacktuch und

ein Federmesser

sind gefunden und auf Großh. Polizeibnreau dabier abgegeben worden.

Gießen aui 2. März 1843.