Anzeigeblatt
der Stadt Giessen.
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Samstag den ’l. März.
1833
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 4. bis 11. Marz 1843.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . .
1 „ Kuhfleisch
1 „ Rindfleisch ....
1 „ Kalbfleisch ....
auch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 ,, gemischte Wurst ....
1 ,, Bratwurst.....
„ Schwartcmagen . . .
„ geräucherter Speck .. . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett
1 „ Hammelsfett
1 „ Schweineschmalz, ausgelassenes . .....
1 „ desgleichen, unausgelassen
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5
I inSIctfd) vonder- fdben Gattung I bestehen, u. zwar _ aufloPtd-TIeisch! __ nirht mehralsan- __ derrhalbBfd.u.s. _ w. nach Propor- __ tion, welches ans l __ Pfb. nichtvöllig 5 _ gotf> ansmacht. _ Stopfe, Fuße, Ge- __ raub, wie auch die __ ganz blutigen und _ nichtgenießbaren
_ StückevomHals, __ sind vonder Zu- gabegänrlichaus- | gefchloffen.
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fr. ipf- Anm. Die Zu i gaben dürfen in . weiter nichts, al«
Brodpreise.
— Pf. 19 Loth — Qt. Roggenbrot, .
1 v 25 « — " " »
3 i' 18 " — " "
16 Lotb - Qt, gemischtes Brod . , .
5 " 2 n Wafferweck ....
4 if 2 n Milchbrod
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier . . . . auch ....
1 Maas Doppelbier ......
Marktpreise.
1 Maas Milch .......
1 Pfund Butter ....... auch
2 Handkäse . . . . . • • - • •
3 Eper..........
1 Pfund Waizenmehl . . . . .
1 » grob geschälte Gerste . . .
1 » klein geschälte Gerste ...
fr.
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4 4
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Fruchtpr eise.
Städte
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf-
fl.
fr.
Pf.
fl.
fr.
Pf-
fl. . fr.
Pf-
fl.
fr.
Pf-
fl.
fr.
Pf.
st.
fr.
Darmstadt ....
das Malter
200
—
■—
7, 30
5
20
—
—
—
—
—
—
Glesien ......
das Malter auch
200
10
—
200
10
—
165
7 -
—
5
50
—
12
—
—
12
48
Marburg am 26. Februar
Wetzlar am 25. Februar. _
das Mott der Scheffel
90
8
4
54j
82
84
4
4
20
14|
72
2 354
3 28
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—
Polizeiliche Bekanntmachungen-
Gießen den 27. Februar 1843.
Der Großh. Hess. Kreisrath des Kreises Gießen. Prinz,
10) Das Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz hat für den ganzen Umfang der Provinz Oberhessen den Ankauf von Kartoffeln durch Brandwembrenner, sowtcuberhaup den Verkauf von Kartoffeln zum Brandweinbrennen, in den Monaten Marz, April. und Mat laufenden eahres ber emer in jedem Contraventionsfall von dem Käufer zu entrichtenden Strafe von 2 ff. für zedes gekaufte Malter Kartoffeln untersagt. . .a
Die unterzeichnete Behörde bringt dieses Verbot hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
11) Ein buntes Sacktuch und
ein Federmesser
sind gefunden und auf Großh. Polizeibnreau dabier abgegeben worden.
Gießen aui 2. März 1843.


