Ausgabe 
25.9.1841
 
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Besondere Bekanntmachungen.'

4360) Alle diejenigen, welche im Jahre 4841 Hol» in Königl. Preuß. Waldungen gekauft und noch nicht bezahlt haben, müssen die Zahlung unfehlbar innerhalb 8 Tagen leisten, widrigen­falls die Beitreibung durch Anwendung von Zwangsmaasregeln geschehen soll.

Gießen den 24. September 1841.

Der Bürgermeister

Edictalladungen.

4345) Alle diejenigen, welche Ansprüche an den Nachlaß der dahier verstorbenen Wittwe des Bürgers und Häfners Johannes Faber, ge- borne Junker, aus irgend einem Grunde haben, werden aufgefordert, solche binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begriinben, widrlgen- fallö sie bei Vertheilung des Nachlasses unberück­sichtigt bleiben.

Gießen den 7. September 1841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

In Verhinderung des Stadtrichters L i m p e r t.

4263) Nachdem der Nachlaß der Wittwe des Privatlehrers Weitersbausen dahier, von den Erben nur mit der Rechtswohlthat des Gesetzes und Inventars angetreten worden ist, so werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Reckts- qrunde Ansprüche an denselben macken zu können glauben, hiermit aufgefordert, dieselben sogewiß in dem hierzu auf n

Donnerstag den 30. l. M, Vormittags 10 Uhr,^ anberaumten Termine auf Großh. Hofgericyts- Canrlei dahier, bei dem unterzeichneten Verlas- senschafts-Commissär zur Anzeige zu bringen, als sie sonst bei der Auseinandersetzung des Nach­lasses keine Berücksichtigung finden können.

Gießen am 6. September 184b

In Auftrag Großh. Hess. Hosgenchts das. Reitz,

Großh. Hofgerichts-Secrctär.

zeichneten Behörde anzuzeigen, als sonst ange­nommen und bescheinigt werden wird, daß die Interessenten mit der Erledigung der erhobenen Reclamationen völlig einverstanden seien.

Gießen den 24. September 1841.

Der Bürgermeister Schneider.

1341) An Berichtigung der noch rückständigen Steiggelder für Holz aus den städtischen Wal­dungen von den am 14., 23. und 30. Juni, so­wie'g. Juli d. I. abgehaltenen Versteigerungen, wird hierdurch mit dem Ansügen erinnert, daß diese Rückstände in den nächsten 8 Tagen an die Stadtkasse bezahlt werden müssen.

Gießen den 23. September 1841.

Der Stadtrechner

N e r n.

1293) Marktverlegimg.

Der auf den 7. October d. I. in Fulda's Kalender bezeichnete Viehmarkt wird wegen des auf diesen Tag fallenden israelitischen ganzen Festtags, auf

Donnerstag den 14. October d. I. verlegt, woöon das handelnde Publikum in Kennt- niß gesetzt wird.

Fulda am 13. September 1841.

Der Oberbürgermeister

C. Mackenrodt.

Versteigerungen.

1344) Montag den 27. September d. I., Nachmittags um 2 Uhr, sollen im Wirthshaus zur Krone dahier,

ein Paar Fahrochsen, im Wege der Hülfsvollstreckung, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung ver­steigert werden.

Gießen den 18. September 1841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

Schneider.

4356) Diejenigen Grundrenkcpflichtigen der Gemarkung Gießen, welche bei der Ablösung der Grundrenten des Großh. Fiskus, der Stadt Gießen, der Pfarrei Krofdorf, der Buchhändler W- Heyer's Erben, des Hospitals Gießen, der Regierungsrath Balser's Erben, der rAwldiener- wittwenkaffe und der Pfarrei Heuchelheim be­iheiligt sind, und irgend noch Anstände pet den Grundrentengeschossen der vorbemcrkten Berich­tigten zu haben meinen, werden eingeladen, die­selben sogewiß binnen 8 Tagen bei der »nter-

1348) Nächsten Mittwoch, den 29. d. M., sollen in dem Ferber'schen Hause auf dem Markt, platz (welches Herr Jahreis bewohnt), verschie­dene Hausgcräthschaften, als:

Cvmmoden, Tische, Stühle, Bänke, Bettladen und Bettwerk, eine große Kiste mit gutem Schloßt und stark mit Eisen beschlagen, ein Mehlkasten, eine Malzfege, ein Faßzug, mehrere Bütten, worunter eine ovale ist, verschiedene Ketten und sonstiges Eisenwerk, versteigert werden.