Ausgabe 
24.12.1841
 
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-er Stadt G i e s s e n.

JV1 Freitag den 2L. Dezbr. N8^1

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Frucht - und Victualienpreise zu Gießen vom 24. bis 30. December 1841.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochscnflcisch . . .

1 /, Kuhfleisch .....

1 Rindfleisch

1 n Kalbfleisch

auch

1 Schweinefleisch . . . .

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

t gemischte Wurst ....

1 Bratwurst

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . i

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 ,, Hammelsfett

1 Schweineschmalz, ausgelas­senes .......

1 desgleichen, unausgelaffen

fr.

10

8

7

6

10

7

12

8

15

16

20

16 13

13

Pf.

0 Anm. Die Zu

gaben dürfen in 2 rociter nichts, als

9 in Fleisch von der-

selben Gattung \ bestehen, u. zwar I aufioPfd.Fleisch

nicht mehr als an­derthalb Pfb.u.s.

w. nach Propor- tion, welches aufl _ Pfd. nichtvollig 5

Lolh ausmacht.

Köpfe, Fuße, Gc- raub, wie auch die __ ganz blutigen und

nichtgenicßbarcn Stücke vom Hals, find von der Zu. __ gäbe gänzlich aus­

geschlossen- \

20

18

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod . . . .

2 ö 17 w n n . . . .

5 ir 2 ii n . . . .

19 Lvtb Qt. gemischtes Brod

5 » 2 n Wafferweck 4j» n Milchbrod Bierpreise.

1 Maas ordinaircs Bier auch

1 Maas Doppelbier .

Marktpreise.

1 Maas Milch . . .

1 Pftmd Butter auch

3 Handkäse

4 Eher . . .

1 Pfund Waizenmehl ........

1 " grob geschälte Gerstr

1 « klein geschälte Gerste

fr. Pf-

2

6

12

2

1

1

6 22 23

4 4

6 4 8

Frachtpreise.

S t ä

d t e

Gemas

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf; fl- 1 kr.

Pf I fl-1 fr.

Pf, fl. ' kr.

Pf , fl. . fr.

Pf i fl- fr.

Pf. fl. kr.

Darmstadt

...»

das Malter

200} - -

-

- 4 48

- 2 30

Gießen . .

das Malter

200 11 -

200 6] -

165| 3! 25

2 24

! 4 32

-54

auch

__1 --1

Marburg am 5. Decbr.

das Mött

8 40

- 41 30

21 50

- 1 48

7

Wetzlar am

4. Decbr.

der Scheffel

901 4 57-*

84 2131z

72 11 33

- 58

1 f

Polizeiliche Bekanntmachungen.

58) Einiges Silbergeld, sowie

ein Geldbeutelchen mit einigen Kreuzern, find gefunden und auf Großh. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 23. December 1841.

57) Das nach allerhöchster Verordnung bei einer Strafe von 10 Reichsthalern untersagte Verbot des Schießens in der Neujahrsnacht wird hierdurch in Erinnerung gebracht.

Einer gleichen Strafe unterliegt das Legen oder Losbrennen von Kanonenschlägen innerhalb der Stadt und deren Umgebung. Sodann wird das Verbot des Singens und Schreiens auf der Straße, unter Bezugnahme auf die nnterm 4. Oktober 1833 erlassene Bekanntmachung, ebenfalls ein­geschärft und weiter verordnet, daß alles Zusammenrottcn und truppweise Gehen, sowie Hin- und Herziehen aus der Straße, mit einer Strafe von 15 fl geahndet werden wird, und alle Kinder.

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