Beiblatt

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des

AnzeigeNsLtts für die Stadt und den Kreis Gießen»

Mittwoch den 6. Deeember 1843.

Inhalt des Großh. Hess. Regierungsblattes Nr. 33. vom 28. November 1843.

13 Bekanntmachung, den Ausschlag der directen Steuern und der Beiträge zu den Kosten für die Staats- und Pro- vinrialstraßen pro 1844 bett.; 2) Bekanntmachung, die Errichtung einer Posterpedition zu König bctr 3) Be­kanntmachung , die Errichtung einer Posterpedition zu Reichelsheim betr ; - 4) Bekanntmachung, die Erhebung einer weiteren Umtage der israelitischen Religionsgemeinbe zu Obernheim und Köngernheim für 1843 u. 1844 betr. - 5) Namensveränderungen; 6) Ertheilung eines Patents; 7) Dienstnachrichten; 8) Charactercrtheilungen; 9) Dienstentlassung; 10) Versetzungen in den Ruhestand; 11) Concurrenzeröffnungcn; 12) Sterbfalle.

Bekanntmachung.

Zu Nr. K. G. 15454. Gießen am 29. November 1843.

Betreffend: Die Sicherung der Bäume gegen Hasenfraß.

Der Groß-Herzoglich Hessische

Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtiichc Großh. Bürgermeister des Kreises

Die namentlich im vorletzten Winter so häufig vorgekommenen Beschädigungen der Obstbaumpflanzungen durch Hasenjraß veranlassen mich, ite aufzufordern, die nachstehenden, anderwärts erprobt gefundenen, Mittel zu dessen Verhütung allgemein bekannt zu machen und auf deren Anwendung bei Zhren Gemeinde- Angehörigen thunlichst binzuwirken:

Ein von einem nassauischen Ockonomen während vier Jahren mit dem besten Erfolge angewendetes Mittel besteht darin, daß man

8 Loth Asa foetida (Teufelsdreck)

4 ,, Zungfernschwefel

, 2 Tannenharz

4 Aloe

mit 4 Maas Schifftbeer über Kohlen heiß macht, vollkommen auslößt und, wenn diese Mischung siedet, 20 Knollen Knoblauch und 4 Hände voll Wermuth, fein gerieben und gequesscht, hinzumischt, aber solche Mischung nur nach und nach umrübrr, weil sonst die Mischung stark anfbraußt und überläuft. Die Salbe wird dann in einem zugebundenen Topf abgckühlt und die Stamme bis auf eine angemessene Höbe damit bestrichen, welcher Anstrich nur alle 3 Zabrc einer Wiederholung bedürfen feil.

Zn 50 der Zeitschrift für die landwirthschaftlichen Vereine des Großberzogtbums Hessen wird als taugliches Mittel empfohlen.

Für 100 Bäume nehme man für 10 Kr. Stciuöl, '/r Schoppen Fischthran, dann einige Harings- köpfe, schmelze alles in % Pfund Schwcinschmalz gut ein, unter die dadurch sich bildende Schmiere bringe man auch V4 Schoppen frischen Kalk und suche das Ganze fließend zu erhalten. Hiermit wird, dann der Baum bis 3 Fuß vom Boden auswärts mittelst einer Bürste beschmiert.

Dieser Anstrich soll jedem Regen trotzen, 1 auch 2 Winter durch sich bewahren und im Sommer auch die Ameisen abhatten.

Außerdem empfiehlt man das Anstreichen oder Bespritzen der Bäume mit Blut 4 5 Fuß von unten heraus, sowie einen Anürich von Kalk, dem man etwas Hirschhornöl bcigemischt hat.

Zugleich nehme ich übrigens in Ansehung des Schutzes der Gemeinde-Obstbaum-Pflanzungen auch auf das höchste Ausschreibeu vom 18. Januar vorigen Zahres M 6 Kreisblatts Bezug.

______Prinz.___

41) Ein Paar Kinderstrümpfe, ein Sacktuch, worin verschiedene Gegenstände eingebunden- ein Sack mit etwas.Frucht und ein Sacktuch

sind gefunden und auf Großh. Polizeibürean dahier abgegeben worden.

Gießen am 4. December 1843.