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Edictalladungen.
884) Das Großh. Hofgericht der Provinz Ober- Hessen hat über das Vermögen des Christoph Becker zu Rädchen den förmlichen Concurs erkannt, und es werden nun sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des Christoph Becker hiermit aufgefordert,
Montags, den 7. August d. I., Vormittags 8 Uhr,
bei unterzeichnetem Gerichte entweder persönlich oder durch genügend Bevollmächtigte ihre Ansprüche anzuzeigen und zu begründen; auch zugleich über die gemaüt werdenden Vergleichsvorschläge, sowie über die Wahl eines Massecuratorö und Gläubigerausschusses sich zu erklären, widrigenfalls sie, und zwar ohne besonderes Präclusivdecret, von der Masse ans- geschlossen resp. als Len Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger stillschweigend bcigctreten angesehen werden.
Gießen den 27. Mai 1843.
Gr. Hess. Landgericht. P l o ch.
771) Auf eine von der Ehefrau des Johannes Groß, Anna Maria, geb. Binzer zu Bottendorf, wider gedachten ihren Ehemann, auf den Grund der böslichen Verlassung bei dem nntcrzeichnelen Gerichte erhobene Ehescheidungsklage und den von dem Untergerichte desfalls eingeforderten ordnungsmäßigen Bericht, wird der genannte Johannes Groß hierdurch vorgeladen, um binnen einer Frist von drei Monaten sich so gewiß auf erwähnte Klage durch einen hiesigen bevollmächtigten Obergerichts- Anwalt vernehmen zu lassen, als sonst in seinen Ungehorsam er der böslichen Verlassung für geständig erachtet, mit seiner Vernehmlassung ausgeschlossen und weiter w. R. erkannt werden wird.
Marburg am 28. April 1843.
Kurfürst!. Obergericht, Civil-Senat der Provinz Obcrhessen.
Bickell.
Besondere Bekanntmachungen.
850) Daniel Vogt, Georg Daniels Sohn, ledig, Metzger dahier, hat sich freiwillig unter Cu- ratel des Polizeisergeanten Keßler daselbst begeben, was mit dem Ansügen bekannt gemacht wird, daß Vogt ohne Einwilligung seines Curators keine Verbindlichkeit irgend einer Art gültig eingehen kann.
Etwaige Forderungen gegen denselben sind binnen 14 Lagen anzumelden. —
Gießen den 19. Mai 1843.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. Dr. Zimmermann.
918) Dem hiesigen Publikum dient zur Nachricht, daß der Stadt Grünbcrg ein Vieh- und Krämermarkt bewilliget worden ist, welcher jährlich den ersten Donnerstag nach dem 25. August abgehalten wird.
Gießen den 1. Juni 1843.
Ter Gr. Bürgermeister Gg. Reiber.
920) Folgende höchste Verfügung Gr. Kriegsministeriums wird zur Nachricht für die Interessenten und zu ihrer Bemessung hierdurch mitgctheilt:
Obgleich schon seit Monaten über die zur Unterstützung der in bedrängten Verhältnissen lebenden vormaligen Militairs, welche Feldzüge mitgemacht haben, von den Ständen bewilligte Summe vollständig disponirt ist; so kommen doch fortwährend viele neue Gesuche um Fcldzugsunterstützung von solchen Individuen, welche sich auf die ergangene Aufforderung von 1841 nicht gemeldet hatten, bei dem Kriegsministerium ein.
Da es durchaus am Fonds fehlt, um solchen Gesuchen irgend eine Folge zu geben, so wollen Sie in den Gemeinden bekannt machen, daß alles weitere Suppliciren in dieser Beziehung ohne allen Zweck sei, und daß auf ferner einlaufende Gesuche keine Entschließung erfolgen werde rc.
Gießen den 29. Mai 1843.
Der Bürgermeister Gg. Reiber.
Gießen den 1. Juni 1843.
D er Großherzogliä, Hessische
Steuereommissäe -es Bezirks Gietzen
an
die Großh. Herrn Bürgermeister dieses Bezirks.
Betreffend: Das Ab- und Zuschreiben in den Steuer- und Stenten» katastern für das Zabr 1814.
Im Laufe des vorigen Jahres sind wegen unterlassener Anzeige des Ab- und Zuschreibens wiederum mehrere Begüterte zur Strafe gezogen worden. Außerdem mußten wegen verspäteten Ab- und Zufchrei- öens abermals eine Menge von Steuerrückvergütungshcrechnungen ausgestellt werden.


