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gation jedoch verloren gegangen, so werden auf beschehenen Antrag Alle, welche daran Ansprüche zu haben glauben, hierdurch öffentlich ausgefordert, solche sogcwiß bis zum Termin
den 30. Zuli d. I., vor hiesigem Landgericht geltend zu machen, als widrigenfalls die Pfand-Urkunde für mortificirt erklärt, und das darauf berubendc Pfandrecht in den Hypothekenbückcrn gelöscht werden wird.
Marburg den 29. Mai 1841.
Kurfürstlich Hess. Landgericht. Hille.
vdt. Schmidt.
Besondere Bekanntmachungen.
931) Denjenigen hiesigen Einwohnern, welche ihren Grundrenten-Geschoffen schriftliche Reclamationen beigelegt haben und zu erfahren wünschen, ans welche Weise solche erledigt worden sind, wird der Geometer Metzler, wenn sie sich nächsten Montag auf der Bürgermeisterei einfinden, die gewünschte Auskunft ertheilen. Bemerkt wird hierbei, daß von den an diesem Tage nicht Erschienenen angenommen werden wird, sie seien, ohne Weiteres, mit der durch den Geometer Metzler vorgenommenen Erledigung einverstanden, und daß, auf Einreden, welche nach dem Montag gegen diese Erledigung vorgebracht werden, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.
Gießen den 24. Juni 1841.
Der Bürgermeister Schneider.
860) Aufforderung
an die Schuldner der Pfandanstalt
zu Gießen.
Die Schuldner der hiesigen Pfandanstalt, deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1841 verfallen sind, werden aufgefordert, dieselben bis zum 15. Juli entweder einzulösen oder zu prolongircn, als sonst deren Versteigerung am 12. August d. I. statt- findcr. Gießen den 14. Juni 1841.
.Die Großh. Pfandhaus-Verwaltung. Bieler. Pfeil.
895) In Beziehung auf die Organisation des hiesigen Schulwesens, die nunmehr vollendet ist, wird jetzt noch Folgendes zur allgemeinen Kennt- niß gebracht:
Die höhere Mädchenschule, in welcher in allen Lehrgegenständen, die in einem solchen In
stitut vorkomme» müssen, namentlich auch im Zeichnen, in der französischen Sprache und in weiblichen Arbeiten, ein gründlicher und umfassen, der Unterricht ertheilt wird, und die durch sich selbst, d. h. durch ihre tüchtigen Leistungen, die Achtung und das Vertrauen des Publikums sich erwerben soll, und erwerben wird, besteht mit ihrer Vorbereitungöschule aus 3 Klassen, in denen die Kinder durch einen zweckmäßig eingerichteten, stufenweisen Itnterricht von den allerersten Anfangsgründen bis zu einer möglichst vollendeten Schulbildung geführt werden.
Da, um vielseitig geäußerten Wünschen zu entsprechen, neben den schon vorhandenen Lehrern auch noch 2 Lehrerinnen, die den 30, d. M- ihren Unterricht in der französischen Sprache und in weiblichen Arbeiten beginnen werden, ange, nommen, die Unterrichtsgegcnstände vermehrt worden sind, und noch für ein weiteres Schullocal gesorgt werden muß und wird; so ist das Honorar auf folgende Weise festgesetzt worden:
In der ersten Klaffe werden jährlich 16 fl., in der zweiten Klasse 14 fl. und in der dritten oder untersten Klasse 12 fl- bezahlt, mit dem Bemerken, daß hierinnen Alles begriffen ist, und Nebenausgaben nicht vorkommen können.
Ferner ist die Einrichtung getroffen worden, daß Mädchen auch noch nach ihrer Konfirmation an einzelnen Lehrstunden, z. B. am Unterricht im Zeichnen, in der französischen Sprache, in weiblichen Arbeiten, im deutschen Styl u. s. w., nach freier Wahl Antheil nehmen können, und daß hierfür ein, nach der Wahl der Stunden zu berechnendes, Honorar vergütet wird.
Außerdem ist aber auch für die übrigen Schulen, und namentlich auch für die erste Knabenschule, in welchen sämmtlich jährlich nur 2fl>40 fr. Schul-, Holz- und Tintengeld bezahlt werden, Unterricht im Zeichnen in besonderen Stunden in Aussicht genommen, für welchen diejenigen Kinder, die daran Theil nehmen wollen, außer jenen 2 fl. 40 fr. noch jährlich weiter 1 fl. bezahlen.
Endlich fönnen die Mädchen in den übrigen Schulen, die dieses wünschen,, ausserdem auch noch, gleichfalls in besonderen Stunden, für ein weiter "zu entrichtendes Honorar von jährlich 2 fl. » Person, Unterricht in weiblichen Arbeiten erhalten.
Mit Liebe, und bedeutenden Opfern von Seiten der Stadt ist diese neue Schuleinrichtung, wodurch einem lange gefühlten Bedürfnisse gründlich abgeholfen ist, ins Leben gerufen worden; möge sie darum die Theilnahme finden, die sie verdient, und für welche sie mit voller Ueberzeu- gütig empfohlen werden kann!
Gießen den 24. Juni 1841.
Der Dirigent des Schulvorstandes
' Kirchenrach Dr. Engel.


